Brandflaschenanschlag auf Grenzanlage bei Großbeeren
13. Dezember 1965
Einzelinformation Nr. 1114/65 über eine Grenzprovokation an der Fernverkehrsstraße 101 im Raum Heinersdorf, [Bezirk] Potsdam, am 11. Dezember 1965
Am 11.12.1965, gegen 1.30 Uhr, fanden die im Bereich der F 101 im Raum Heinersdorf1 eingesetzten NVA-Beobachtungsposten eine Brandflasche, die von Westberlin aus über die Sicherungsanlagen auf das Territorium der DDR geworfen worden war. Der Aufschlagsort lag unmittelbar am Kfz-Fanggraben, der mit leicht entzündbarem Gestrüpp und Gras bewachsen ist. Die Flasche war bis zur Hälfte mit einer leicht brennbaren Flüssigkeit gefüllt und mit einem Lappen umwickelt, der ebenfalls mit einer leicht brennbaren Flüssigkeit getränkt war. Die Brandflasche war jedoch beim Aufschlag nicht explodiert, sodass sich die Flüssigkeit nicht entzünden konnte.
Nach den gegebenen Umständen und den Beobachtungen der im Provokationsabschnitt eingesetzten Posten handelt es sich bei den Tätern offensichtlich um Angehörige der Westberliner Polizei. In unmittelbarer Nähe gegenüber der Fundstelle der Brandflasche befindet sich auf Westberliner Gebiet die Stadtrandsiedlung Marienfelde und auf der F 101 ein Stützpunkt der Westberliner Polizei.
Durch die am genannten Abschnitt eingesetzten Grenzposten wurde Folgendes festgestellt:
Gegen 22.30 Uhr wurde der Grenzabschnitt ohne besondere Vorkommnisse überprüft. Die Überprüfung ergab keine Hinweise auf Spuren oder andere Anzeichen der Feindtätigkeit.
Um 1.15 Uhr kam ein Volkswagen (B-3141), der unmittelbar neben dem Stützpunkt der Westberliner Polizei parkte. Dem Fahrzeug entstiegen drei Polizei-Angehörige, die den Stützpunkt betraten. Nach ca. drei Minuten kamen die drei Westpolizisten zurück, hantierten am Motorraum des Fahrzeuges und bewegten sich auffällig auf der F 101.
Gegen 1.30 Uhr bestiegen die Polizeiangehörigen das Fahrzeug und fuhren in Richtung Marienfelde davon.
Während der gesamten Zeit des Aufenthaltes der genannten Personen am Stützpunkt der Westberliner Polizei hielten sich unsere Posten gedeckt an den Grenzsicherungsanlagen auf, von wo aus sie das vorgelagerte eigene Territorium beobachteten. Nach der Abfahrt des Volkswagens begaben sich die eingesetzten NVA-Beobachtungsposten zur Kontrolle des eigenen Gebietes zum unmittelbaren Grenzverlauf, wobei sie am Kfz-Fanggraben die Brandflasche auffanden und sicherstellten.
Aufgrund dessen, dass in der Zeit zwischen den Kontrollen um 22.30 und 1.30 Uhr in diesem Abschnitt keine anderen Personen außer den Westpolizisten beobachtet wurden, ist anzunehmen, dass die Brandflasche durch die Angehörigen der Westberliner Polizei über die Sicherungsanlagen auf das DDR-Gebiet geworfen wurde.
Am 29.11.1965, gegen 7.30 Uhr, war bereits im gleichen Abschnitt eine mit Petroleum gefüllte Brandflasche von Westberlin aus auf das Territorium der DDR geworfen worden. Diese Flasche war ebenfalls nicht explodiert und konnte sichergestellt werden.
Es wird gebeten zu entscheiden, ob eine entsprechende Presseveröffentlichung erfolgen bzw. ob bei den künftigen Verhandlungen zur Durchführung des Passierscheinabkommens gegen diese provokatorischen Handlungen von Westberlin aus protestiert werden soll.