Explosion in den Chemischen Werken Buna
12. Januar 1965
Einzelinformation Nr. 30/65 über eine Explosion in den Chemischen Werken Buna, [Kreis] Merseburg, [Bezirk] Halle, am 4. Januar 1965
Am 4.1.1965, gegen 14.45 Uhr, ereignete sich im Bau F 59 der Chemischen Werke Buna eine Explosion der PVA1-Anlage, wodurch ein Schaden von ca. 150 TMDN entstand. Hinzu kommt, dass die Anlage für längere Zeit außer Betrieb gesetzt werden muss, sodass sich die Schadenssumme um weitere ca. 160 TMDN Produktionsausfall erhöht.
Bei der Explosion wurden zwei Personen leicht verletzt, eine Laborantin erlitt mittlere Verletzungen.
In der PVA-Anlage wird [sic!] Vinylacetat und Vinylperoxyd zu Polyvinylacetat polymerisiert. Beide erstgenannten Produkte gehören zur Gefahrenklasse A 1.
Die Anlage ist seit ca. vier Wochen in Betrieb, sie arbeitet nicht im Dauerbetrieb, sondern nur chargenweise. Zum Zeitpunkt der Explosion wurde die Anlage mit der vorgeschriebenen Betriebstemperatur von 70 bis 80° angefahren. Die bisherigen Untersuchungen ergaben Folgendes:
Die seit vier Jahren an der Anlage beschäftigte Anlagenfahrerin [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1929 in Waldeu, wohnhaft Merseburg, [Straße, Nr.] befand sich vom 15.12.1964 bis 1.1.1965 in Urlaub. Während dieser Zeit wurde das Bodenablaufventil des Aethylacetatgefäßes ausgewechselt. Die [Name 1] hatte davon keine Kenntnis. Beim Ansatz der Polymerisation am 4.1.1965 bediente sie das Ventil nicht, da sie der Meinung war, das immer geöffnete Ventil vorzufinden.
Da das neue Ventil jedoch geschlossen war, wurde der Mischung kein Aethylacetat zugesetzt. Durch das Fehlen des bei der Polymerisation als Lösungsmittel dienenden Aethylacetats reagierte das im Kessel befindliche Vinylacetat dermaßen spontan, dass es zur Explosion des Kessels kam. Vom verantwortlichen Meister [Name 2, Vorname], geb. 5.7.1909, wurde es versäumt, die [Name 1] auf das veränderte Ventil hinzuweisen, sodass bei der [Name 1] eine unbewusste fahrlässige Handlung vorliegt.
Gegen den Meister wird wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.