Konferenz der Evangelischen Bischöfe der DDR in Berlin
23. Juli 1965
Einzelinformation Nr. 692/65 über die am 1. Juli 1965 stattgefundene Konferenz der Evangelischen Bischöfe der DDR
Die in unserer Information Nr. 584/65 vom 30.6.1965 über die »Stellung der Ev. Kirche in Deutschland zum Wehr- und Wehrersatzdienst und zum Familiengesetz-Entwurf« angekündigte Bischofskonferenz wurde am 1.7.1965 in Berlin mit den vorgesehenen Tagesordnungspunkten durchgeführt.
Die Leitung der Konferenz hatte Bischof Noth,1 Dresden. Anwesend waren die ev. Bischöfe und deren Stellvertreter. Bischof Krummacher2 erschien wegen seiner gerade beendeten Reise nach Tansania, wo er an einer Sitzung des Exekutivausschusses des Lutherischen Weltbundes teilgenommen hatte, erst am Nachmittag des 1.7. zur Bischofskonferenz.
Auf der Konferenz erfolgte die Neuwahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz und seines Stellvertreters. Für diese Funktionen waren Bischof Krummacher, Greifswald, und Bischof Noth, Dresden, vorgesehen.
Zur Wiederwahl von Bischof Krummacher gab es zwischen den einzelnen Landeskirchen Differenzen, die jedoch noch vor der Konferenz beigelegt werden konnten. Ursache dafür war die von Krummacher zum 20. Jahrestag der Befreiung veröffentlichte positive Schrift »Ruf zur Entscheidung«.3 Präsident Dr. Johannes4, Dresden, schlug zur Wahl des Vorsitzenden der Bischofskonferenz als Kandidaten Bischof Krummacher vor und Präsident Woelke5, Greifswald, brachte als Stellvertreter Bischof Noth, Dresden, zum Vorschlag. Oberkirchenrat Lotz6, Eisenach, erklärte, dass die Landeskirche Thüringen bei der Wahl beider Kandidaten Stimmenthaltung üben werde, weil nach der Grundregel ein laufender Wechsel dieser Funktionen erfolgen müsse.
Die geheime Abstimmung ergab die Wiederwahl von Bischof Krummacher als Vorsitzender und Bischof Noth als Stellvertreter. Beide wurden mit der gleichen Stimmenzahl von sieben Landeskirchen der DDR bei einer Stimmenthaltung (Thüringen) gewählt.
Zum 2. Tagesordnungspunkt lag den Anwesenden das mit unserer Information vom 30.6. übersandte Manuskript über Fragen des Wehr- und Wehrersatzdienstes vor.7 Bischof Noth erklärte, diese Vorlage sei im Auftrage von Bischof Jänicke8, Magdeburg, von einem Ausschuss unter Vorsitz des Leiters des Vikarenseminars aus Gnadenau, Evorus Falk,9 ausgearbeitet worden.10 Er forderte die Konferenzteilnehmer auf, die Vorlage streng vertraulich zu behandeln und machte darauf aufmerksam, dass jede Kirchenleitung nur vier Exemplare erhalte und jeder Bischof für ihre sichere Aufbewahrung haftbar sei. Staatliche Dienststellen dürften von dieser Vorlage auf keinen Fall Kenntnis erhalten.
Der Entwurf soll durch die einzelnen Kirchenleitungen überarbeitet und auf der nächsten Bischofskonferenz am 30.9.1965 als Handreichung für alle Pfarrer beschlossen werden.
Der Konferenz lag weiter der Entwurf eines Schreibens an die Regierung der DDR zum Familiengesetz vor. In diesem Schreiben wird die »Sorge« der Kirche für die Bewahrung und Ordnung der Familie und der Ehe betont, und hervorgehoben, dass die Kirche alle diesem Zweck dienenden Bemühungen und Maßnahmen der Öffentlichkeit und des Staates mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Abschließend wird die Regierung darum gebeten, in diesem Sinne die Stellungnahme der ev. Kirche zum Familiengesetz zu verstehen, und die Bereitschaft ausgesprochen, diese Stellungnahme in einem Gespräch weiter zu erläutern.
Der Entwurf dieses Schreibens wurde von Oberkirchenrat Behm11, Berlin, und Oberkonsistorialrat Stolpe12 unter persönlicher Mitarbeit von Bischof Krummacher ausgearbeitet. Die anwesenden Bischöfe, insbesondere Oberkirchenrat Ammer13, Magdeburg, und Brück14, akzeptierten dieses Schreiben jedoch nicht, da es den realen Tatsachen nicht genügend Rechnung trage.
Bischof Noth plädierte dafür, dass Bischof Krummacher als Vorsitzender der Bischofskonferenz die Eingabe zum Familiengesetz an die Regierung selbst formulieren und abschicken soll.15
(Wie dem MfS bekannt wurde, berichtete Krummacher auf der Kirchenleitungssitzung am 2.7.1965 in Greifswald, er hätte inzwischen einen Brief mit einer Stellungnahme zum Familiengesetz angefertigt, der der Regierung der DDR übergeben werden soll.)
Die Bischofskonferenz beschäftigte sich weiter mit einer hektografierten geheimen Instruktion des Ministers für Gesundheitswesen der DDR über die Schwangerschaftsunterbrechung.16 (Nach den bisherigen Feststellungen ist diese Instruktion vom Ministerium für Gesundheitswesen unter anderem der CDU, der Gewerkschaft und einer größeren Anzahl von Ärzten zugeleitet worden, sodass die Kirchenleitung ein Exemplar der Instruktion aus diesem Kreis erhalten haben könnte.)
Die Konferenz beauftragte Bischof Krummacher, sich an das Ministerium für Gesundheitswesen zu wenden und in dieser Angelegenheit um eine Aussprache mit den Bischöfen der DDR zu ersuchen. Wie dem MfS bekannt wurde, soll Krummacher inzwischen eine Antwort vom persönlichen Referenten des Ministers für Gesundheitswesen erhalten haben, worin ihm mitgeteilt worden sei, dass der Minister nach seiner Rückkehr von einer Auslandsreise einen Termin für eine Aussprache vorschlagen werde.17
Im Verlaufe der Konferenz berichtete Präsident Dr. Johannes, Dresden, über die von der Evangelischen Kirche mit dem Staatssekretariat für Kirchenfragen geführten Verhandlungen über Bibelrüsten. Bischof Noth erklärte dazu, die Ev. Kirche würde jede zeitliche Beschränkung der Bibelrüsten und eine Anmeldungspflicht ablehnen. Diese Auffassung soll dem Staatssekretär für Kirchenfragen Seigewasser18 als einheitliche Meinung der Konferenz mitgeteilt werden. Bischof Krummacher äußerte in diesem Zusammenhang, dass nach seiner Einschätzung keine Gewaltmaßnahmen vonseiten der staatlichen Organe – eventuelle Auflösung derartiger Bibelrüsten – zu erwarten seien.
Zum Abschluss der Konferenzen berichtete Bischof Krummacher über seine Reise nach Tansania. Er schilderte, dass er bei einer Zwischenlandung in Nairobi/Kenia am Weiterflug gehindert worden sei, da er nicht das erforderliche Durchreisevisum vorlegen konnte. Es sei ihm dort gesagt worden, dass es keine DDR geben würde. Krummacher will daraufhin erklärt haben, dass er sich telegrafisch an den Staatsratsvorsitzenden oder Ministerpräsidenten der DDR wenden werde. Danach habe man ihm als Bischof der Evangelischen Kirche die Weiterreise gestattet; als DDR-Bürger hätte man ihn zurückgeschickt. Bischof Krummacher berichtete von seinem herzlichen Empfang in Tansania und von seinen Feststellungen über eine auffallend DDR-freundliche Stimmung, die im krassen Gegensatz zu der völligen Ablehnung der Bundesrepublik stehe.
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