Brand in einer Sonderschule in Jena
13. Mai 1965
Einzelinformation Nr. 446/65 über einen Brand in der Sonderschule für schwererziehbare und geistig gestörte Kinder in Jena, [Bezirk] Gera
In der Nacht vom 12. zum 13.5.1965, gegen 0.00 Uhr, entstand im Wohngebäude Nr. 7 der Sonderschule in Jena, Kellermannstraße, ein Brand, der sich sehr schnell ausbreitete und das gesamte Wohngebäude vernichtete. Bei der Sonderschule handelt es sich um ein Objekt mit insgesamt neun Gebäuden, einschließlich des Schulgebäudes. Das Gebäude Nr. 7 ist ein zweistöckiges Fachwerkhaus in einer Größe von 10×20 m mit ausgebauter Bodenkammer. Zum Zeitpunkt des Brandausbruches befanden sich 25 Personen in diesem Wohngebäude, davon vier erwachsene Personen (2 Erzieherinnen und die Familie [Name 1]) sowie 21 Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren.
Seit dem Brand wurden von den im Gebäude wohnhaften Kindern folgende vermisst:
[Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1952
[Name 3, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1951
[Name 4, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1953
[Name 5, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1950
[Name 6, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1952
[Name 7, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1951
[Name 8, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1949
Von diesen sieben vermissten Kindern wurden bisher drei tot im Brandschutt aufgefunden. Diese konnten bisher noch nicht identifiziert werden. Die restlichen vier Kinder konnten noch nicht aufgefunden werden. Diese sieben Kinder waren in ärztlicher Behandlung und bekamen abends auf ärztliche Verordnung Schlaftabletten verabreicht. Vermutlich ist dies mit der Grund dafür, dass diese Kinder durch den Brand sowie den dadurch entstandenen Lärm nicht wach geworden sind.
Die Höhe des eingetretenen Sach- und Gebäudeschadens beträgt nach vorläufigen Schätzungen ca. 70 000 MDN.
Zur Ursache wurde bisher Folgendes ermittelt:
Durch Zeugenaussagen wurde unmittelbar nach dem Brand bekannt, dass der Schüler [Name 9, Vorname 1], geb. [Tag, Monat] 1950, der sich seit 1958 in der Sonderschule befindet, nach Brandausbruch das Objekt der Sonderschule in unbekannter Richtung verlassen hatte. Die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen führten zur Ergreifung und Festnahme dieses Schülers, der nach kurzem Leugnen gestand, den Brand in der Besenkammer des Wohngebäudes Nr. 7 angelegt zu haben. Diese Angaben des [Name 9] stimmen mit den Ermittlungen zur möglichen Brandausbruchstelle überein. Bei dem Schüler [Name 9] handelt es sich um ein geistig gestörtes Kind, welches bereits seit einiger Zeit Selbstmordversuche andeutet. Außerdem sprach er fortwährend von Verfolgungen bzw. Verhaftungen und ist jeden zweiten bzw. dritten Tag aus der Sonderschule davongelaufen. Die Eltern des [Name 9], [Name 10, Vorname] (Stiefvater) und [Name 10], geb. [Name 9, Vorname 2], sind in Rudolstadt wohnhaft.
Weitere Ermittlungen werden geführt.