Zugauffahrt im Personenbahnhof Dresden-Neustadt
3. Juli 1965
Einzelinformation Nr. 608/65 über eine Zugauffahrt im Personenbahnhof Dresden-Neustadt am 2. Juli 1965
Am 2.7.1965, gegen 13.18 Uhr, fuhr im Personenbahnhof Dresden-Neustadt eine von einer Rangierlok geschobene Wagengruppe (6 Personenwagen) im Gleis 11 auf den Personenzug 846 (Kamenz–Dresden) auf. Durch die Zugausfahrt wurde der im Gleis 11 stehende Personenzug 846 ca. 6 Meter vorgeschoben. Sechs Reisende dieses Zuges erlitten dabei leichte Verletzungen.
Die Untersuchung der Ursachen des Bahnbetriebsunfalles ergab Folgendes: Durch den Stellwerksmeister [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1906, besch.: Personenbahnhof Dresden-Neustadt, wurde bei Vorbeifahrt der Rangierabteilung an seinem Stellwerk dem Lokführer [Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1909, besch.: Bahnbetriebswerk Dresden-Friedrichstadt, das Zeichen zum Halten gegeben, weil das zu befahrende Gleis 11 durch den Personenzug 846 besetzt war. Der Lokführer [Name 2] nahm jedoch das Haltesignal nicht auf und setzte die Fahrt fort. Durch den an der Spitze der Rangierabteilung befindlichen Rangierleiter [Name 3, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1946, besch.: Personenbahnhof Dresden-Neustadt, wurde bei Erkennen des im Gleis 11 stehenden Personenzuges sofort Handzeichen zum Bremsen an den Lokführer gegeben. Aufgrund der Unübersichtlichkeit des Geländes konnte der Lokführer diese Hinweise jedoch nicht wahrnehmen. Erst nachdem der Rangierleiter Pfeifsignale gegeben hatte, leitete der Lokführer die Schnellbremsung ein, konnte jedoch eine Auffahrt auf den Personenzug nicht mehr verhindern.
Die verletzten Personen (außer leichten Prellungen erlitt lediglich ein Reisender eine Kopfplatzwunde) wurden ambulant behandelt und konnten ihre Reise fortsetzen.
Gegen den Rangierleiter [Name 3] wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Transportgefährdung eingeleitet.