Ausschreitungen auf dem Leipziger Hauptbahnhof
2. März 1965
Einzelinformation Nr. 173/65 über rowdyhaftes Verhalten einer Gruppe Jugendlicher auf dem Hauptbahnhof Leipzig in der Nacht vom 27. Februar zum 28. Februar 1965
Am 28.2.1965, gegen 3.00 Uhr, erschienen auf dem Hauptbahnhof Leipzig elf angetrunkene Jugendliche, die von einer Karnevalsfeier aus Leipnitz1 bei Leipzig mit einem Autobus angekommen waren. In der Bahnhofshalle verursachten diese Jugendlichen großen Lärm. U. a. entkleideten sie ihren Oberkörper und versuchten zu tanzen. Einer Aufforderung der Streife der Transportpolizei, Ruhe und Ordnung zu halten, kamen sie nicht nach.
Drei Jugendliche, die als Wortführer in Erscheinung traten, wurden daraufhin der Transportpolizeiwache zugeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Anzahl der Jugendlichen auf 25 Personen erhöht, die alle gemeinsam versuchten der Zuführung der drei Wortführer Widerstand entgegenzusetzen. Nach der erfolgten Zuführung setzten sich fünf weitere Jugendliche vor die Wache der Transportpolizei und forderten durch laute Zurufe die Freilassung der drei Wortführer. Daraufhin wurde unter Hinzuziehung eines Schnellkommandos der VP die Bahnhofshalle geräumt, wobei fünf weitere Jugendliche der Wache zugeführt wurden. Die erstgenannte Gruppe besuchte häufig gemeinsam Tanzveranstaltungen und fiel bereits durch rowdyhaftes Benehmen auf.
Als Anführer dieser Gruppe Jugendlicher wurde der Bauingenieur [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1941, wohnhaft Wurzen, [Straße Nr.], beschäftigt BMK-Süd, Außenstelle Grimma2, Mitglied der SED und Kampfgruppe, festgenommen. Er leistete bei der Zuführung aktiven Widerstand und beleidigte die Angehörigen der Trapo in äußerst gemeiner Art und Weise. Der [Name 1] trat bereits in seinem Wohnort Wurzen mehrmals in rowdyhafter Form in Erscheinung. Während der Karnevalsfeier in Leipnitz hatte [Name 1] bereits geäußert, auf dem Leipziger Hauptbahnhof etwas anstellen zu wollen.
Ein weiterer Jugendlicher, der [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1945, wohnhaft Leipzig 53, [Straße Nr.], wurde ebenfalls festgenommen, obwohl er selbst nicht der 11-köpfigen Gruppe angehörte, aber bei der Zuführung der drei Wortführer durch körperliche Gewalt gegenüber den Angehörigen der Trapo die Zuführung verhindern wollte. [Name 2] ist bereits wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch vorbestraft, außerdem läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl.
Gegen sechs weitere Jugendliche wurden aufgrund der Vorkommnisse Ermittlungsverfahren ohne Haft eingeleitet. Alle polizeilichen Maßnahmen erfolgten sachlich und ruhig.