Übungsangriff von Grenzsoldaten auf Hochzeitsfeier in Zittau
14. Juli 1965
Einzelinformation Nr. 650/65 über ein besonderes Vorkommnis mit einem Zug der NVA-Grenzkompanie Zittau, [Bezirk] Dresden, am 12. Juli 1965
Am 12.7.1965, gegen 23.00 Uhr, meldeten mehrere Bürger der Stadt Zittau dem MfS, dass unmittelbar an der Grenze zur VR Polen in Zittau größere Gefechtshandlungen im Gange wären. Die sofort eingeleitete Überprüfung ergab folgenden Sachverhalt:
Ein Zug der NVA-Grenzkompanie Zittau hatte für diesen Zeitpunkt Gefechtsausbildung angesetzt. Obwohl strikt angewiesen worden war, diese Übung auf dem Schießplatz der NVA in Eckartsberg, [Kreis] Zittau, durchzuführen, begab sich der Zugführer mit seinem Zug in den Volks- und Kulturpark Weinau, [Kreis] Zittau, wo er gegen 23.00 Uhr mit der Gefechtsausbildung begann. Als Ziel diente die Gaststätte »Weinaupark«, die mittels Maschinenwaffen unter Verwendung von Platzpatronen »bekämpft« wurde.
Zur gleichen Zeit fand jedoch in der Gaststätte eine Hochzeitsfeier statt. Obwohl sich ein Teil der Gäste im Park befand, erteilte der Zugführer den Befehl zur Feuereröffnung. Daraufhin flüchteten sich die Gäste in die Gaststätte und schlossen von innen sämtliche Türen ab, da niemand wusste, worum es sich bei diesen Gefechtshandlungen handelte.
Diese Übung war weder dem Standortältesten der NVA noch den anderen Sicherheitsorganen in Zittau vorausgemeldet worden.
Begünstigt wurde die eigenmächtige Handlungsweise des Zugführers (Unterfeldwebel) u. a. dadurch, dass sich der Kompaniechef zzt. zu einem Lehrgang in Frankfurt/O. befindet und der zu diesem Zeitpunkt diensthabende Offizier Ultn. [Name 1] seine Aufsichtspflicht verletzte und eingeschlafen war.
Weitere Untersuchungen werden zzt. noch geführt.