Spekulationsverbrechen eines Modehaus-Inhabers
16. Juni 1964
Einzelinformation Nr. 487/64 über Spekulationsverbrechen des Inhabers des Modehauses Bormann, Magdeburg, Heinz Bormann, geboren 19. Juli 1918
Durch die Festnahme des ehemaligen Angestellten der Firma Bormann,1 Magdeburg, [Vorname 1, Name 1], geboren [Tag, Monat] 1940, sowie durch anderes vorliegendes Material wurde dem MfS bekannt, dass der Leiter und Inhaber des Modehauses Bormann seit mehreren Jahren in umfangreiche Spekulationsverbrechen verwickelt ist.
Nach bisher vorliegenden unvollständigen Hinweisen führte Bormann folgende Spekulationshandlungen durch:
- 1.
Von der Großhandelsfirma [Vorname 1 Name 2], Berlin-Charlottenburg, mit der Bormann seit 1954 geschäftliche Beziehungen unterhält, kaufte Bormann seit dieser Zeit bis zum 13.8.1961 mindestens 50 Fernsehapparate westdeutscher Herkunft mit Zahlungsmitteln der BdL auf und führte sie illegal in die DDR ein. Die Firma [Name 2] gewährte Bormann 30 % Rabatt, wobei Bormann selbst einschätzte, dass sich dieses Fernsehgeschäft »sehr gelohnt« habe. Diese Transaktionen hätten einen Wertumfang von ca. 50 000 DM-BdL gehabt. Insgesamt soll Bormann – auch durch die Vermittlung anderer Westberliner und westdeutscher Unternehmen – ca. 100 Fernsehapparate illegal in die DDR eingeführt haben. Mit einigen dieser Fernsehgeräte seien nach vorliegenden Informationen u. a. Prof. Dieckmann,2 Prof. Correns3 und der ehemalige Minister Merkel4 beliefert worden. Spekulationen mit Fernsehgeräten hat Bormann auch nach dem 13.8.1961 weitergeführt, wobei er u. a. eine »Saba-Fernsehtruhe« Modell 1961/62, vollautomatisch, im Werte von 3 000 DM-BdL für 12 000 DM an den Inhaber einer Skifirma in der DDR vermittelte.
- 2.
Seit dem 13.8.1961 kaufte Bormann erhebliche Mengen Feingold »Degussa«-Barren von 100 und 500 g bei »Degussa«, Westberlin, zum Zwecke der illegalen Einfuhr in die DDR auf, die er zunächst bei der Firma [Name 2], Westberlin, (vormals [Vorname 2 Name 1]) hinterlegte und durch verschiedene Mittelspersonen, vor allem Ausländer, in die DDR bringen ließ. (Bei der Ehefrau des Inhabers der Firma [Name 2], [Vorname 2 Name 2], geborene [Name 1], handelt es sich um die Schwester des inhaftierten [Vorname 1 Name 1].) Nachweislich wurden allein 1962 auf diese Weise 1,9 kg Gold im Werte von 9 000 DM-BdL eingeführt, wovon der inzwischen inhaftierte ehemalige Angestellte der Firma Bormann, [Vorname 1 Name 1], im Auftrage von Bormann 1,5 kg an die Firma [Name 3], Berlin, verkaufte. ([Name 3] befindet sich seit November 1963 wegen Schmuggels mit Feingold in Haft.) Der inhaftierte [Name 1] hat im Laufe der Jahre 1961 bis 1963 mindestens 15 Barren à 100 Gramm »Degussa«-Feingold im Auftrag von Bormann in die DDR eingeführt und an die Firma [Name 3] für ca. 50 000 DM weiterverkauft. Außerdem kaufte Bormann persönlich – nach einer vorliegenden Ankaufsbescheinigung vom 3.1.1963 – über 2 kg Gold im Werte von 9 880 DM-BdL sowie nach einem sichergestellten Begleitschreiben in weiteren drei Fällen Gold bei »Degussa« auf. Nach verschiedenen Hinweisen (u. a. Aussagen der Frau [Name 2]) sollen die durch Bormann illegal in die DDR eingeführten Goldmengen noch weit höher liegen.
- 3.
Bormann führte darüber hinaus weitere Waren aus Westberlin bzw. dem kapitalistischen Ausland ein, die er z. T. für sich verbrauchte oder weiterveräußerte. In Westberlin kaufte Bormann 1962 einen Ozelot-Pelzmantel im Werte von 6 000 DM-BdL, den er bei der Firma [Name 2] hinterlegte und durch einen Ausländer illegal in die DDR bringen ließ. Ferner kaufte Bormann nach dem 13.8.1961 in Westberlin größere Mengen an Kleiderstoffen, Schuhen, Mode- und Kosmetikartikeln, die er ebenfalls bei der Firma [Name 2] deponierte und von Ausländern illegal in die DDR einführen ließ. In ähnlicher Weise wurde von der Ehefrau des Bormann bei Einkäufen in Westberlin verfahren. Umfangreiche Spekulationsgeschäfte wurden von Bormann während der Leipziger Messen getätigt. Von dem französischen Aussteller [Vorname Name 4] bezog Bormann mindestens drei Nerzmäntel (Imitationen) im Werte von je 1 200 DM, die er an den Franzosen mit je 200 DM-BdL bar bezahlte und z. T. an Angestellte seiner Firma weiterverkaufte. Angeblich soll auch der ehemalige Minister Merkel für seine Ehefrau einen solchen Mantel durch Vermittlung Bormanns erhalten haben. Während der Frühjahrsmesse 1964 kaufte Bormann von dem französischen Aussteller [Name 5] einen anthrazitfarbenen Anzugstoff, den angeblich der Präsident des Nationalrates erhalten sollte. Bormann bestellte bei dem Franzosen weitere Stoffe für die Herbstmesse 1964.5 Über verschiedene französische Aussteller bezog Bormann während der Leipziger Messen 1963/64 ferner Genuss- und Lebensmittel im Werte von insgesamt ca. 12 000 DM und 5 425,55 DM-BdL. Dabei bezahlte er an den Franzosen [Vorname Name 4] 5 425,35 bar in Westmark-Beträgen. An die Aussteller [Vorname Name 6], Amsterdam, und [Name 7], Westdeutschland, zahlte Bormann auf deren Wunsch zum Teil in Zahlungsmitteln der DNB im Umrechnungskurs 1: 4. Den Transport der während der Leipziger Messen angekauften Westwaren nach Magdeburg ließ Bormann in von ihm verplombten und als Modekollektion getarnten Schrankkoffern vornehmen. Zur Abdeckung der Transporte war durch Bormann erklärt worden, bei eventuellen Kontrollen durch AZKW oder VP anzugeben, bei dem Inhalt der Schrankkoffer handele es sich um Eigentum französischer Aussteller, das aus Sicherheitsgründen bis zur nächsten Messe bei Bormann eingelagert werde. Darüber hinaus hat Bormann offensichtlich auch mit noch anderen Geschäftsleuten des kapitalistischen Auslandes Spekulationsgeschäfte betrieben. So veranlasste Bormann z. B. seinen ehemaligen Angestellten [Vorname 1 Name 1] anlässlich einer Geschäftsreise in die VR Polen, 200 DM-BdL an den Holländer [Name 8] zu übergeben. (Da [Name 8] nicht angetroffen wurde, übergab [Name 1] später diesen Betrag dem staatlichen Beauftragten der Firma Bormann, [Name 9].)
- 4.
Nach bisherigen Ermittlungen gelangte Bormann durch die Ausfuhr von Zahlungsmitteln der DDR in den Besitz größerer Mengen Beträge DM-BdL. Bormann brüstete sich gegenüber [Vorname 1 Name 1] u. a. damit, er bekäme die DM der VEB zu einem günstigen Kurs – 1: 2, höchstens 1: 2,5 – umgetauscht, da das Geld eine Institution erhalten würde, die Zahlungsmittel der DDR dringend benötige.
Die Westmarksummen, mit denen Bormann seine Waren bar bezahlte, führten der westdeutsche Bürger [Vorname Name 10], wohnhaft in Halver (Westfalen), [Straße, Nr.], und andere Mittelspersonen illegal in die DDR ein.
Bormann forderte telegraphisch in verschlüsselter Form die Beträge bei [Name 10] in Westdeutschland an. Vermutlich unterhält Bormann ein Konto in Westdeutschland. Durch Bormann selbst wurden 1963 mindestens dreimal 10 000 DM-BdL bei der Westberliner Firma [Name 2] hinterlegt. Durch Mittelspersonen – vorwiegend Ausländer – wurden die Beträge bei [Name 2] abgeholt und Bormann überbracht. An [Vorname 2 Name 2], geborene [Name 1], übergab Bormann nach Erhalt des Geldes sogenannte Übergabelegitimationen. Nach diesen Übergabelegitimationen tritt als Hinterleger der Summen auch der westdeutsche Caritas-Verband in Erscheinung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Bormann enge Beziehungen zu [Vorname Name 11], geboren [Tag, Monat] 1912, wohnhaft in Magdeburg, [Straße, Nr.], Geistlicher Rat im Katholischen Erzbistum Magdeburg und Stellvertreter des Erzbischofs, gleichzeitig Finanzdirektor und Vorsitzender des Caritas-Verbandes, unterhält. ([Name 11] ist mit weiteren Vertretern der katholischen Kirche gelegentlich Gast im Hause Bormann.) Bei eventuellen Kontrollen durch Organe der DDR und bei deren Fragen nach der in Westberlin bzw. während der Leipziger Messen eingekauften Westwaren und der von Bormann gezahlten Westmarkbeträge sollte auf Anweisung Bormanns von seinen Mittelspersonen ausgesagt werden, dass dies von seinem Schwager [Name 12], wohnhaft in Klette-Köln (Essen), [Straße, Nr.], stamme. (Diese Absprache war u. a. auch für eventuelle Zwischenfälle zwischen Bormann und [Vorname Name 4] getroffen worden.) Neben umfangreichen Beträgen DM-BdL verfügt Bormann auch über Zahlungsmittel anderer Währungen. So besorgte er für sich im Februar 1964 durch Mittelsmänner aus Westberlin einen Scherkopf für seinen Rasierapparat, den er mit acht US-Dollar bezahlte.
- 5.
Neben der illegalen Einfuhr von Gebrauchswaren sowie Lebens- und Genussmitteln westlicher Herkunft in die DDR verbringt Bormann auch Wertgegenstände aus der DDR nach Westberlin, insbesondere von republikflüchtigen Personen. 1963 ließ Bormann durch einen Ausländer (Sekretär der Handelsmission der VAR) einen Koffer mit Silberbestecken eines republikflüchtigen Ehepaares aus Magdeburg zu deren Tochter nach Westberlin verbringen. Bei der Firma [Name 2], Westberlin, wurden durch Bormann und dessen Ehefrau weitere Koffer mit Silbersachen deponiert. Zum Teil waren vietnamesische Silberwaren in Koffern zwischen Kleidern und Lederwaren versteckt nach Westberlin eingeschleust worden. Nach Bormanns Äußerungen würden vietnamesische Silberwaren in der DDR und in Westberlin zu gleichen Preisen gehandelt.
Bormann ist über die Verhaftung seines ehemaligen Angestellten [Vorname 1 Name 1] stark beunruhigt. Mit der Ehefrau des [Name 1] nahm er nach der Verhaftung ihres Ehemannes persönlich Kontakt auf, wobei der Wert darauf legte, von keiner anderen Person gesehen zu werden. Bormann informierte sich bei [Vorname 3 Name 1] eingehend über den Stand der Untersuchungen gegen [Vorname 1, Name 1] und versuchte sie zu beeinflussen, seinen Namen und den von [Name 2] unbedingt aus den Untersuchungsvorgängen herauszuhalten. Er halte es für richtig, wenn [Vorname 1 Name 1] ein bis zwei Jahre »absitzen« würde; nach der Haftentlassung würde er sich für ihn verwenden. Er sei jedoch nur dazu in der Lage, falls sein Name nicht angegeben würde. Bormann beauftragte Frau [Name 1], alles über die Aussagen ihres Mannes in Erfahrung zu bringen und bot ihr einen Magdeburger Rechtsanwalt als Verteidiger ihres Mannes an. Bei Abschluss des Gesprächs vereinbarte Bormann weitere Zusammenkünfte mit Frau [Name 1], um sich laufend über neue Momente der Untersuchung informieren zu lassen.
Bei Bormann handelt es sich um einen in moralischer Hinsicht äußerst hemmungslosen Charakter. Mit dem 1961 wegen gewerbsmäßiger Abtreibung und Verbrechens gegen das Handelsschutzgesetz zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilten Hallenser Arzt Dr. [Name 13] war Bormann eng befreundet. Bormann führte [Name 13] Ausländer zum Zwecke der Warenspekulation, aber auch Frauen für von [Name 13], Bormann u. a. veranstaltete Orgien zu. Dabei betätigte sich Bormann als Kuppler, indem er zu diesen Ausschweifungen Mannequins seiner Firma vermittelte. An einen Bekannten, den Libanesen [Name 14], Vertreter des libanesischen Reisebüros, vermittelte Bormann Mädchen im Alter von 14 bis 15 Jahren. [Name 13] soll auch an den von Bormann geschwängerten Frauen unerlaubte Abtreibungen vorgenommen haben.
Bormann beseitigte bei Verhaftung des [Name 13] entsprechende Beweise gegen ihn und beauftragte Mittelsmänner, Hypothekenpfandbriefe des [Name 13] in Westberlin einzulösen. Obwohl Bormann das Urteil gegen [Name 13], das auch auf Einzug dessen genannten Vermögens lautete, bekannt war, verblieb er im Besitz des ihm vorher übergebenen Inhabersparbuches von [Name 13].
Zwischen Bormann und der Frau [Name 13], die inzwischen aus der Haft entlassen ist, bestehen intime Verbindungen.
Nach den dem MfS vorliegenden Hinweisen verfügen Bormann und dessen Ehefrau nicht über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur Führung eines Modehauses. 1956 stand die Firma bereits vor dem Konkurs. Daraufhin entschloss sich Bormann zur Aufnahme einer staatlichen Beteiligung 50: 50. Die staatliche Beteiligung betrug 1962 62 %, und zurzeit zieht Bormann eine weitere Erhöhung der staatlichen Beteiligung in Betracht. Die Produktion ist unrentabel und teuer, da technisch-wissenschaftliche Kennziffern fehlen und die Organisation große Mängel aufweist. Die Kosten der Modeschauen sowie der Beteiligung an der Leipziger Messe stehen in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Das Modeatelier verursacht jährlich 80 bis 90 TDM Unkosten. Der vorgesehene Gewinn von 3 % wird nicht erzielt, sodass der Staat Stützungen zahlt. 1963 betrugen die Verluste der Firma Bormann 40 TDM.
Bormann überlässt die betrieblichen Geschäfte vollständig dem Prokuristen [Name 9], während er alle Gelegenheiten zur Repräsentation und zu Auslandsreisen wahrnimmt. Aus dem Betrieb versucht er möglichst viele persönliche Vorteile zu gewinnen. (Zum Beispiel bezahlt der Betrieb an betriebsfremde Personen Lohn – Hausangestellte – und bucht die Unkosten für Privatfahrzeuge und andere private Auslagen Bormanns.)
Aufgrund der dem MfS vorliegenden umfangreichen Hinweise über das Verhalten von Bormann wird es als notwendig erachtet, gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Da Bormann aufgrund seiner Stellung im gesellschaftlichen Leben der DDR, durch Verbindungen ins sozialistische und kapitalistische Ausland sowie andere Beziehungen über größeren Einfluss verfügt, wird vorgeschlagen, das Ermittlungsverfahren beim MfS zu führen, ohne dies ihm gegenüber zu erkennen zu geben. (Die Mitarbeiter des MfS könnten als VP-Angehörige auftreten und das E-Verfahren führen.)
Dies erscheint auch dadurch zweckmäßig, weil im Interesse der Weiterführung des Geschäftes (Export 1964: 58 000 Stück Kleider in sozialistische Länder, für ca. 112 000 VE in kapitalistische Länder) über ein gegen Bormann eröffnetes E-Verfahren offiziell vorerst nichts bekannt werden sollte und weil in dem genannten Material eine Reihe Personen – vor allem Ausländer – eine wesentliche Rolle spielen, die eventuell auch im Zusammenhang mit anderen gegen die DDR gerichteten feindlichen Handlungen stehen können.
Da durch die Festnahme des eingangs erwähnten [Vorname 1 Name 1] offensichtlich eine Unsicherheit bei Bormann hervorgerufen wurde, wäre es notwendig, die Einleitung eines E-Verfahrens gegen Bormann möglichst schnell zu entscheiden und Bormann bis zu diesem Zeitpunkt unter entsprechender Legendierung Auslandsreisen – insbesondere nach Westberlin, Westdeutschland und ins kapitalistische Ausland – nicht zu gestatten.