Weitergabe von Filmaufnahmen der Synode durch die DEFA
25. März 1965 Einzelinformation Nr. 264/65 über die Weitergabe von Filmaufnahmen von der Synode der EKD in Magdeburg an eine amerikanische Nachrichtenagentur
Von der Eröffnung und vom Verlauf des ersten Tages der Synode der EKD in Magdeburg am 21.3.1965 wurden vom DEFA-Studio für Wochenschau- und Dokumentarfilme Filmaufnahmen gemacht. Aufgrund von Verträgen mit der amerikanischen Nachrichtenagentur UPI, die den gegenseitigen Austausch von Wochenschau- und Dokumentarfilmen vorsehen, übergab dieses DEFA-Studio am 22.3. entsprechendes Filmmaterial an UPI. Nach Auskunft der Direktorin des DEFA-Studios Genossin Kleinert1 wurden diese Aufnahmen am 23.3. im Westdeutschen Fernsehen gezeigt.
Wie berichtet wurde, erfolgten die Filmaufnahmen ohne vorherige Absprache mit dem Staatssekretariat für Kirchenfragen.
Bei der Überprüfung im VEB DEFA-Studio für Wochenschau- und Dokumentarfilme wurde festgestellt, dass die dort tätige Abteilungsleiterin Renate Wekwerth2 (für den Filmaustausch verantwortlich) und der Mitarbeiter der Abteilung Alfred Grosser3 eigenmächtig den Auftrag für die Dreharbeiten während der Synode erteilt hatten. Die Direktorin des Studios war davon nicht verständigt worden. Mit der Durchführung der Dreharbeiten war der beim DEFA-Studio im Arbeitsverhältnis stehende westdeutsche Bürger Artur Killus beauftragt worden. Killus hatte außerdem eigenmächtig eine betriebsfremde Person als Assistentin hinzugezogen.