Schlägerei mit ausländischen Bürgern
8. Mai 1964
Einzelinformation Nr. 376/64 über tätliche Auseinandersetzungen mit ausländischen Bürgern in der Nacht vom 7. zum 8. Mai 1964
Am 7.5.1964, gegen 24.00 Uhr, kam es im Jugendklubhaus der Stadt Hartenstein im Kreis Zwickau zu Auseinandersetzungen zwischen afrikanischen Studenten und Bürgern der DDR, die zu einer Schlägerei ausarteten.
In der Überprüfung des Vorkommnisses wurden folgende Einzelheiten bekannt: Am 5.5.1964 traf in der FDJ-Bezirksschule Hartenstein eine Delegation der Binnenhandelsschule Blankenburg ein, der neben fünf Betreuern 33 Studenten aus 13 Ländern Afrikas, Asiens und Südamerikas angehörten. Die Delegation wurde am 7.5.1964 in das Jugendklubhaus eingeladen, wo, nach der offiziellen Begrüßung, eine Tanzveranstaltung stattfand. Es konnte einwandfrei festgestellt werden, dass bis zum Zeitpunkt des Vorkommnisses ein gutes Verhältnis zwischen den anwesenden DDR-Bürgern und den ausländischen Studenten bestand und keine Anzeichen einer diskriminierenden Behandlung der Gäste wegen ihrer Hautfarbe auftrat.
Anlass der tätlichen Auseinandersetzungen, die gegen 24.00 Uhr begannen und mit wechselnder Intensität ca. eine Stunde andauerten, wurde ein Wortwechsel zwischen einigen afrikanischen Studenten und einigen DDR-Bürgern, bei dem es sich, nach den geführten Ermittlungen, um ein ungehöriges Verhalten des Studenten [Name 1] (Südafrikanische Union) gegenüber einer DDR-Bürgerin handelte. Nach Einschätzung seines Lehrers [Name 2] steht [Name 1] besonders stark unter dem Eindruck der Rassendiskriminierung in Südafrika und ist als Trinker und Schürzenjäger bekannt. Auch alle anderen Beteiligten standen zu diesem Zeitpunkt unter starkem Alkoholeinfluss.
Die englisch sprechenden afrikanischen Studenten ergriffen die Partei von [Name 1] und schlugen wahllos auf DDR-Bürger ein. Dabei traten besonders die Studenten [Name 3], [Name 4], [Name 5], [Name 6], [Name 7], [Name 8] und [Name 9] hervor. Sie konnten erst, nach erfolglosen Schlichtungsversuchen der übrigen ausländischen Studenten, durch Einsatz der VP in ihre Unterkünfte gebracht werden. Auch gegenüber den VP-Angehörigen gingen sie zu tätlichen Angriffen über. Einige DDR-Bürger wurden von ihnen als »Faschisten« beschimpft.
Nach Angaben des Wirtschaftsleiters der Jugendschule war die Gruppe der englisch sprechenden Afrikaner schon vorher durch mangelhafte Disziplin und Bemängelung der Verpflegung und Unterkunft unliebsam in Erscheinung getreten.
Der Delegationsleiter hatte, in Kenntnis früherer Schwierigkeiten mit der Gruppe, die Anweisung, negativ auftretende Delegationsmitglieder sofort nach Blankenburg zurückzuschicken.
Der Abschluss der Untersuchungen ergab die eindeutige Urheberschaft einiger afrikanischer Studenten, besonders des Südafrikaners [Name 1], an den Zwischenfällen. Das Material liegt bei der Staatsanwaltschaft zwecks Entscheidung und Absprache mit der Delegationsleitung. Einige Beteiligte der Zwischenfälle wurden leicht verletzt. Es entstand Sachschaden am Mobiliar des Klubhauses.
Zu einer weiteren Schlägerei kam es in Tornow, Kreis Calau, zwischen DDR-Bürgern und polnischen Bürgern. Wie bekannt wurde, fand am 7.5.[1964] in der Gaststätte [Name 10] in Tornow eine Tanzveranstaltung statt, an der zwölf im Braunkohlenwerk »Jugend« arbeitende polnische Bürger teilnahmen. Nach Schließung der Gaststätte am 8.5., gegen 1.20 Uhr, begannen die polnischen Bürger vor der Gaststätte eine Schlägerei. Es wird angenommen, dass die Verweigerung des weiteren Alkoholausschankes Anlass dafür war.
Bei der Schlägerei wurde der VP-Angehörige [Name 11] (Sohn des Gastwirtes), der in die Schlägerei eingriff, verletzt. [Name 11] befand sich zwar in Zivil, ist aber den polnischen Bürgern als VP-Angehöriger bekannt. Zwei weitere DDR-Bürger erlitten Hautabschürfungen. Wie festgestellt wurde, benutzten die polnischen Bürger bei der Schlägerei u. a. Schlagringe. Als weitere VP-Angehörige am Tatort eintrafen, versuchten die polnischen Bürger zu entkommen. Zwei von der VP gestellte polnische Bürger wurden dem VP-Revier Lübbenau zugeführt. Vom VPKA Calau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Der Sachschaden blieb auf einige zertrümmerte Fensterscheiben beschränkt.