Geplante Diozösansynode im Bistum Meißen
25. Oktober 1965
Einzelinformation Nr. 937/65 über eine geplante Diözesansynode im Bistum Meißen für das Jahr 1967
Wie dem MfS bekannt wurde, plant Bischof Spülbeck1 für das Jahr 1967 eine Diözesansynode für das Bistum Meißen.
Eine Diözesansynode ist nach dem Kirchenrecht eine Versammlung des Diözesan(Bistumsbereichs)-Klerus unter Vorsitz des Bischofs und sollte zur Beratung von Diözesanangelegenheiten alle zehn Jahre stattfinden. In der Praxis hat sich jedoch kaum ein Bischof an diese Regelung gehalten und die letzte Synode des Bistums Meißen z. B. fand 1923 im Kloster Marienstern statt.
Zur Teilnahme an einer Diözesansynode sind verpflichtet:
Der Generalvikar, die Domherren, der Regens des Priesterseminars, die Erzpriester und mindestens ein Pfarrer aus jedem Dekanat.
Der Teilnehmerkreis kann jedoch erweitert werden.
In katholischen Kreisen wird diese geplante Synode als ein bedeutendes Ereignis für das Bistum aber auch für die gesamte katholische Kirche in der DDR eingeschätzt, wobei ihr eine besondere Bedeutung noch dadurch zukommt, dass sie die erste Synode eines deutschen Bistums unter sozialistischen Verhältnissen darstellt. Hier würde zum ersten Mal ein Bistum in einem sozialistischen Land die Endergebnisse des Konzils2 auf einer Synode beraten und, bezogen auf seine Verhältnisse, in die Praxis umsetzen.
Als ersten Schritt hat Spülbeck am 6.9.1965 ein Rundschreiben an alle Geistlichen der Diözese erlassen, in dem diese zur Vorbereitung der Synode aufgefordert werden.
Zur inhaltlichen Gestaltung stellt Spülbeck noch folgende vier Themen zur Diskussion, die anlässlich der Ergebnisse des Konzils neu überprüft werden müssen:
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Das philosophisch oft zu einfache Denken, das den theologischen Aussagen nicht mehr adäquat zu sein scheint.
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Das mit dem Begriff »Triumphalismus« bezeichnete falsche, zu optimistische Kirchenverständnis, dem ein nüchterner Realismus christlicher Hoffnung entgegengestellt werden muss.
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Ein »Klerikalismus«, der einem neuen Verständnis der priesterlichen Aufgaben in dienender Brüderlichkeit, Väterlichkeit und echter Menschlichkeit weichen muss.
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Ein zu starkes Naturrechtsdenken, das an den weltweiten, von der Wissenschaft erarbeiteten Gegebenheiten sich neu orientieren muss.
Zusätzlich zur Behandlung der oben dargelegten Themen scheint Bischof Spülbeck im Zusammenhang mit der Diözesansynode eine gewisse »Demokratisierung« der Diözesanverwaltung anzustreben, da er davon spricht, die Mitverantwortung des Klerus in »echter Kollegialität« an den Bistumsangelegenheiten zu erhöhen. Möglicherweise geht aus dieser Synode auch ein »Priesterrat« hervor, der den Bischof ständig berät. (In einigen westdeutschen Diözesen gibt es solche Räte bereits.) Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass eventuell ein Laienrat gebildet wird.
Wie ferner bekannt wurde, hat Bischof Spülbeck als einziger Bischof der DDR von allen Kanzeln des Bistums ein Hirtenwort verlesen lassen. Dieses Hirtenwort, das Spülbeck während des Konzils in Rom anlässlich des »Sonntags der Weltmission« verfasst hat, ruft die Gläubigen zu Spenden für die Missionsgebiete auf. Spülbeck weist darauf hin, dass bereits seit 2000 Jahren Missionare in alle Welt ziehen, sich aber trotzdem erst 30 % der Erdbevölkerung zu Christus und nur 18 % zur katholischen Kirche bekennen.
Die im Jahre 1964 durch Spenden aufgebrachten 150 Mio. Mark seien jedoch für die 780 katholischen Missionsgebiete nicht ausreichend.