Verpuffung mit Brandfolge im Zementwerk Karsdorf
17. August 1964
Einzelinformation Nr. 663/64 über eine Verpuffung mit Brandfolge im VEB Zementwerk Karsdorf, Kreis Nebra, Bezirk Halle
Am 15.8.1964, gegen 13.15 Uhr, ereignete sich in der Braunkohlenstaubanlage des Zementwerkes Karsdorf eine Verpuffung mit nachfolgendem Brand, der sich über die Redler-Anlage (Kohlenstaubförderanlage) sowie die Bereiche der Drehrohröfen II/1 und II/4 einschließlich der Silos ausweitete. Der Brand wurde gegen 22.00 Uhr unter Kontrolle gebracht und wenig später gelöscht.
Durch die Druckwelle wurden einige Fensterscheiben zerstört und durch den Brand elektrische Anlagen beschädigt. Die genaue Schadensumme ist noch nicht ermittelt.
Der Produktionsausfall beträgt ca. 3 000 t Klinker. Die von der Havarie betroffenen Drehrohröfen II/1 und II/4 werden voraussichtlich am 17.8.1964, gegen 18.00 Uhr, wieder in Betrieb genommen.
Durch die Verpuffung wurden vier Personen schwer und drei Personen leicht verletzt (Verbrennungen). Keine der sieben verletzten Personen (drei Ingenieure, vier Schlosser) befinden sich noch in Lebensgefahr.
Nach den bisher vorliegenden Ermittlungen ereignete sich die Verpuffung wie folgt: Am 15.8., gegen 11.45 Uhr, fiel der Redler 6 infolge eines Kettenrisses aus, sodass der Kohlenstaubbunker des Drehrohrofens II/1 leergefahren werden musste. Daraufhin wurden vier Schlosser mit der Reparatur beauftragt. Zur Ausführung der Reparatur mussten sie die Abdeckplatten des Redlers entfernen, sodass Luft (Sauerstoff) in die Kohlenstaubförderanlage eindringen konnte.
Während der Reparaturarbeiten erfolgte die Verpuffung. Dadurch erlitten die an der Reparatur beteiligten vier Schlosser und drei Ingenieure, die im Moment der Verpuffung die Redlerbrücke überquerten, schwere bzw. leichte Brandverletzungen.
Aufgrund von Zeugenaussagen und Feststellungen einer Expertenkommission ist die Ursache der Verpuffung auf ein Glutnest im Kohlenstaubbunker des Drehrohrofens II/1 zurückzuführen. Derartige Glutnester bilden sich häufig durch Selbstzündung der Kohle. Bei einem kontinuierlichen Betrieb von Kohlenstaubanlagen werden die Glutnester durch Zuführung in die Verbrennungsanlagen beseitigt; daher tritt keine unmittelbare Gefährdung auf.
Da durch die Reparatur der Redler-Anlage aber ein Leerfahren des Kohlenstaubbunkers erforderlich wurde, kam es zu einer starken Aufwirbelung des Kohlenstaubes und infolge des Entfernens der Deckplatten des Redlers durch die Reparaturbrigade zum Zutritt von Sauerstoff (Luftzufuhr). Das explosive Kohlenstaub-Luft-Gemisch wurde durch das vorhandene Glutnest gezündet.
Die weiteren Ermittlungen zur vollständigen Klärung der Verpuffung werden durch das MfS in Verbindung mit einer Expertenkommission geführt.