Rowdyhaftes Verhalten mit Körperverletzung S-Bahnhof Sonnenallee
22. März 1965
Einzelinformation Nr. 249/65 über rowdyhaftes Verhalten in Verbindung mit Körperverletzung gegenüber Reichsbahnangehörigen auf dem Bahnhof Sonnenallee
Am 20.3.1965, gegen 6.56 Uhr, blieben auf dem Bahnhof Sonnenallee1 in einem dort endenden S-Bahnzug zwei angetrunkene männliche Personen sitzen.
Der Aufforderung des Aufsichters [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1899, wohnhaft Berlin-Lichtenrade, [Straße Nr.], Dienststelle Bahnhof Neukölln, seit 1940 bei der Deutschen Reichsbahn, den S-Bahnwagen zu verlassen, kamen beide nicht nach.
Eine der unbekannten männlichen Personen weigerte sich mit der Begründung, weiterfahren zu wollen. Da es dem Aufsichter [Name 1] nicht allein gelang, die Personen aus dem Wagen zu entfernen, holte er sich den Triebwagenschaffner [Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1909, wohnhaft Berlin 42, [Straße Nr.], hinzu.
Nach abermaliger Ablehnung, den Wagen zu verlassen, fassten [Name 1] und [Name 2] die bereits angeführte unbekannte Person links und rechts am Arm und brachten sie auf den Bahnsteig.
Dabei leistete diese Person Widerstand und versetzte [Name 1] mehrere Fußtritte in den Unterleib und Faustschläge ins Gesicht. Er erlitt dabei – lt. Attest der Poliklinik West – einen Bluterguss im Bereich des Nervenrückens und Prellungen im Bereich des Bauches. Das führte bei [Name 1], der vor kurzer Zeit am Magen operiert wurde, zur Arbeitsunfähigkeit. [Name 2] erhielt ebenfalls mehrere Faustschläge ins Gesicht und erlitt eine Platzwunde am rechten Jochbein und eine leichte Blutung am rechten Auge. Die andere unbekannte Person beteiligte sich an den Tätlichkeiten nicht.
Nachdem [Name 1] von der Bahnpolizeiwache2 Papestraße einen Funkwagen anforderte, hat die den Vorfall beobachtende Reichsbahnangehörige [Name 3, Vorname] von der Wagenmeisterei Neukölln, die sich zufällig auf dem Bahnsteig des Bahnhofes Sonnenallee befand, über den Polizeimelder auch die Westpolizei davon verständigt.
Daraufhin trafen gegen 7.05 Uhr vier Westberliner Polizisten ein und führten die beiden unbekannten männlichen Personen ab. Die Westberliner Polizisten verweigerten [Name 1] gegenüber jede Auskunft über den Täter mit dem Bemerken, es sei ein Westberliner Bürger und das Reichsbahngebiet sei »Ostterritorium«. Sie ließen [Name 1] einen Zettel mit dem Text »Ich stelle Strafantrag« unterschreiben.
Von der ebenfalls kurze Zeit nach dem Vorfall eintreffenden Transportkriminalpolizei wurde ein E-Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet.