Überfall auf Schrankenwärterin in Westberlin
6. Mai 1965
Einzelinformation Nr. 432/65 über einen Überfall auf eine Schrankenwärterin der Deutschen Reichsbahn in Westberlin
Am 6.5.1965, gegen 1.55 Uhr, wurde die Schrankenwärterin [Vorname Name 1], geb. [Tag, Monat] 1943, ledig, wohnhaft Berlin 44, [Straße Nr.], Angestellte des Bahnhof Marienfelde, während ihrer Dienstausübung auf dem Schrankenposten 10 (zwischen den Bahnhöfen Marienfelde und Buckower Chaussee) von einer unbekannten männlichen Person überfallen und niedergeschlagen.1
Der Täter versuchte sie in einem Nebenraum zu zerren und hielt ihr den Mund zu, um ihre Hilferufe zu unterbinden. Da es ihr trotz ihrer erlittenen Schockwirkung und leichten Verletzungen gelang, laut um Hilfe zu rufen, ließ der Täter von ihr ab und konnte unerkannt entkommen.
Die ersten Untersuchungen ergaben, dass die [Name 1] von ihrer Vorgängerin, die sie gegen 21.30 Uhr des 5.5. ablöste, auf angebliche Lichtsignale aus dem Gebiet in Richtung Marienfelde aufmerksam gemacht wurde. Eine Überprüfung durch eine Streife der Bahnpolizei2 im Bereich des Schrankenpostens in der Zeit von 22.30 Uhr bis 23.45 Uhr erbrachten jedoch keine Hinweise.
Gegen 0.30 Uhr will [Name 1] selbst ebenfalls Lichtsignale unweit des Schrankenpostens wahrgenommen haben. Durch die Lichtsignale beunruhigt, hat sie mit der Aufsicht des Bahnhofes Marienfelde vereinbart, den Hörer des Streckenfernsprechers nicht aufzulegen, damit im Falle eines Vorkommnisses die Aufsicht des Bahnhofes Marienfelde dies bemerken kann.
Von der Aufsicht des Bahnhof Marienfelde wurden ihre Hilferufe dann auch wahrgenommen und eine Bahnpolizeistreife zum Schrankenposten 10 geschickt. Durch die Wache der Bahnpolizei wurden außerdem die Westberliner Polizei und die Abt. K der Transportpolizei3 verständigt.
Die Suche nach dem Täter durch die Bahnpolizei und die insgesamt acht eingesetzten Westberliner Funkwagenbesatzungen verlief ergebnislos.
Die notwendigen kriminaltechnischen Maßnahmen und ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Notzucht und gefährlicher Körperverletzung wurden von der Abt. K der Transportpolizei eingeleitet.
Zur Person der [Name 1] wurde ermittelt, dass sie fortschrittlich eingestellt und Mitglied des FDGB ist. Sie hat sich an Aktionen der Westberliner FDJ beteiligt und besucht fortschrittliche politische Versammlungen und Veranstaltungen. Sie wird als fleißig und moralisch einwandfrei eingeschätzt.