Munitionsverluste bei den Luftstreitkräften
8. Juni 1964
Einzelinformation Nr. 451/64 über Munitionsverluste im FTB 8 der LSK/1. LVD
Am 4.6.1964 wurde bei einer Kontrolle der Munitionsbestände im FTB [Fliegertechnisches Bataillon] 8 durch Offiziere der 1. LVD ein Fehlbestand von 660 Schuss MPi-Munition, 60 Schuss Pistolenmunition [und] 28 Schuss KK-Munition festgestellt.
Die bisherigen Untersuchungen durch das MfS ergaben, dass der Feldwebel [Name 1, Vorname], NVA seit 1958, Feuerwerker im FTB 8, seine Pflichten als Verantwortlicher für die Nachweisführung und Ausgabe von Munition gröblichst vernachlässigte, Ausgabe- und Einnahmebelege fälschte und der Leiter der Abteilung Bewaffnung und Munition des FTB 8, Oltn. [Name 2], seinen Kontrollpflichten nicht nachkam.
In einer ersten Befragung durch das MfS sagte [Name 1] aus, dass im Februar 1962 ein Überbestand von 660 Schuss MPi-Munition entstanden sei. Diesen Überbestand habe er in einem Zinkbehälter im Objekt versteckt, aber zu einem späteren Zeitpunkt den Munitionsbeständen wieder zugeführt. Aufgrund dieser Aussagen wurde eine Suchaktion eingeleitet und in einem Versteck ein Munitionslager von 60 Schuss Pistolenmunition, 28 Schuss KK-Munition [und] 127 Schuss MPi-Munition aufgefunden. Außerdem wurden im angrenzenden Wald vergraben 200 Schuss 23 mm Panzerbrandgranaten aufgefunden. [Name 1] bestätigte, die aufgefundene Munition versteckt und die 200 Schuss Panzerbrandgranaten (Kampfsatz für vier Maschinen vom Typ MiG 17) mit Kenntnis des Oltn. [Name 2] und des 2. Feuerwerkers Uffz. [Name 3] vergraben zu haben.
Zum Motiv befragt, erklärte [Name 1], dass er die Munition versteckt und die Belege gefälscht habe, um die durch nachlässige Nachweisführung aufgetretener Über- bzw. Fehlbestände auszugleichen. Weiter führte [Name 1] an, dass er verschiedenen Offizieren bei Munitionsverlusten mit Munition ausgeholfen habe. Zum Beispiel habe er dem Hptm. [Name 4] (FTB 8) vier Schuss Pistolenmunition gegeben und 5,00 DM dafür erhalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fehlen noch 600 Schuss MPi-Munition, deren Verbleib noch nicht geklärt werden konnte. Die Untersuchungen werden fortgesetzt.
Durch das MfS wurde in der Vergangenheit wiederholt auf die z. T. grobe Verletzung der Nachweisführung über den Verbleib von Waffen und Munition sowie auf eine völlig unzureichende durch einzelne unmittelbare Vorgesetzte und übergeordnete Dienststellen aufmerksam gemacht.
Wie das erneute Vorkommnis beweist, erscheint es zweckmäßig, die entsprechenden Befehle und Weisungen des Ministers für Nationale Verteidigung in allen Diensteinheiten der NVA regelmäßig monatlich zur Grundlage von Belehrungen mit den Verantwortlichen für Bewaffnung und Munition zu machen.