Gleisverwerfung im Berliner Außenring
26. Juni 1965
Einzelinformation Nr. 580/65 über am 25. Juni 1965 aufgetretene Gleisverwerfungen im südlichen Berliner Außenring
Seit dem durch Gleisverwerfung bei Waßmannsdorf verursachten Zugunglück wurden am 25.6.1965 weitere Gleisverwerfungen im gesamten Bereich des südlichen Außenringes festgestellt.
Ein Streckenmeister stellte beim Begehen der Gleisstrecke zwischen Glasower Damm und Waßmannsdorf (km 30,3 bis 30,5) eine Gleisverwerfung fest, sodass eine vierstündige (12.08–16.21 Uhr) Sperrung der Strecke Halle–Berlin erforderlich wurde.
Ein Oberkontrolleur stellte eine weitere Gleisverwerfung zwischen Genshagener Heide und Diedersdorf (km 23,6 bis 23,7) der Strecke Werder–Berlin fest, sodass in der Zeit von 14.56 bis 16.43 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h eingerichtet und anschließend die Strecke bis 17.47 Uhr gesperrt werden musste.
Durch den Hinweis des Lokführers des D 111, Köln–Berlin, der Unregelmäßigkeiten bei der Befahrung der Strecke festgestellt hatte, wurde eine Gleisverwerfung zwischen Wildpark und Werder (km 31,6 bis 31,8) der Strecke Berlin–Werder bekannt, die nach Überprüfung durch einen Rottenmeister zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h in der Zeit von 16.20 bis 19.30 Uhr und anschließender Sperrung bis 20.34 Uhr führte.
Ein an der Unfallstelle in Waßmannsdorf tätig gewesener Reichsbahnarbeiter stellte auf dem Heimweg entlang der Gleisstrecke am km 29,0 bis 29,1 (Glasower Damm–Waßmannsdorf) ebenfalls eine weitere Gleisverwerfung fest.
Auf den beiden genannten Streckenabschnitten verkehrten bis zum Zugunglück in Waßmannsdorf binnen 24 Stunden auf der Strecke Berlin–Werder 171 Züge und auf der Strecke Werder–Berlin 163 Züge. Seit der Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h verkehren nur noch 126 bzw. 118 Züge im genannten Zeitraum.