Ursachen der Frostschäden an der F 2 bei Schleiz
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Einzelinformation Nr. 244/65 über die Ursachen der Frostschäden auf der Fernverkehrsstraße 2
In der Nacht vom 15. zum 16.3.1965 wurden auf der als Verbindungsstrecke Westberlin–Grenzübergangsstelle Juchhöh–Töpen dienenden Fernverkehrsstraße 2 im Bereich des Ortes Gefell, Kreis Schleiz (Nähe der Grenzübergangsstelle Juchhöh–Töpen), beträchtliche Frostschäden festgestellt.
Sofort eingeleitete Untersuchungen erbrachten folgendes Ergebnis:
Die ca. 1 km lange Ortsdurchfahrt, die aus einer Kleinpflasterstrecke besteht, ist, offensichtlich mit auf den schweren Lastkraftwagenverkehr zurückzuführen, teilweise völlig zerstört. Die Zerstörungen wurden nicht durch Frosthebungen, sondern durch Tauschäden verursacht. Bedingt durch den ständigen Witterungswechsel konnte das in zunehmendem Umfange auftretende Schmelzwasser nicht sofort abfließen oder versickern.
Die unter der Straßendecke vorhandenen Lehm- und Tonschichten erschwerten den Abfluss des Schmelzwassers, sodass der Untergrund der Straße in einen breiigen Zustand überging, wodurch die Tragfähigkeit der Straßendecke nicht mehr gegeben war. Durch die Belastung der Straße mit schweren Lkw brachen Decke und Untergrund auf.
Derartige Tauschäden können im Gegensatz zu Frosthebungen nicht sofort vorausgesehen bzw. erkannt werden.
Nach weiteren Feststellungen sind auch in den vergangenen Jahren auf der F 2 zwischen Schleiz und Juchhöh wiederholt Frostaufbrüche aufgetreten. Diese Gefahrenstellen wurden mit einem Kostenaufwand von ca. 6 Mio. MDN beseitigt. Eine generelle Reparatur des gesamten Streckenabschnittes hätte nach vorläufigen Schätzungen etwa 20 Mio. MDN erfordert und wurde daher vorerst zurückgestellt.
Im Ort Gefell selbst sind jedoch in den letzten zehn Jahren keine Frostschäden aufgetreten, sodass auch keinerlei vorbeugende Maßnahmen durchgeführt wurden.
Die jetzt auf zentrale Weisung eingeleiteten Maßnahmen sollen sicherstellen, innerhalb von vier Wochen die Fahrbahn auf der F 2 im Ort Gefell wieder herzustellen.