Modalitäten der Reise von Erzbischof Bengsch zum Vatikanischen Konzil
26. August 1964
Einzelinformation Nr. 694/64 über die Modalitäten der Reise von Erzbischof Bengsch zum Vatikanischen Konzil
Dem MfS wurden Einzelheiten über die Modalitäten der geplanten Reise von Erzbischof Bengsch1 und seiner Begleitung zur 3. Sitzungsperiode des Vatikanischen Konzils2 im September in Rom bekannt. In Auswirkung der Erklärung des Staatssekretariats für Kirchenfragen, die Ausreise aus der DDR könne nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass Erzbischof Bengsch und seine Begleitung für die Einreise nach Italien nicht das sogenannte Alliierte Reisebüro in Westberlin3 in Anspruch nehmen, bemüht sich das katholische Ordinariat um andere Möglichkeiten.
Im Ergebnis einer Beratung mit einem Beauftragten von Erzbischof Bengsch erklärte sich der Vatikanische Nuntius in Bonn Bafile4 bereit, bei den vatikanischen Dienststellen vorzusprechen, um Bengsch und seinen Begleitern vatikanische Pässe ausstellen zu lassen. Bei der italienischen Regierung solle erreicht werden, dass erstmalig in diese Pässe ein Durchreisevisum zum Vatikan eingetragen wird. Auf Anweisung von Bengsch musste der Westberliner Dompropst Haendly5 seinen Urlaub unterbrechen und ebenfalls zwecks Verhandlungen zum Vatikan reisen.
In den Kreisen um Bengsch wird eingeschätzt, dass die vatikanischen Dienststellen für diese Lösung gewonnen werden könnten. Noch nicht abzusehen sei die Haltung des italienischen Außenministeriums, da es im vergangen Jahr eine derartige Regelung abgelehnt habe.
Bengsch ist daran interessiert, dass bei einer Verwirklichung seines Vorhabens nichts darüber in der Presse verlautbar wird. Er befürchte politische Auswirkungen, wenn bekannt werde, dass er unter Umgehung des sogenannten Alliierten Reisebüros nach Italien habe reisen können.
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