Einflug eines belgisches Segelflugzeug
28. Juni 1965
Einzelinformation Nr. 582/65 über den Einflug eines belgischen Segelflugzeuges ins Gebiet der DDR
Am 26.6.1965, um 17.48 Uhr, landete im 5-km-Sperrgebiet des Kreises Salzwedel, [Bezirk] Magdeburg, am Ortsrand der Gemeinde Rockenthin ein Segelflugzeug belgischer Nationalität vom Typ Ka 6CR,1 Kennzeichen OO-ZAB.
Der Pilot, [Vorname, Name 1], geb. [Tag, Monat] 1929 in Gent, wohnhaft Gent, [Straße Nr.], zuletzt tätig als Angehöriger eines mot. Streifenkommandos der Stadtpolizei Gent, ist seit 1965 Mitglied des belgischen Flugclubs »Gent Aviation Club«. Nach seinen Angaben habe er an dem für den 26.6.1965 vom Zentralen Belgischen Aeroverband ausgeschriebenen internationalen Flugmeeting »Viktor Boin 1965« teilgenommen. Er sei am 26.6.1965, um 11.30 Uhr, in Brustem gestartet mit dem Ziel, nach Bremen zu fliegen. Auf diesem Flug hatte [Name 1] beträchtlichen Seitenwind, weshalb er nach seiner Ansicht vom Kurs abgekommen sei, ohne dies zu bemerken. Auch das Überfliegen der Staatsgrenze zur DDR habe er nicht bemerkt und war der Meinung, seine Landung im Raum Bremen vollzogen zu haben.
Die Untersuchungen durch das MfNV und durch das MfS erbrachten keinerlei Hinweise, dass die Verletzung des Luftraumes der DDR und die Landung mit irgendeiner feindlichen Zielstellung in Zusammenhang zu bringen wäre. Aufgrund dessen wurde es [Name 1] gestattet, am 28.6.1965, gegen 19.50 Uhr, über die Grenzübergangsstelle Marienborn die DDR zu verlassen und nach Belgien zurückzukehren.
Es wird vorgeschlagen, das belgische Außenministerium aufzufordern, entsprechende Vereinbarungen mit den zuständigen Organen der DDR über die Rückführung des Flugzeuges zu treffen.
Gleichzeitig wird gebeten, über die pressemäßige Auswertung zu entscheiden.2