Verursachung eines Scheunenbrandes durch den BGS
26. April 1965
Einzelinformation Nr. 387/65 über die Verursachung eines Brandes in der Gemeinde Asbach, Kreis Heiligenstadt, durch Leuchtsignale des westdeutschen Bundesgrenzschutzes
Am 22.4.1965, gegen 21.50 Uhr, brach auf dem Gehöft des LPG-Bauern [Name 1] in der Gemeinde Asbach1 ein Brand aus, durch den eine Scheune, ein Stall und Schuppen mit Futtermittel, Maschinen und Geräten vernichtet wurden. Nach vorläufigen Schätzungen entstand ein Sachschaden in Höhe von 60 000 MDN. Das Brandobjekt ist ca. 20 m von der Staatsgrenze West entfernt.
Im Ergebnis der bisher durchgeführten Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass die Inbrandsetzung der Scheune mit hoher Wahrscheinlichkeit durch von westdeutscher Seite abgeschossene Leuchtsignale erfolgte. Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen sind in der Zeit von 21.45 Uhr bis 21.50 Uhr von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes drei grüne Leuchtsignale nicht wie üblich steil in die Luft, sondern in Richtung auf die Scheune des LPG-Bauern [Name 1], die mit der Breitseite zur Grenze steht, abgeschossen worden. Die ersten Branderscheinungen haben die Zeugen um 21.52 Uhr wahrgenommen.
Ein unmittelbar nach den drei Leuchtsignalen des Bundesgrenzschutzes von einem Angehörigen der NVA/Grenze zur Verständigung der anderen Posten abgeschossenes Leuchtsignal kann aufgrund der Zeugenwahrnehmungen nicht zur Entstehung des Brandes geführt haben.
Andere Brandursachen, wie Fahrlässigkeit, technische Ursachen usw. scheiden nach vorliegenden Überprüfungen und Ermittlungen aus.