Verhinderter Versuch des Grenzdurchbruchs
1. April 1964
Einzelinformation Nr. 260/64 über einen verhinderten Grenzdurchbruch
Am 1.4.1964, um 7.15 Uhr, wurde in Borna bei Leipzig der [Vorname 1 Name], geboren [Tag, Monat] 1947, Schüler der 29. Oberschule/Leipzig, wohnhaft Leipzig O 27, [Straße, Nr.], festgenommen. [Name] hatte die Absicht, einen gewaltsamen Grenzdurchbruch durchzuführen. Er entwendete zu diesem Zweck die Pistole seines Vaters [Vorname 2 Name], der bei der SED-Stadtleitung/Leipzig beschäftigt ist. Seine Mutter ist als Aushilfskraft an der Bezirksparteischule Leipzig tätig. Die Festnahme erfolgte nach eingeleiteter Fahndung, da die Absicht des [Name, Vorname 1] am 31.3.1964 bekannt wurde.
Wie die bisherigen Untersuchungen ergaben, trug sich [Name] bereits seit dem Jahre 1963 mit der Absicht, republikflüchtig zu werden und hat davon auch verschiedenen Mitschülern Kenntnis gegeben.
Mit [Name] gab es sowohl im Elternhaus wegen schlechten Betragens als auch in der Schule, wo seine Leistungen unter dem Durchschnitt lagen, Schwierigkeiten in der Erziehung. Er hatte deshalb vor, vom Kombinat Otto Grotewohl/Böhlen aus mit einem Güterzug unbemerkt ins Harzgebiet zu fahren. Dort wollte er in der Nähe Stolbergs illegal die Grenze nach Westdeutschland überschreiten, weil ihm diese Gegend von einem Ferienlageraufenthalt her bekannt war. Um zu Geld zu kommen, beschlossen [Name] und ein von ihm eingeweihter Mitschüler, der wie [Name] flüchtig werden wollte und ebenfalls mit festgenommen wurde, im Elternhaus Geld zu stehlen. Dabei erbrach [Name] zwei im elterlichen Kleiderschrank aufbewahrte verschlossene Kassetten und entdeckte dort eine Pistole mit gefülltem Magazin. [Name] nahm diese Pistole an sich und probierte auf dem Gebiet der Kläranlagen in der Nähe Böhlens aus, ob die Pistole in Ordnung ist. Die Pistole und einen mitgeführten Fotoapparat wollte [Name] dann in Westdeutschland verkaufen, um zu Geld zu kommen.
Weitere Untersuchungen werden noch geführt.