Fluchthilfe durch schwedischen Generalkonsul
10. Dezember 1965
Einzelinformation Nr. 1108/65 über die Vermittlung von Reisepapieren für die illegale Reise einer DDR-Bürgerin nach Schweden durch das schwedische Generalkonsulat in Westberlin
Dem MfS wurde bekannt, dass die im Rentenalter stehende DDR-Bürgerin [Name 1, Vorname], wohnhaft in Radebeul, [Straße Nr.], den ihr genehmigten besuchsweisen Aufenthalt in Westberlin dazu ausnutzte, illegal eine Reise nach Schweden zu ihrer Schwester [Name 2], geb. [Name 3, Vorname], wohnhaft in Malmö, [Straße Nr.], durchzuführen.
Nachdem die [Name 1] ihre Schwester davon verständigt hatte, dass es nach Mitteilung der VP für sie 1965 keine Möglichkeit gebe, eine Reise nach Schweden durchzuführen, hatte ihr die [Name 2] vorgeschlagen, eine Reise nach Westberlin zu beantragen und von dort aus nach Schweden weiterzureisen.
Die Formulare für die erforderlichen Reisepapiere erhielt die [Name 1] von ihrer Schwester auf dem Postwege zugestellt, um sie auszufüllen und die notwendigen Passbilder beizubringen. Auf gleichem Wege wurden die Papiere nach Schweden und von dort aus durch die [Name 2], die auch die finanziellen Ausgaben trug, an das schwedische Generalkonsulat nach Westberlin geschickt. Dieses Konsulat verständigte die [Name 1] vom Eintreffen der Papiere. Daraufhin beantragte die [Name 1] bei der VP die Besuchsreise zu einer vorgetäuschten Verwandten nach Westberlin, die ihr für den Zeitraum vom 12.7. bis 8.8.1965 genehmigt wurde.
Nach der Ankunft am 12.7.1965 in Westberlin begab sich die [Name 1] zum schwedischen Generalkonsulat. Nach Vorlage ihrer Personaldokumente aus der DDR wurde sie von einer Beamtin des schwedischen Generalkonsulats an das Alliierte Reiseamt verwiesen. Hier erhielt die [Name 1] nach Rückfrage des Alliierten Reiseamtes beim schwedischen Generalkonsulat kostenlos den »Reiseausweis für deutsche Staatsangehörige« ausgehändigt.
In diesen vom Alliierten Reiseamt ausgestellten »Reiseausweis« erteilte das schwedische Generalkonsulat in Westberlin der [Name 1] am 15.7.1965 das schwedische Visum. Es trug die Nummer 1496 und wurde von [Vorname Name 4] unterzeichnet. Mit diesen Papieren reiste die [Name 1] am 16.7.1965 auf dem Flugwege über Kopenhagen illegal nach Malmö, wo sie sich bis zum 10.8.1965 aufhielt.
Die Rückreise erfolgte auf gleichem Wege.