Organisierung einer gewaltsamen Flucht mit Interflug-Flugzeug
16. April 1964
Einzelinformation Nr. 326/64 über die Organisierung eines gewaltsamen Grenzdurchbruchs mit einem Flugzeug der Interflug-mbH
Durch das MfS wurden die Personen [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1939, wohnhaft Nerchau, Kreis Grimma, [Bezirk] Leipzig, ohne Beruf, zzt. der Festnahme Häftling in der StVA Altenburg, inhaftiert wegen versuchten Grenzdurchbruches, und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1934, wohnhaft Oderin, Kreis Königs Wusterhausen, [Straße], Tischler, beschäftigt als Bauarbeiter bei der Firma Wroblik, Groß-Köris, Kreis Königs Wusterhausen, wegen eines geplanten Grenzdurchbruches festgenommen.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS haben folgendes Ergebnis: Den Plan eines gewaltsamen Grenzdurchbruches fassten [Name 1] und [Name 2] während der Verbüßung ihrer Haftstrafe in der Strafvollzugsanstalt Altenburg. Sie beabsichtigten nach ihrer Haftentlassung miteinander Verbindung aufzunehmen und einen Flug mit einem Flugzeug der Interflug von Leipzig nach Rostock zu organisieren.
Bei diesem Flug sollte ein Stück Eisen versteckt mitgeführt werden, um zu prüfen, ob Durchsuchungen durchgeführt werden, Schirmbildaufnahmen gemacht werden oder Armaturen des Flugzeuges auf den Eisengegenstand reagieren. Mit diesem Test sollte die Möglichkeit, Waffen an Bord eines Flugzeuges zu schmuggeln, untersucht werden. Zur Vollendung des Grenzdurchbruches war vorgesehen, bei einem zweiten Flug auf der gleichen Strecke den Piloten und die übrige Besatzung mit Waffengewalt zu zwingen, einen westdeutschen Flugplatz anzufliegen.
Der Plan von [Name 1] und [Name 2] sah außerdem vor, etwa zehn bis 15 Personen, vor allem ehemalige Mitinhaftierte, für den Grenzdurchbruch zu gewinnen. Unter anderem wurden bereits ein gewisser [Vorname Name 3] und mehrere andere Häftlinge in der Strafvollzugsanstalt Altenburg in dieser Richtung angesprochen.
Zur Beschaffung von Waffen beabsichtigten [Name 1] und [Name 2] Angehörige der Sowjetarmee oder der VP unter Alkoholeinfluss zu setzen oder gewaltsam zu entwaffnen. [Name 1] beauftragte [Name 2] mit der Beschaffung der Waffen. Um [Name 2] zur Ausführung der Tat zu ermuntern, teilte er ihm beiläufig mit, bereits Kenntnis vom Vorhandensein einer belgischen Pistole zu haben. ([Name 1] will von der Existenz einer solchen Waffe durch den ehemaligen Mithäftling [Vorname Name 4], mit dem er 1959/60 zusammen eine Haftstrafe verbüßte, Kenntnis erhalten haben. Entsprechende Untersuchungen werden geführt.)
[Name 1] wurde bereits zweimal wegen Spionage, illegalem Waffenbesitz und versuchtem Grenzdurchbruch verurteilt.
Bei seiner Festnahme in der Strafvollzugsanstalt Altenburg wurde bei ihm ein am Körper festgeschnalltes stehendes Messer gefunden.
Weitere Untersuchungen zur näheren Aufklärung dieses geplanten Vorhabens, insbesondere der beteiligten Personen, werden vom MfS geführt. Weiterhin wurden in Verbindung mit der Interflug mbH entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet, um die Ausnutzung von Flugzeugen der Interflug für gewaltsame Grenzdurchbrüche zu verhindern.