Republikflucht von drei Boxsportlern
9. Februar 1965
Einzelinformation Nr. 108/65 über die Republikflucht von drei Boxsportlern des SC Cottbus (Mitglieder der Nationalstaffel der DDR) anlässlich eines Box-Länderkampfes in Finnland und ihrer Rückkehr in die DDR
Am 4.2.1965, einen Tag nach dem Box-Länderkampf DDR–Finnland,1 verließen die Boxsportler des SC Cottbus Kirsch, Werner,2 geb. [Tag, Monat] 1938, Radnick, Klaus,3 geb. [Tag, Monat] 1941 und Brauske, Hans-Joachim,4 geb. [Tag, Monat] 1943, (alle drei ledig, wohnhaft in Cottbus und beschäftigt im RAW Cottbus als Schlosser) während einer Stadtbesichtigung Helsinkis die Delegation und wurden republikflüchtig.
Am 6.2.1965, gegen 15.15 Uhr, kehrte der Kirsch, Werner über den KP Selmsdorf, Kreis Grevesmühlen, in die DDR zurück. Er erklärte dort u. a., dass er seine Republikflucht bereits kurz danach bereute und auch die Boxsportler Radnick und Brauske zurückkehren möchten, sich aber wegen Angst vor eventueller Bestrafung nicht dazu entschließen konnten. Durch die Einleitung entsprechender operativer Maßnahmen wurde erreicht, dass am 8.2.1965 auch Radnick und Brauske in die DDR zurückkehrten.
In den bisherigen Untersuchungen wurde festgestellt, dass sich die drei Genannten nach ihrer Entfernung von der Delegation zur westdeutschen Handelsvertretung in Helsinki begaben und dort um Überführung nach Westdeutschland ersuchten. In der westdeutschen Handelsvertretung wurden ihnen sämtliche Dokumente abgenommen und je ein westdeutscher Ausweis, Flug- und Eisenbahnfahrkarten und 50,00 Westmark übergeben, nachdem sie eine Erklärung unterzeichnen mussten, dass sie aus freiem Entschluss um politisches Asyl ersucht hatten.
Sie flogen dann von Helsinki nach Stockholm und fuhren von dort mit Eisenbahn und Fährschiff bis nach Lübeck, wo ihnen durch die Bundespasskontrolle ihre Pässe abgenommen wurden und sie zur »Befragungsstelle des Innenministeriums« in Lübeck gebracht wurden. Nach Vernehmungen in dieser Dienststelle und anschließend im Polizeipräsidium Lübeck wurde ihnen mitgeteilt, dass sie nach einer weiteren Vernehmung am 8.2.1965 ins Aufnahmelager Gießen überführt würden. Ferner wurde ihnen erklärt, dass sie bei einer eventuellen Rückkehr in die DDR mit einer Bestrafung in der DDR rechnen müssten.
Nach diesen Vernehmungen entschloss sich Kirsch in die DDR zurückzukehren und versuchte auch den Radnick und Brauske davon zu überzeugen, die jedoch Angst vor eventueller Bestrafung hatten.
Wie in den Untersuchungen weiter festgestellt wurde, ist der Entschluss zur Republikflucht konkret von allen drei Sportlern am Tage nach dem Länderkampf in Finnland gefasst worden. Alle drei Boxsportler befassten sich jedoch bereits seit längerer Zeit schon in Cottbus mit dem Gedanken, republikflüchtig zu werden, ohne konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung zu treffen. Bei Kirsch kommt hinzu, dass er nach eigenen Äußerungen sehr verärgert war, [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]. Andererseits wurde in der Untersuchung aber auch festgestellt, dass Kirsch ehrlich seinen Schritt bereute und danach alles unternahm, um auch die Rückkehr von Radnick und Brauske in die DDR zu erreichen.
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Kirsch, Radnick und Brauske wird Abstand genommen. Es wird aber vorgeschlagen, über den DTSB dem SC Cottbus entsprechende Hinweise zu geben und zwischen diesen Stellen gemeinsam geeignete disziplinarische und erzieherische Maßnahmen im SC Cottbus gegen die drei Vorgenannten zu beraten und einzuleiten.5