Zusammenstoß von Lok und Bus mit Todesfolgen
10. September 1964
Einzelinformation Nr. 751/64 über einen Bahnbetriebsunfall mit tödlichem Ausgang auf der Strecke Großenhain – Cottbus am 10. September 1964
Am 10.9.1964, gegen 5.25 Uhr, stieß am beschrankten Bahnübergang beim Betriebsbahnhof Skyro – zwischen Senftenberg und Ruhland – eine leerfahrende Lok mit einem Omnibus des VEB Kraftverkehr Senftenberg zusammen. Der Omnibus ZD 50–75 war im Berufsverkehr des BKW »Franz Mehring« Brieske/Ost eingesetzt und fuhr in Richtung Schwarzheide.
Durch den Zusammenstoß wurden von den Insassen des Omnibusses fünf Personen tödlich, fünf schwer und sieben leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 52 TMDN, davon Totalschaden am Omnibus.
Zur Ursache des Unfalles wurde bisher Folgendes ermittelt: Der Zusammenstoß zwischen Lok und Omnibus erfolgte durch das Nichtschließen der Schranke durch die Weichen- und Schrankenwärterin [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1921 in Ruhland, wohnhaft Ruhland, [Straße, Nr.], organisiert im DFD, FDGB, von 1940 bis 1945 Mitglied der NSDAP.
Die Weichen- und Schrankenwärterin gehört seit 13 Jahren der Deutschen Reichsbahn an. Vor ihrem Dienstbeginn am 9.9.1964, um 22.00 Uhr, hatte sie 16 Stunden Ruhe. Sie erhielt bereits 1963 wegen Zuggefährdung auf einem anderen Dienstposten einen Verweis und wurde deshalb von ihrem ehemaligen Dienstposten abgelöst und zum beschrankten Bahnübergang beim Betriebsbahnhof Skyro versetzt. Nach ihren eigenen Aussagen hat sie auf ihrem jetzigen Dienstposten die Schranken schon einmal nicht geschlossen, ohne dass sich daraus Komplikationen ergeben hätten.
Die [Name] gibt zur Ursache des Nichtschließens der Schranken an: Sie habe die vorschriftsmäßige Zugvormeldung entgegengenommen und nahm an, dass es sich dabei um einen Güterzug handelte, der nach ihren Erfahrungen längere Zeit brauche, um bis zur Höhe der Schranke zu gelangen. Deshalb habe sie sich, da der Feierabend kurz bevor gestanden hätte, erst die Hände waschen wollen. Entgegen ihrer Annahme habe es sich aber nicht um einen Güterzug gehandelt, sondern um eine leerfahrende Lok, die in größerem Tempo bis zur Höhe der Schranke gelangte. Dadurch habe sie die Schranken nicht mehr rechtzeitig schließen und einen Unfall nicht mehr verhindern können.
Nach der Betriebsordnung der Deutschen Reichsbahn haben die Schrankenwärter sofort nach Entgegennahme einer Zugvormeldung die Schranken zu schließen.
Die Schuld an dem Unfall ist damit eindeutig auf die fahrlässige Handlungsweise der [Name, Vorname] zurückzuführen.
Durch den Bahnbetriebsunfall war die Strecke Großenhain – Cottbus in der Zeit von 5.25 bis 9.00 Uhr gesperrt. Der Arbeiterberufsverkehr wurde durch Schienenersatzverkehr abgewickelt.
Gegen die [Name, Vorname] wurde durch die Transportpolizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Haftbefehl ist erlassen worden.