Zugauffahrt in Obergrunstedt
3. März 1965
Einzelinformation Nr. 200/65 über ein Zugunglück am Haltepunkt Obergrunstedt der Strecke Weimar–Bad-Berka am 3. März 1965
Am 3.3.1965, gegen 17.58 Uhr, fuhr eine Schiebelok auf den Streckenabschnitt zwischen Nohra und Holzdorf der Strecke Weimar–Bad-Berka am Haltepunkt Obergrunstedt1 auf den Personenzug P 918 auf. Dabei wurden eine Person schwer (Gehirnerschütterung und Risswunde am Kopf) und zwei Personen leicht verletzt, die jedoch die Fahrt fortsetzen konnten. Weiterer Schaden ist nicht eingetreten. Der Personenzug konnte seine Fahrt fortsetzen.
Die Ermittlungen über die Ursachen des Zugunglücks ergaben nachfolgenden Sachverhalt:
Auf dem Bahnhof Nohra wurde die Schiebelokomotive dem Personenzug P 918 zugesetzt. Obwohl lt. Betriebsanweisung der DR diese Lok am P 918 in angekuppeltem Zustand den Personenzug bis zum Haltepunkt Obergrunstedt zu schieben hat, schob sie den Zug in abgekuppeltem Zustand. Auf der Strecke von Nohra nach Obergrunstedt kam sie jedoch vom Zug ab. Bei Einfahrt in den Haltepunkt Obergrunstedt schloss der Lokführer der Schiebelok den Regler, wodurch die Lok Dampf abließ, der dem Lokführer die Sicht nahm. Nachdem der P 918 auf dem Haltepunkt gehalten und fest gebremst hatte, fuhr die Schiebelok auf den Personenzug auf.
Nach den bisherigen Ermittlungen liegt ein schuldhaftes Verhalten des Lokführers der Schiebelok [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1903, wohnhaft Kranichfeld, [Straße Nr.], BW Weimar, und des Fahrdienstleiters des Bahnhofes Nohra, [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1928, wohnhaft Kranichfeld, [Straße Nr.], vor, gegen die ein EV ohne Haft eingeleitet wurde.
Beide beachteten die nachfolgenden Bestimmungen über das Ankuppeln auf dieser Strecke nicht. Auf dem Bahnhof Nohra hätte nach dem Ankuppeln eine Bremsprobe erfolgen und das Ankuppeln überprüft werden müssen. Der Lokführer hätte bei Bemerken des Abkommens vom Zug die Schiebelok nicht mehr an den zu schiebenden Zug heranfahren dürfen.