Verletzung der Staatsgrenze durch US-Patrouille
22. Juni 1965
Einzelinformation Nr. 568/65 über eine Verletzung der Staatsgrenze der DDR auf dem Teltow-Kanal in der Nähe der Autobahnbrücke Drewitz–Dreilinden/Potsdam durch amerikanische Besatzer am 20. Juni 1965
Am 20.6.1965, gegen 11.30 Uhr, verletzten drei uniformierte US-Militärpolizisten mit einem Motorboot die Staatsgrenze der DDR, indem sie in der Nähe der Autobahnbrücke Drewitz–Dreilinden auf dem Teltow-Kanal ca. 20 m in die Gewässer der DDR eindrangen. In diesem Bereich bildet die Kanalmitte in einer Länge von ca. 1000 m zugleich die Staatsgrenze. Es gibt jedoch keine Markierung, die den tatsächlichen Grenzverlauf kennzeichnet. Ca. 250 m hinter der Autobahnbrücke Drewitz–Dreilinden gehört die gesamte Kanalbreite zum Territorium der DDR. Die Grenzsicherungsanlagen sind aber auch an dieser Stelle um ca. 50 m in das eigene Hinterland zurückgenommen; erst ca. 50 m hinter dem tatsächlichen Grenzverlauf befindet sich eine Sperre und ein Stacheldrahtzaun quer über dem Kanal. Der unmittelbare Grenzverlauf wird lediglich am Westberliner Ufer durch ein Schild mit der Aufschrift: »Sie verlassen hier den amerikanischen Sektor« gekennzeichnet. Das Boot kam aus Richtung Griebnitzsee und fuhr auf der Westberliner Seite des Kanals, durchbrach die ungekennzeichnete Grenzlinie vor unseren Sicherungsanlagen um ca. 20 m, wendete und kehrte anschließend auf der Westberliner Seite des Kanals nach Westberlin zurück.
Bei dem Provokationsort handelt es sich um die gleiche Stelle, an der am 15.6.1965 der Provokateur Döbler verletzt wurde.1
Durch die Posten wurde sofort die Kompanie von der Grenzverletzung verständigt. Zu weiteren Zwischenfällen kam es bei der Provokation nicht.