Grenzzwischenfall auf der Havel
23. August 1965
Einzelinformation Nr. 760/65 über eine Grenzprovokation auf der Havel zwischen Meedehorn und der Pfaueninsel am 22. August 1965
Am 22.8.1965, gegen 12.00 Uhr, drang ein Westberliner Motor-Sportboot auf der Havel aus Richtung Pfaueninsel ca. 40 m in das Territorium der DDR ein, wendete und fuhr anschließend am Ufer Meedehorn entlang in Richtung Pfaueninsel nach Westberlin zurück. Im Boot befanden sich eine männliche und zwei weibliche Personen.
Nachdem das Westberliner Boot die durch Bojen gekennzeichnete Grenzlinie überfahren hatte und sich in den zum Territorium der DDR gehörenden Gewässern der Havel befand, wurde es durch das Dienstboot GB 28 in einer Entfernung von ca. 150 m verfolgt. Dabei wurde durch den Bootsführer in Fahrtrichtung ein Warnfeuerstoß (3–4 Schuss) abgegeben. Da die Insassen des Westberliner Sportbootes darauf nicht reagierten, wurden drei weitere gezielte Feuerstöße auf das Westberliner Boot abgegeben (insgesamt 13 Schuss).
Aufgrund seiner größeren Geschwindigkeit war das Westberliner Boot beim letzten Feuerstoß bereits1 ca. 200 m vom Dienstboot der NVA entfernt.
Bereits vor der Feuereröffnung waren die Insassen des Sportbootes durch ein vorbeifahrendes Fahrgastschiff und am westlichen Ufer befindliche Personen durch Winken und Rufen aufgefordert worden, in die Westberliner Gewässer zurückzukehren.
Erst nach den drei gezielten Feuerstößen veränderte das Sportboot seine Richtung und fuhr in die Westberliner Gewässer zurück.
Durch die Besatzung des NVA-Dienstbootes wurde keine Schusswirkung festgestellt. (Nach Angaben der Westpresse2 soll dabei der 28-jährige Klaus Matuschka3 aus Neukölln durch Schusswirkung am linken Unterarm schwer verletzt worden sein.)4
Durch die Besatzung des Dienstbootes war beabsichtigt, das Westberliner Sportboot aufzubringen und die Insassen festzunehmen. Durch die größere Geschwindigkeit des Sportbootes und einen starken Wellengang, der durch mehrere vorausfahrende5 größere Schiffe hervorgerufen wurde, war es jedoch nicht mehr möglich, das Westberliner Boot einzuholen und zu stellen.
Anlage zur Information Nr. 760/65
[undatierter Ergänzungstext]
Nach Veröffentlichungen in der Westpresse, insbesondere der »Bild«-Zeitung vom 23.8.1965,6 kann mit Sicherheit angenommen werden, dass es sich bei diesem Vorkommnis um eine Testfahrt des Westberliners Klaus Matuschka gehandelt hat. So soll nach »Bild« Matuschka seinem Freund und Arbeitskollegen Manfred Hübner vor der Bootsfahrt erklärt haben: »Hoffentlich geht’s gut. Ich muss besonders auf die Grenzbojen aufpassen.«
Für die Annahme, dass es sich um eine Testfahrt gehandelt hat, spricht auch die Tatsache, dass der Bruder des Klaus Matuschka, der am [Tag, Monat] 1940 geborene [Vorname Name 1], sich gegen die Gesetze der DDR vergangen hat. Er wurde am 8.10.1961 wegen Zerstörung von Grenzsicherungsanlagen und wegen Beihilfe zur Republikflucht inhaftiert. Das Verfahren wurde allerdings am 5.2.1962 eingestellt, da [Vorname Name 1] [Passage mit schutzwürdigenden Informationen nicht wiedergegeben] erkrankt ist.
Am 28.8.1965 wandte sich der Senator für Verkehr und Betriebe in Westberlin, Otto Theuner,7 an die Westberliner Wassersportler. Dem Schreiben war eine Kartenskizze beigefügt über diejenigen Stellen, an denen Wassersportler durch Überfahren der Staatsgrenze der DDR gefährdet werden können. Die Wassersportverbände wurden gebeten, ihre Mitglieder beziehungsweise die Bootsstandinhaber über den Verlauf der Staatsgrenze durch Ausgabe dieser Kartenskizzen zu unterrichten.
Anlage 2: Bericht über die Grenzprovokation
1. September 1965
[Beigabe zur Ablage]
Bericht über eine Grenzprovokation auf der Havel zwischen Meedehorn und der Pfaueninsel am 22. August 1965 (siehe Einzelinformation Nr. 760/Ablage)
Am 22.8.1965, gegen 12.00 Uhr, drang ein Westberliner Motor-Sportboot auf der Havel aus Richtung Pfaueninsel ca. 40 m in das Territorium der DDR ein, wendete und fuhr anschließend am Ufer Meedehorn entlang in Richtung Pfaueninsel nach Westberlin zurück. Im Boot befanden sich eine männliche und zwei weibliche Personen. Nachdem das Westberliner Boot die durch Bojen gekennzeichnete Grenzlinie überfahren hatte und sich in den zum Territorium der DDR gehörenden Gewässern der Havel befand, wurde es durch das Dienstboot GB 28 in einer Entfernung von ca. 150 m verfolgt. Dabei wurde durch den Bootsführer in Fahrtrichtung ein Warnfeuerstoß (3–4 Schuss) abgegeben. Da die Insassen des Westberliner Sportbootes darauf nicht reagierten, wurden drei weitere gezielte Feuerstöße auf das Westberliner Boot abgegeben (insgesamt 13 Schuss).
Aufgrund seiner größeren Geschwindigkeit war das Westberliner Boot beim letzten Feuerstoß ca. 200 m vom Dienstboot der NVA entfernt. Bereits vor der Feuereröffnung waren die Insassen des Sportbootes durch ein vorbeifahrendes Fahrgastschiff und am westlichen Ufer befindliche Personen durch Winken und Rufen aufgefordert worden, in die Westberliner Gewässer zurückzukehren. Erst nach den drei gezielten Feuerstößen veränderte das Sportboot seine Richtung und fuhr in die Westberliner Gewässer zurück.
Durch die Besatzung des Dienstbootes war beabsichtigt, das Westberliner Sportboot aufzubringen und die Insassen festzunehmen. Durch die größere Geschwindigkeit des Sportbootes und einem starken Wellengang, der durch mehrere größere Schiffe hervorgerufen wurde, war es jedoch nicht mehr möglich, das Westberliner Boot einzuholen und zu stellen.
Bei der Anwendung der Schusswaffe durch unsere Posten wurde der im Sportboot befindliche Klaus Matuschka aus Neukölln am linken Ellenbogen verletzt. Nach Veröffentlichungen in der Westpresse, insbesondere der »Bild«-Zeitung vom 23.8.1965, kann mit Sicherheit angenommen werden, dass es sich bei diesem Vorkommnis um eine Testfahrt des Westberliners Klaus Matuschka gehandelt hat. So soll nach »Bild« Matuschka seinem Freund und Arbeitskollegen Manfred Hübner vor der Bootsfahrt erklärt haben: »Hoffentlich geht’s gut. Ich muss besonders auf die Grenzbojen aufpassen.« Für die Annahme, dass es sich um eine Testfahrt gehandelt hat, spricht auch die Tatsache, dass der Bruder des Klaus Matuschka, der am 1.6.1940 geborene [Vorname Name 1], sich gegen die Gesetze der DDR vergangen hat. Er wurde am 8.10.1961 wegen Zerstörung von Grenzsicherungsanlagen und wegen Beihilfe zur Republikflucht inhaftiert. Das Verfahren wurde allerdings am 5.2.1962 eingestellt, da [Vorname Name 1] [Passage mit schutzwürdigenden Informationen nicht wiedergegeben] erkrankt ist.
Am 28.8.1965 wandte sich der Senator für Verkehr und Betriebe in Westberlin, Otto Theuner, an die Westberliner Wassersportler. Dem Schreiben war eine Kartenskizze beigefügt über diejenigen Stellen, an denen Wassersportler durch Überfahren der Staatsgrenze der DDR gefährdet werden können. Die Wassersportverbände wurden gebeten, ihre Mitglieder beziehungsweise die Bootsstandinhaber über den Verlauf der Staatsgrenze durch Ausgabe dieser Kartenskizzen zu unterrichten.