7. Bericht über die 2. Periode des Passierscheinabkommens
1. April 1965
7. Bericht Nr. 286/65 über die 2. Periode der Ausgabe von Passierscheinen des laufenden Passierscheinabkommens
Am 29.3.1965 wurden, einschließlich der am 27.3. nicht abgeholten 11 408 Passierscheine, insgesamt 61 918 Passierscheine, davon für die 1. Besuchsperiode 31 368 Passierscheine und für die 2. Besuchsperiode 30 550 Passierscheine, mit nach Westberlin genommen.1
Ausgegeben wurden 50 774 Passierscheine (25 689 für die 1. Besuchsperiode und 25 085 für die 2. Besuchsperiode), während 11 144 Passierscheine (5 679 für die 1. Besuchsperiode und 5 465 für die 2. Besuchsperiode) von den Westberliner Antragstellern nicht abgeholt wurden.
Am 30.3.1965 wurden, einschließlich der 11 144 am Vortage nicht abgeholten Passierscheine, insgesamt 59 054 Passierscheine, davon für die 1. Besuchsperiode 29 795 Passierscheine und für die 2. Besuchsperiode 29 259 Passierscheine, mit nach Westberlin genommen.
Ausgegeben wurden 47 655 Passierscheine (24 008 für die 1. Besuchsperiode und 23 647 für die 2. Besuchsperiode), während 11 399 Passierscheine (5 787 für die 1. Besuchsperiode und 5 612 für die 2. Besuchsperiode) von den Westberliner Antragstellern nicht abgeholt wurden.
Am 31.3.1965 wurden, einschließlich der 11 399 am Vortage nicht abgeholten Passierscheine, insgesamt 58 029 Passierscheine, davon für die 1. Besuchsperiode 29 159 Passierscheine und für die 2. Besuchsperiode 28 870 Passierscheine, mit nach Westberlin genommen.
Ausgegeben wurden 47 269 Passierscheine (23 699 für die 1. Besuchsperiode und 23 570 für die 2. Besuchsperiode), während 10 760 Passierscheine (5 460 für die 1. Besuchsperiode und 5 300 für die 2. Besuchsperiode) von den Westberliner Antragstellern nicht abgeholt wurden.
Damit wurden in der Zeit vom 29.3. bis 31.3.1965 insgesamt 145 698 Passierscheine, davon für die 1. Besuchsperiode 73 396 Passierscheine und für die 2. Besuchsperiode 72 302 Passierscheine in Westberlin ausgegeben.
In der Zeit vom 22.3. bis 31.3.1965 wurden damit von den 730 112 bereitgestellten Passierscheinen 719 352 Passierscheine in Westberlin ausgegeben, davon für den 1. Besuchszeitraum 365 643 Passierscheine und für den 2. Besuchszeitraum 353 709 Passierscheine. 10 760 Passierscheine wurden bisher noch nicht abgeholt.
Der Transport und die Kurierfahrten verliefen normal und ohne Störungen. Die Abfertigung der Besucher erfolgte reibungslos und ohne wesentliche Stauungen und Wartezeiten. Während der Öffnungszeiten war der Besucherverkehr kontinuierlich und verhältnismäßig schwach. In der Mehrzahl der Passierscheinstellen reichten vier bzw. fünf Schalter aus, um einen zügigen Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Die Zusammenarbeit mit den Westberliner Einsatzkräften hat sich nicht wesentlich verändert. Die Disziplin und Arbeitsmoral unter den Westkräften hat sich in den letzten Tagen etwas verbessert. Offensichtlich waren die Verantwortlichen von den vorgesetzten Senatsdienststellen auf diese Mängel hingewiesen worden. Am 31.3.1965 war jedoch wieder ein spürbarer Rückgang in der Disziplin der Westkräfte festzustellen. Weiter wurde von den Leitern der Westkräfte stärker als bisher auf die Einhaltung der paritätischen Zusammensetzung geachtet. Besonders zu erwähnen ist die Passierscheinstelle Schöneberg, wo die Westkräfte sich nur ungenügend um die Passierscheinabholer bemühten und – wie bereits an den Vortagen – die Zeit mit Würfelspielen, Knobeln, Rätselraten und anderen individuellen Dingen verbrachten.
Am 30.3.1965 teilte der Senatsbeauftragte der Passierscheinstelle Wilmersdorf unserem Gruppenleiter mit, dass er vom Senat ein Fernschreiben erhalten habe. Darin würde mitgeteilt, dass die Verhandlungspartner vereinbart hätten, Passierscheinablehnungen nochmals zu überprüfen. Die DDR-Angestellten wären entsprechend angewiesen und Personen, deren Passierschein abgelehnt worden sei, sollten nach Vereinbarung mit den DDR-Angestellten zwei Tage später nochmals zur Passierscheinstelle bestellt werden. Eine ähnliche Meinung vertraten auch die Leiter der westlichen Postangestellten in den Passierscheinstellen Neukölln und Schöneberg. Sie äußerten, dass die DDR bereit sei, Passierscheinablehnungen großzügig zu überprüfen und demzufolge die betreffenden Antragsteller nochmals in die Passierscheinstelle zu bestellen wären.
In den Passierscheinstellen Reinickendorf/Scharnweberstraße, Wedding/Gotenburger Straße, Charlottenburg und Schöneberg erschienen am 30.3.1965 verantwortliche Mitarbeiter des Westberliner Senats, die sich mit den Leitern der westlichen Einsatzkräfte unterhielten. In allen diesen Fällen forderten die Leiter der Westberliner Postangestellten anschließend von den DDR-Gruppenleitern statistische Angaben über die Anzahl der noch nicht abgeholten Passierscheine. Da diese Angaben verweigert wurden, versuchten sie sich durch Schätzung der Anzahl der Passierscheine in den Kästen an den Nachzüglerschaltern einen ungefähren Überblick zu verschaffen. In der Passierscheinstelle Kreuzberg sagte der Senatsbeauftragte dem DDR-Gruppenleiter am 30.3.1965, dass die Senatsbeauftragten vom Sicherheitssenator eine schriftliche Weisung für ihr Verhalten gegenüber den DDR-Angestellten erhalten hätten. Entsprechend dieser Weisung dürfe er nicht mehr mit dem DDR-Gruppenleiter verhandeln, sondern alle Fragen seien über den Leiter der Westberliner Postangestellten zu regeln. Unmittelbar danach untersagte der Leiter der Westberliner Postkräfte in der Passierscheinstelle Kreuzberg den DDR-Angestellten, Kontrollgänge außerhalb der Passierscheinstelle durchzuführen, wie dies in den letzten Tagen aufgrund der Hakenkreuzschmierereien (25.3.) erfolgte.
In der Passierscheinstelle Tempelhof las der Leiter der West-Postangestellten am 31.3.1965 dem DDR-Gruppenleiter ein Fernschreiben der Landespostdirektion Berlin vom 30.3.1965 vor, in dem es u. a. heißt: »Die Kontrollgänge widersprechen dem Passierscheinprotokoll vom 24.9.1964. Sie erübrigen sich, da für die Sicherheit der Arbeit der Angestellten der SBZ sowie für den ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeit in den Passierscheinstellen der Senat Sorge trägt.«
Die Befragung von Antragstellern, deren Passierscheine abgelehnt wurden, erfolgte weiterhin mit unterschiedlicher Intensität. In den Passierscheinstellen Wilmersdorf, Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg wurden nur noch einzelne Abholer zur Befragung in die speziell dazu vorgesehenen »Senatszimmer« verwiesen. In Fällen, wo es sich offensichtlich um Doppelantragsteller handelte, verzichteten die Westkräfte z. T. auf eine Befragung bzw. Erfassung. In der Passierscheinstelle Charlottenburg bestätigte der Senatsverantwortliche gegenüber unserem Gruppenleiter, dass er verpflichtet sei, die abgelehnten Passierscheine zu registrieren, die betreffenden Personen zu befragen und dem Bezirksamt darüber zu berichten.
Fast alle Westberliner Bürger, die einen ablehnenden Bescheid bekamen, verhielten sich diszipliniert und ruhig. In Einzelfällen wurde die Frage gestellt, warum der Passierschein abgelehnt worden sei, wo sie doch bisher immer einen solchen erhalten hätten. In solchen Fällen wurde von unseren Angestellten auf die Protokollbestimmungen hingewiesen.
Vertreter der westlichen Rundfunk- und Fernsehsender sowie der Westpresse traten bis auf eine Ausnahme (Passierscheinstelle Tempelhof) nicht in Erscheinung.