Unfall am Bahnübergang der Hauptstrecke Halle–Bitterfeld
20. Januar 1964
Einzelinformation Nr. 54/64 über einen Unfall am 18. Januar 1964 an einem beschrankten Bahnübergang der Hauptstrecke Halle – Bitterfeld
Am 18.1.1964, um 21.45 Uhr, prallte der Personenzug 838, der vom Bahnhof Hohenthurm kommend in Richtung Halle Hauptbahnhof fuhr, am beschrankten Bahnübergang beim Schrankenposten 164 (Verbindungsstraße zwischen der Ortschaft Peißen und der F 100) auf einen Lkw der Sowjetarmee. Dieser Lkw war mit sowjetischen Armee-Angehörigen besetzt und hatte eine Kanone als Anhänger. Bei dem Zusammenprall wurden zwei sowjetische Armeeangehörige schwer mit Lebensgefahr und drei weitere leicht verletzt.
Der diensthabende Schrankenwärter [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1900 in Spickendorf/Saalkreis, wohnhaft Braschwitz, [Straße, Nr.], bei der Reichsbahn seit 1956, der sich unmittelbar am Ort des Zusammenpralls befand, wurde tödlich verletzt.
Der Lkw und die Kanone wurden vom Bahnübergang geschleudert und stark beschädigt. Nach vorliegenden Schätzungen beträgt der Sachschaden am Lkw ca. 24 000 DM, an der E-Lok ca. 1 000 DM.
Die Strecke Hohenthurm – Halle war von 21.45 bis 0.11 Uhr und die Strecke Halle – Hohenthurm von 21.51 bis 22.36 Uhr gesperrt. Nach den bisherigen Untersuchungen ereignete sich der Unfall aufgrund folgender Ursachen:
Nachdem am 18.1.1964, gegen 21.30 Uhr, der verspätete Güterzug 8245 (von Halle in Richtung Hohenthurm) den Schrankenposten 164 bei ordnungsgemäß geschlossener Schranke passiert hatte, öffnete der Schrankenwärter [Name] für eine vor dem Bahnübergang zum Halten gekommene sowjetische Fahrzeugkolonne die Schranke, obwohl er wusste, dass unmittelbar darauf – lt. Fahrplan in spätestens drei Minuten – der Personenzug 838 den Übergang befahren musste. Die Schranke wurde von ihm geöffnet, trotzdem er auch auf seine Rückfrage bei der Blockstelle Rabatz die Auskunft erhielt, dass der Personenzug 838 gleich kommt. [Name] forderte die wartende Fahrzeugkolonne durch entsprechende Gesten auf, den Übergang möglichst schnell zu überfahren. Während fünf Fahrzeuge den Bahnübergang noch rechtzeitig passieren konnten, stieß der bereits erwähnte Lkw mit der E-Lok des P 838 zusammen.
Es liegt ein eindeutiges Verschulden des getöteten Schrankenwärters [Name] vor. [Name] ist acht Jahre im Reichsbahndienst tätig gewesen. Seine Tauglichkeit als Schrankenwärter wurde in der reichsbahnärztlichen Untersuchung im Jahre 1961 bestätigt. Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es jedoch auch noch Hinweise, dass [Name] schon öfters die Schranken nicht ordnungsgemäß geschlossen hielt. Verdachtsmomente für eine bewusste Handlung des [Name] wurden vom MfS nicht festgestellt.