Maßnahmen zur Erleichterung der Grenzabfertigung
20. November 1965
Einzelinformation Nr. 1030/65 über Maßnahmen zur Erleichterung der Abfertigung der Reisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR nach Westdeutschland und Westberlin
In den letzten Tagen wurden an den Grenzübergangsstellen der DDR nach Westdeutschland und Westberlin weitere Maßnahmen wirksam, durch die die Abfertigung der Reisenden vereinfacht und erleichtert wurden. Es wurden einige Veränderungen organisatorischer Art im Kontrollverfahren vorgenommen, deren positive Auswirkungen hinsichtlich der Beschleunigung der Abfertigung der Reisenden und der Erhöhung der Sicherheit schon jetzt erwiesen sind. Die Darstellungen in der Westpresse, wonach das Kontrollverfahren jetzt mehr Zeit beanspruche, entsprechen nicht den Tatsachen, abgesehen davon, dass die Ausgabe von Kontrollbons und geringfügig veränderter Laufzettel bereits seit dem 16.11.1965, 0.00 Uhr, erfolgte, ohne dass Wartezeiten entstanden. Die Ursachen für die in der Westpresse groß aufgemachten1 – allerdings nur vorübergehenden und kurzen – Stauungen hängen nicht mit den organisatorischen Veränderungen im Kontrollverfahren zusammen. Die kurze Stauung in Marienborn entstand infolge eines vorübergehenden Personalmangels (Lehrgänge und Krankheit) und in Wartha infolge eines vorübergehenden Ausfalls einer Kontrollrampe für Lkw durch Beleuchtungsschaden.
Mit der Einführung der in der Papierqualität und farbig gestalteten Laufzettel im Verkehr zwischen Westdeutschland und dem besonderen Gebiet Westberlin an allen Straßen-Grenzübergangsstellen ab 16.11.1965 wurden weitere Maßnahmen organisiert, die einen schnellen und flüssigen Durchlauf des Verkehrs an den Grenzübergangsstellen gewährleisten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Bei der Einreise in die Grenzübergangsstelle erhalten Reisende einen numerischen Bon mit der Aufschrift »Passkontrollstelle«. Es handelt sich dabei nicht um eine völlig neue Maßnahme. Solche Bons werden an den Grenzübergangsstellen der Hauptstadt schon seit drei Jahren ausgegeben. An den Grenzübergangsstellen der DDR, der Staatsgrenze West wurden sie wiederholt zeitweilig ausgegeben. Die Ausgabe dieser Bons hat sich bewährt, weil einzelne Kontrollhandlungen verkürzt bzw. vollständig ausgeschaltet werden konnten, durch die verschiedene Farbgebung entsprechend den Reisezielen eine bessere Trennung möglich ist und außerdem die sonst im Kontrollablauf nicht zu umgehende mehrmalige Befragung nach dem Reiseziel vermieden werden kann.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die damit verbundene Erhöhung der Sicherheit bei geringer Abfertigungszeit, weil mit der Ausgabe dieser Bons ein mehrmaliges Anstellen nach Laufzetteln (missbräuchliche Benutzung der Laufzettel zur Personenschleusung) verhindert wird.2 Gegen Abgabe dieses Bons erhält der Reisende in der Passkontrolle seinen Laufzettel.
Bei diesen Laufzetteln hat sich inhaltlich nichts verändert. Es ist lediglich möglich, eine Person mehr aufzuführen, was sich vor allem im Interesse der schnelleren Abfertigung von Kleinbussen bewährt. Das Ausfüllen der Laufzettel nimmt nicht mehr Zeit in Anspruch. Durch die Einlage von Blaupapier wird die Durchschrift leserlicher als bei Verwendung des bisher üblichen Verfahrens. Da die Laufzettelbestände zu Ende gingen und sich ein Neudruck erforderlich machte, wurden vor allem noch Verbesserungen hinsichtlich des besseren Aussehens vorgenommen. Außerdem wurden die Laufzettel farbig gestaltet, ähnlich wie die bereits angefertigten Bons mit den bereits genannten Vorteilen für die Beschleunigung der Abfertigung. Ferner ist eine größere Gewähr dafür gegeben, dass mögliche Irrtümer bei der technischen Abfertigung vermieden werden. Die Farbgebung entspricht den jeweiligen Reisezielen. Die verschiedenen farbigen Ausführungen werden wie folgt verwandt:
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rosa – Richtung Drewitz–Marienborn und umgekehrt,
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gelb – Richtung Drewitz–Wartha und umgekehrt sowie Richtung Staaken–Horst und umgekehrt,
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blau – Richtung Drewitz–Juchhö und umgekehrt.
Die neuen Laufzettel gewährleisten außerdem eine größere Sicherheit. Sie sind technisch so beschaffen, dass eine missbräuchliche Benutzung oder Nachahmung der Vordrucke (zum Zwecke ihrer Ausnutzung für feindliche Tätigkeit) bis auf Weiteres ausgeschlossen ist.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, jeweils in bestimmten Zeitabständen im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit die technische Beschaffenheit und Farbe der Vordrucke zu verändern.
Bei Veränderungen von anderen Vordrucken handelt es sich lediglich um die Verwendung besseren Papiers oder um die Benutzung eines größeren Formats. Das trifft auf die DIA-Laufzettel (seit 15.11.1965) für den Personenkreis, der im Rahmen des Handels zwischen beiden deutschen Staaten Warentransporte durchführt, sowie auf die Tagespassierscheine für westdeutsche Bürger und auf die Devisenbescheinigungen für Ausländer aus nichtsozialistischen Staaten im Verkehr zwischen Westberlin und der Hauptstadt der DDR (seit 15.11.1965) zu. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass Warentransporte, die im Rahmen des innerdeutschen Handels in die DDR erfolgen, in der letzten Zeit auch dann abgefertigt wurden, wenn kein entsprechender Abruf der Warenlieferung vorlag. Damit wurden sogenannte Härtefälle vermieden. In diesen Fällen war keinerlei Reaktion in der Westpresse festzustellen.
Es ist ferner beabsichtigt, die Papierqualität und Farbe der im Eisenbahnreiseverkehr zwischen Westdeutschland und Westberlin gültigen Laufzettel ebenfalls ab 1.12.1965 zu verändern. Damit ist keine inhaltliche Veränderung der Vordrucke verbunden.
(Zum Zwecke einer besseren Übersicht über die in den wichtigsten Vordrucken vorgenommenen Veränderungen werden einige alte und neue Muster beigefügt.)3
Ähnlich wie bei der Reaktion auf die jüngsten Verbesserungen im Kontrollverfahren versuchte die Westpresse bekanntlich in den letzten Wochen in zahlreichen Fällen, den Grenzkontrollorganen der DDR verschärfte Kontrollmaßnahmen (dargestellt als angebliche Schikanemaßnahmen) zu unterstellen. Dazu ist festzustellen, dass in der Vergangenheit Zurückweisungen ausschließlich wegen schwerer Verletzungen der Bestimmungen über die Warenbegleitscheine erfolgten sowie aus dem Grunde, weil die Ladungen nicht kontrollfähig waren (insbesondere bei Fleischtransporten). In drei Fällen erfolgte eine Zurückweisung wegen der in den Warenbegleitscheinen enthaltenen Bezeichnung »Bundesrepublik Deutschland – Pflanzenschutzamt Berlin«.
Entgegen den Behauptungen der Westpresse wurden jedoch auch hier Maßnahmen zur Beschleunigung bzw. Vereinfachung der Abfertigung getroffen. Seit Beginn dieser Woche werden durch die Zollverwaltung differenzierte Maßnahmen angewandt. Im stärkeren Umfange wird z. B. von der Methode der schriftlichen und mündlichen Belehrung Gebrauch gemacht. Im Prinzip erfolgen keine Rücküberweisungen mehr. Weiter werden Fahrzeuge, die nicht den Bestimmungen entsprechend beladen sind und wo die Kontrolle sehr zeitraubend wäre (z. B. Fehlen des Kontrollganges bei Fleischladungen) nicht mehr zurückgeschickt, sondern bei ihrer Einfahrt in das Gebiet der DDR verplombt. Bei der Ausfahrt werden die Plomben nach erfolgter Überprüfung wieder entfernt.
Hinsichtlich der weiteren Behandlung der Transporte von Pflanzenschutzerzeugnissen mit der bereits genannten widerrechtlichen Bezeichnung wurden dem Vorsitzenden des Ministerrats Genossen Stoph durch den Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel bereits entsprechende Vorschläge unterbreitet. Zzt. werden Vorschläge für differenzierte Maßnahmen, die von den Zollorganen bei Beanstandungen getroffen werden müssten, ausgearbeitet.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Meldungen der Westpresse über die schlagartige Verschärfung der Geschwindigkeitskontrollen auf den von Westfahrzeugen benutzten Autobahnen ebenfalls nicht den Tatsachen entsprechen. Die VP widmet lediglich dem Verkehr an den sog. Unfallschwerpunkten, vor allem Baustellen, größere Aufmerksamkeit. Durch die derzeitigen Witterungsbedingungen (Straßenglätte, Sichtverhältnisse usw.) wird die Unfallgefahr vergrößert, sodass an diesen Stellen etwas strenger auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen geachtet wird.
Neben der gebührenpflichtigen Verwarnung einer Reihe westdeutscher und Westberliner Kraftfahrer kam es im Monat November 1965 in einigen wenigen Fällen wegen grober Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zum Erlass von Strafverfügungen (Geldstrafen zwischen 20 und 150 DM).
Diese Kraftfahrer fuhren mit stark überhöhter Geschwindigkeit und standen unter Alkoholeinfluss. In einem Fall (Fernverkehrsstraße F 5 – Richtung Hamburg) wurde versucht, einen vollbesetzten Omnibus mit einem Lkw abzuschleppen. In einem weiteren Fall (Autobahn, Bezirk Halle) verursachte ein westdeutscher Kraftfahrer einen Verkehrsunfall und versuchte, sich durch Fahrerflucht den Ermittlungen und der Verantwortung zu entziehen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass kein Fahrer längere Zeit festgehalten oder »belästigt« wurde. Es mussten nur jene Fahrer Wartezeiten in Kauf nehmen, die unter Alkoholeinfluss standen oder – wie in dem angeführten Beispiel – einen Unfall verursachten.