Grenzzwischenfall in Staaken
9. Dezember 1965
Einzelinformation Nr. 1102/65 über eine Grenzprovokation durch Westberliner Jugendliche im Bereich Staaken, [Bezirk] Potsdam, am 8. Dezember 1965
Am 8.12.1965, gegen 18.20 Uhr, stellte das im Bereich der Kompanie Staaken eingesetzte Postenpaar fest, dass sich aus Richtung Brunsbütteler Damm, von Westberliner Seite aus, fünf Jugendliche der Staatsgrenze der DDR näherten. In diesem Bereich bildet die der DDR zugewandte Seite der Hauptstraße in Staaken den unmittelbaren Grenzverlauf und ist von Westberliner Seite aus durch Fähnchen markiert. Vom eigentlichen Grenzverlauf ca. 4 m auf DDR-Territorium zurückgezogen, befinden sich unsere Grenzsicherungsanlagen (Drahtsperre auf Betonpfählen).
Die Jugendlichen legten zunächst ca. 5–6 m vom Verlauf der Staatsgrenze der DDR entfernt auf Westberliner Gebiet an der sog. Gedenkstätte für den Grenzprovokateur Wohlfahrt1 einen Kranz nieder. Danach überschritten sie die Grenzmarkierung (Fähnchen) und betraten ca. 4 m das Territorium der DDR, wo sie sich in provokatorischer Absicht am Draht unserer pioniertechnischen Anlagen zu schaffen machten. Dabei beschimpften und bedrohten sie die Posten, u. a. mit den Worten: »Euch räumen wir noch mit samt der Sperre beiseite!«
Da die Provokateure den wiederholten Aufforderungen unserer Posten, das Territorium der DDR zu verlassen, nicht Folge leisteten, warf der Postenführer einen Nebelkörper, der auf unserem Gebiet liegen blieb. Durch die Rauchentwicklung zogen sich die Jugendlichen zunächst zurück, überschritten dann aber ca. 20 m nördlich erneut die Staatsgrenze der DDR.
Um weitere Provokationen zu vereiteln, warf der Postenführer einen zweiten Nebelkörper. Aufgrund der Nebelbildung zogen sich die Provokateure gegen 18.25 Uhr in Richtung Brunsbütteler Damm in das Westberliner Hinterland zurück.
Unmittelbar nach dem Abzug der Jugendlichen erschienen zwei Westberliner Polizisten am Provokationsort, die das Territorium der DDR beobachteten und sich anschließend langsam in Richtung Brunsbütteler Damm entfernten.
Es wird gebeten zu entscheiden, ob eine dementsprechende Veröffentlichung erfolgen oder ob der Passierscheinbeauftragte der DDR veranlasst werden soll, direkt beim Vertreter des Westberliner Senats gegen diese Verletzung der Vereinbarungen zu protestieren.