Vorbereitungen für die Synoden der EKD in Magdeburg und Frankfurt/M.
18. März 1965
Einzelinformation Nr. 238/65 über Vorbereitungen für die bevorstehenden Synoden der »Evangelischen Kirche Deutschlands« in Magdeburg und Frankfurt/M.
Die Durchführung von zwei getrennten Synoden der EKD in den beiden deutschen Staaten in der Zeit vom 21. bis 25.3.1965 wurde auf der Tagung des Rates der EKD vom Oktober vorigen Jahres (unter Leitung von Präses Scharf)1 beschlossen. Magdeburg und Frankfurt/M. wurden als Tagungsorte festgelegt. Der Synode der EKD als dem höchsten kirchlichen Leitungsgremium gehören 120 Personen an, von denen 41 Vertreter der Kirchen in der DDR sind.
Die bisher bekannten Einzelheiten über die Vorbereitungen für diese Synoden lassen erkennen, dass die »Einheit« der evangelischen Kirche in beiden deutschen Staaten stark betont wird. Der vorbereitende Ausschuss für die Durchführung der Synoden gab für beide Synoden einheitliche Vorlagen heraus. Außerdem wurde – bis auf zwei Abweichungen – eine einheitliche Tagesordnung für beide Synoden festgelegt.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch eine Formulierung im Rechenschaftsbericht des Rates der EKD. Es heißt dort u. a.: »Die Einheit der EKD wurde trotz mancher äußeren Behinderung weiterhin bewahrt. Die Organe und Kommissionen der EKD, ihrer Gliedkirchen und der kirchlichen Werke sahen ihre dringendste Aufgabe darin, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den beiden Teilen der Evangelischen Kirche in Deutschland aufrechtzuerhalten, ja sie zu steigern.«
Beide Synoden behandeln das Thema »Wort Gottes und die Heilige Schrift«. Entsprechend der Tagesordnung beginnt die Synode in Magdeburg mit einem Bericht von Bischof Krummacher2 und in Frankfurt mit einem Bericht von Präses Scharf. Zusätzlich berichtete in Frankfurt der Präsident des »Werkes Innere Mission und Hilfswerk der EKD« Dr. Schober3 über den Stand der diakonisch-missionarischen Arbeit.
Zum Thema »Wort Gottes und die Heilige Schrift« bzw. zu insgesamt drei Unterthemen treten als Referenten auf:
in Magdeburg:
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Studiendirektor Dr. Werner Krusche,4 Lückendorf,
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Dr. chem. Hans-Joachim Schmidt, Greiz,
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Pfarrer Dr. Kurt Zabel,5 Generalsekretär des Bibelwerkes in der DDR (Potsdam) und
in Frankfurt:
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Landesbischof Lilje,6
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Generaldirektor Dr. Ing. e.h. Bieneck (Präses des CVJM Wiesbaden),
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Dr. Manfred Hausmann, Bremen,
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Dr. Oliver Béguin, Generalsekretär des Weltbundes der Bibelgesellschaften, London.
Weitere Tagesordnungspunkte beider Synoden sind:
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Kirchengesetz über die Tagungen der Kirchenkonferenz der EKD in besonderen Fällen,
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Wahl eines Stellvertreters des Präses der Synode der EKD,
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Wahlen zur Diakonischen Konferenz (gemäß § 7, Absatz 1 Ziffer 1a der Ordnung des Werkes Innere Mission und Hilfswerk der EKD).
Ein weiterer Punkt der Synode in Frankfurt umfasst die Vorlage von Verordnungen des Rates gemäß Artikel 29, Absatz 2 der Grundordnung der EKD vom 13.7.1948. Wie berichtet wird, werden an der Synode in Magdeburg keine Gäste aus Westdeutschland oder aus dem kapitalistischen Ausland teilnehmen.
Bei den bereits angeführten einheitlichen Vorlagen für beide Synoden handelt es sich um den
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Rechenschaftsbericht des Rates der EKD,
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Tätigkeitsbericht der Kirchenkanzlei,
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Tätigkeitsbericht des Kirchlichen Außenamtes der EKD (enthält in der Anlage einen Bericht von Heinz Flügel7/Evangelische Akademie Tutzing über eine Vortragsreise durch Süd- und Südwestafrika),
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Tätigkeitsbericht der »Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Weltmission«.
In diesen Materialien ist u. a. eine Vielzahl organisatorischer und personeller Angaben enthalten. Ihr Inhalt zielt offensichtlich auf eine breite propagandistische Auswertung der beiden Synoden im Sinne der »einheitlichen« Tätigkeit der EKD in beiden deutschen Staaten hin. Die Materialien liegen vor und können im Bedarfsfall angefordert werden.
(Für den verstorbenen Generalsuperintendent Führ8, DDR, soll durch beide Synoden Generalsuperintendent Schmitt9, Güstrow, als Nachfolger gewählt werden, um – wie in der »Welt« vom 18.3.1965 bereits ausgeführt – die »Einheitlichkeit« zu demonstrieren.)10