Tätigkeit westlicher Geheimdienste und Fluchthelfer
1. Februar 1964
Einzelinformation Nr. 84/64 über die Tätigkeit der imperialistischen Geheimdienste, Agenten- und Menschenhändlerzentralen während der Zeit des Passierscheinabkommens
Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen war den Agenten- und Menschenhändlerzentralen1 durch den Westberliner Senat und die Westberliner Politische Polizei Abt. K 1 untersagt worden, das Passierscheinabkommen2 zu Schleusungen oder anderen feindlichen Handlungen gegen die DDR auszunutzen, um Zwischenfälle weitgehendst zu vermeiden. Ähnliche Weisungen erteilten auch die imperialistischen Geheimdienste, die darauf bedacht waren, keine Maßnahmen unter Ausnutzung des Abkommens durchzuführen, die Zwischenfälle herbeiführen und den Geheimdienst kompromittieren könnten. Entgegen diesen Weisungen wurden jedoch von einzelnen Schleusergruppen streng konspirativ gehaltene Vorbereitungen und – besonders in den letzten Tagen des Abkommens – Schleusungen in größerem Ausmaß durchgeführt. Dabei handelt es sich z. T. um Schleusergruppen, die Verbindung zum Westberliner Senat, zum Amt für Verfassungsschutz und zur Schleuserzentrale des amerikanischen Geheimdienstes P 9/X 103 unterhalten.
Von allen Gruppen wurde in den ersten Tagen zunächst eine intensive Aufklärung des Verfahrensweges an den KPP und der erforderlichen Dokumente betrieben und Maßnahmen zur Vorbereitung von Schleusungen eingeleitet. Erst in den letzten Tagen, besonders am 4. und 5.1.1964, konzentrierten sich die Schleusergruppen unter Ausnutzung des starken Reiseverkehrs auf die Durchführung der geplanten Vorhaben. Während der Zeit des Passierscheinabkommens wurden die zu schleusenden Personen von Kurieren der Menschenhändlerzentralen aufgesucht bzw. brieflich oder telefonisch von einzuleitenden Vorbereitungsmaßnahmen und vom Zeitpunkt der Schleusung unterrichtet.
Die Schleusungen erfolgten vorwiegend
- –
mittels gefälschtem Einreisestempel auf Originalpassierscheinen und verfälschten Westberliner PA,
- –
mittels gefälschter Passierscheine und verfälschter Westberliner PA,
- –
durch Vortäuschen des Verlierens des Passierscheines und des Westberliner PA,
- –
durch Umgehung der Kontrollen unter Ausnutzung des starken Besucherandrangs an den KPP,
- –
mittels Kraftfahrzeugen.
Wie dem MfS bekannt wurde, war die Gruppe des Neumann, Joachim,4 wohnhaft Berlin-Charlottenburg, [Straße, Nr.], Student der TU, mit ihren ca. 30 Mitgliedern (vorwiegend Studenten) besonders aktiv an der Schleusung von Bürgern der DDR mittels gefälschten Passierscheinen und Stempeln und verfälschten Westberliner Ausweisen beteiligt. So sollten durch diese Gruppe allein am 5.1.1964 16 Personen nach Westberlin geschleust werden. Sechs davon konnten beim Versuch, die Staatsgrenze mit gefälschten Papieren zu passieren, festgenommen werden. Zum Zwecke der Schleusung ließ die Neumann-Gruppe ca. 50 Passierscheine in einer Westberliner Druckerei in der Sonnenallee nachdrucken.
Eine wesentliche Rolle bei der Organisierung der Schleusungen spielten die Mitglieder der Neumann-Gruppe Hasso Herschel5 und der Italiener Luigi Spina,6 die die Westberliner Ausweise beschafften und die Kuriere entsprechend instruierten und beauftragten. Neumann selbst wurde im Dezember 1961 durch Girrmann7 nach Westberlin geschleust und unterhält enge Verbindung zur Girrmann-Gruppe sowie zum Landesamt für Verfassungsschutz in Westberlin. Girrmann ist Leiter der Förderungsabteilung des sogenannten Studentischen Hilfswerkes der Westberliner TU und nutzt seine Funktion zur Gewinnung finanziell abhängiger Studenten für die Organisierung von Provokationen aus. Zur Girrmann-Gruppe gehören vorwiegend Studenten der Westberliner TU, die über Verbindungen zu maßgeblichen Kreisen in Westberlin und Westdeutschland verfügen und die in der Vergangenheit zahlreiche Schleusungen von DDR-Bürgern und andere Grenzprovokationen organisierten. Auch Neumann gehörte zur Girrmann-Gruppe, hat sich aber abgespalten und eine eigene Gruppe gebildet.8
Die Schleusergruppe Wordel-[Name 1] nutzte ebenfalls das Passierscheinabkommen zur Schleusung von Bürgern der DDR nach Westberlin aus. Am 15.1.1964 wurden die bolivianischen Staatsbürger [Name 2, Vorname] und [Name 3], beide in Westberlin wohnhaft, durch das MfS festgenommen, weil sie im Auftrage der Organisatoren der Schleusergruppe Wordel, Kurt,9 wohnhaft Berlin-Charlottenburg, [Straße, Nr.], Taxiunternehmer und Autohändler, und [Name 1, Vorname], wohnhaft Berlin 31, [Straße, Nr.], selbstständiger Autohändler und Inhaber einer Reparaturwerkstatt, seit dem 26.12.1963 in einem von [Name 1] zur Verfügung gestellten umgebauten Volkswagen fünf DDR-Bürger nach Westberlin schleusten. Zwei weitere Bürger der DDR waren von ihnen auf eine Ausschleusung vorbereitet worden. Die zu schleusenden Personen wurden in der Nähe des S-Bahnhofes Lichtenberg aufgenommen und in einem umgebauten Tank versteckt.
Der Gruppe gehören weiter die Westdeutschen [Name 4, Vorname] und [Name 5, Vorname] an, die bereits im November 1963 vier DDR-Bürger nach Westberlin ausschleusten und durch das MfS festgenommen wurden.
Die Schleusergruppe des Gehrmann, Hans-Günter, wohnhaft Berlin-Tegelort, [Straße, Nr.], ehemaliger Mitarbeiter des LfV, besteht zum größten Teil aus kriminellen Elementen, die während des Passierscheinabkommens eine Reihe von Schleusungen durchführten. Zu dieser Gruppe gehören als aktive Mitglieder Steinborn,10 [Name 6] und [Name 7], die vorwiegend Schleusungen mittels Fahrzeugen organisierten und auch an Schleusungen mittels gefälschter Pässe sowie an Tunnelbauten beteiligt waren.
Im Auftrage Gehrmanns schleuste der [Name 8, Vorname], wohnhaft Berlin W 15, [Straße, Nr.], während des Abkommens drei DDR-Bürger nach Westberlin. Drei weitere Schleusungen erfolgten durch [Name 8] am 6., 7. und 8.1.1964, wobei die zu schleusenden Personen in einem Versteck im rechten vorderen Kotflügel eines umgebauten Pkw Opel-Kapitän untergebracht wurden. Das Fahrzeug war zur Tarnung auf den Namen des [Name 8] angemeldet und erhielt eine Zollnummer. [Name 8] wurde durch das MfS festgenommen.
Ein weiterer im Auftrage der Gehrmann-Gruppe tätiger Schleuser, der selbstständige Kfz-Händler [Name 9, Vorname], wohnhaft Hannover/Herrenhausen, [Straße, Nr.], wurde am 5.2.1964 beim Versuch der Ausschleusung einer DDR-Bürgerin in einem speziell angefertigten Personenversteck (unter der Kühlerhaube) eines umgebauten Pkw Packard durch das MfS festgenommen. [Name 9] ist Anfang Januar 1964 zur Durchführung der Schleusertätigkeit angeworben worden. In der Untersuchung bestätigte er erneut, dass von den Leitern der Gehrmann-Gruppe, Gehrmann, Hans und Steinborn, Herbert, enge Kontakte zum amerikanischen und englischen Geheimdienst in Westberlin, zur Abteilung 1 (Politische Polizei) beim Polizeipräsidium in Westberlin und zu den Schleusergruppen [Name 10] und [Name 11], auf die nachfolgend noch eingegangen wird, bestehen. Gehrmann hat auch während der Zeit des Passierscheinabkommens Besprechungen mit der Abteilung 1 des Westberliner Polizeipräsidiums gehabt und von dort angeblich die Weisung erhalten, während der Durchführung des Abkommens keine Schleusungen durchzuführen. Unter »Berücksichtigung« dieser Weisung wurden die im Auftrage der Gehrmann-Gruppe in dieser Zeit geschleusten DDR-Bürger erst nach Ablauf des Berliner Abkommens bei der Westberliner Polizei gemeldet. Die Gehrmann-Gruppe war auch schon in der Vergangenheit aktiv an Schleusungen mittels Kraftfahrzeugen und an Tunnelbauten beteiligt und unterhielt enge Verbindungen zur Wagner-Gruppe.
Im Auftrage der Schleusergruppe [Name 11] hat [Name 9] einen Stempel »Der Polizeipräsident von Berlin« angefertigt, der zur Verfälschung Westberliner Personaldokumente, die während des Passierscheinabkommens zur Ausschleusung von DDR-Bürgern verwendet werden sollten, bestimmt war. Von der Schleusergruppe [Name 11] war außerdem geplant, während des Passierscheinabkommens Fälschungen von Stempeln der Kontrollorgane der DDR anzufertigen und Schleusungsfahrten unter Verwendung von CD-Fahrzeugen durchzuführen.
Die Wagner-Gruppe11 steht unter Leitung des Wagner, Fritz, wohnhaft Berlin SO 68, [Straße, Nr.]. Ihr gehören als aktivste Mitglieder der [Name 12, Vorname], [Name 10, Vorname], [Name 13, Vorname] und [Name 14, Vorname] an. Aus dieser Gruppe stammen auch die vom MfS Festgenommenen Seidel, Harry,12 [Name 15] und [Name 16]. Diese Gruppe unterhält ebenfalls Verbindung zu unseren Schleusergruppen sowie zur Menschenhändlerzentrale P 9/X 10.
Wagner arbeitet ferner eng mit dem Schleuser [Name 11, Vorname], wohnhaft Berlin N 65, [Straße, Nr.], zusammen. Wagner und [Name 11] ließen ebenfalls zu Schleusungszwecken in dem Westberliner Heinrich-Bär-Verlag, Berlin 61, [Straße, Nr.], Passierscheine nachdrucken. Dieser Verlag hat schon in der Vergangenheit Hetzschriften wie »Tarantel« usw. für Agentenorganisationen gedruckt.
Die Anregung zur beabsichtigten Schleusungsaktion soll vom Ostbüro der SPD gekommen sein, während die Westberliner Polizei Abteilung K 1 und die amerikanische Menschenhändlerzentrale P 9/X 10 angeblich keine Kenntnis davon erhalten haben sollen. Über die Realisierung der Schleusungsvorhaben wurde nichts bekannt. [Name 11] ist einer der maßgeblichen Organisatoren des Menschenhandels in Westberlin und hat enge Verbindungen zur amerikanischen Schleuserzentrale P 9/X 10 und zu anderen Schleusergruppen, u. a. zur Gehrmann-Gruppe. Wagner unterhält u. a. Verbindung zum Landesamt für Verfassungsschutz in Westberlin und beteiligte sich bereits in der Vergangenheit besonders aktiv am Bau von Schleusungstunneln.
Außer den organisierten Schleusungen durch die Menschenhändlerzentralen gab es noch eine Reihe von Westberliner Bürgern, die ihre Personaldokumente bzw. Passierscheine zur Verfügung stellten, um Bürger der DDR zum illegalen Grenzübertritt nach Westberlin zu verhelfen. In den bekannt gewordenen elf Fällen konnte keine direkte Organisierung oder Zusammenarbeit mit Westberliner Schleuserzentralen nachgewiesen werden. Die Schleusungsversuche erfolgten durch einzelne Personen und auf privater bzw. verwandtschaftlicher Basis.
Insgesamt wurden während der Zeit des Passierscheinabkommens wegen Verdachts der versuchten Schleusung bzw. des illegalen Verlassens der DDR 82 Personen durch das MfS und die VP festgenommen.
Während 48 Personen nach Überprüfung aus der Haft entlassen werden konnten, wurden gegen 34 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie unter Ausnutzung des Passierscheinabkommens versucht hatten, Bürger der DDR nach Westberlin auszuschleusen bzw. das Gebiet der DDR illegal zu verlassen.
Ermittlungsverfahren wurden gegen 26 Bürger der DDR und acht Westberliner Bürger eingeleitet, und zwar wegen:
- –
Versuch des illegalen Verlassens der DDR unter Ausnutzung des starken Reiseverkehrs an den KPP – gegen 14 Personen;
- –
versuchter Schleusung mit gefälschtem Einreisestempel auf Passierscheinen – gegen sieben Personen;
- –
versuchter Schleusung mittels gefälschtem Passierschein – gegen sechs Personen;
- –
Vortäuschung des Verlierens der Westberliner Ausweise und des Passierscheins – gegen fünf Personen;
- –
doppelter Beantragung von Passierscheinen – gegen zwei Personen.
Während der Zeit des Passierscheinabkommens verließen nach bisher unvollständigen Meldungen 44 Bürger der DDR im Raum Berlin illegal die DDR.
- –
Davon wurden durch Menschenhändlerzentralen geschleust: 14 Personen;
- –
privat geschleust: sechs Personen;
- –
Grenzdurchbrüche: drei Personen.
Bei 21 Personen ist die Art und Weise des illegalen Verlassens der DDR noch unbekannt.
Von den bisher festgestellten 44 republikflüchtig gewordenen Personen waren allein 36 Personen in Berlin wohnhaft. Darunter befanden sich 25 weibliche Personen, von denen 18 ihre Ehemänner bzw. Verlobten in Westberlin oder Westdeutschland hatten.
Die durch die Menschenhändlerzentralen geschleusten Personen wurden in der Regel – unter Umgehung des Lagers Marienfelde13 – äußerst konspirativ untergebracht, da diese Zentralen sich während des Passierscheinabkommens auch gegenüber dem Westberliner Senat abzuschirmen versuchten. Die geschleusten Personen erhielten auch Anweisung, bei eventuellen Befragungen keinesfalls ihre Schleusung durch eine Schleusergruppe zuzugeben.
Die imperialistischen Geheimdienste und Agentenzentralen haben während der Zeit des Passierscheinabkommens ihre Tätigkeit im üblichen Rahmen fortgesetzt. Es sind keine Hinweise über eine verstärkte Tätigkeit dieser Dienststellen und Zentralen bekannt geworden.
Nach vorliegenden Informationen soll von zentraler Stelle des amerikanischen Geheimdienstes angewiesen worden sein, während des Abkommens keine Maßnahmen durchzuführen, die zu Komplikationen führen und den Geheimdienst kompromittieren könnten. Diese Orientierung widerspiegelte sich auch insgesamt in der Tätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und Agentenzentralen.
Im Wesentlichen wurden von den Geheimdiensten folgende Aufträge erteilt:
- –
Aufklärung des Kontrollverfahrens an den KPP und der militärischen Lage im Grenzgebiet;
- –
Aufklärung der Stimmung der Bevölkerung zum Passierscheinabkommen;
- –
Ausnutzung des verstärkten Reiseverkehrs zur Verbindungsaufnahme mit Agenten und zur Anlegung von TBK;
- –
Ausnutzung von Westberliner Bürgern zur Übermittlung von nachrichtendienstlichen Mitteln an Agenten.
Besonders der amerikanische Geheimdienst und der BND setzten ihre Agenten zur Aufklärung der Verfahrensweise an den KPP für Westberliner ein.
Das »Landesamt für Verfassungsschutz« in Westberlin setzte in allen Passierscheinstellen Mitarbeiter ein, die dort, teilweise als Mitarbeiter der Westberliner Post getarnt, die Tätigkeit der DDR-Postangestellten14 und das Auftreten der Westberliner Bürger »überwachten«. Weitere Mitarbeiter des »Verfassungsschutzes« waren in den »Beratungsstellen« des Westberliner Senats tätig bzw. führten mit den aus dem demokratischen Berlin zurückgekehrten Westberliner Bürgern Gespräche, wobei sie sich besonders für die
- –
Kontrollmaßnahmen an den KPP,
- –
Stimmung zum Lebensstandard in der DDR,
- –
Maßnahmen der Nationalen Front zur Weiterführung des Gesamt-Berliner-Gesprächs,
- –
Höhe des in das demokratische Berlin einfließenden Westgeldes
informierten.
Gleichfalls hielten sich Mitarbeiter des UFJ (»Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen«)15 während des Passierscheinabkommens als »Berater« in einigen für die Ausgabe der Passierscheine benutzten Westberliner Schulen auf.
Durch die in Westberlin stationierten Besatzer wurden die Aufklärungsfahrten in das demokratische Berlin auch während der Zeit des Passierscheinabkommens fortgesetzt; sie wiesen jedoch gegenüber der vorhergehenden Zeit keine Besonderheiten auf.