Zusammenstoß zweier Güterzüge auf dem Bahnhof Berlin-Ostkreuz
9. Dezember 1965
Einzelinformation Nr. 1096/65 über einen Bahnbetriebsunfall am 8. Dezember 1965 in Berlin
Am 8.12.1965, gegen 17.40 Uhr, fuhr im Bereich der Blockstelle Ostkreuz (Okn) zwischen den Bahnhöfen Ostkreuz und Frankfurter Allee der Durchgangsgüterzug 6917 mit ca. 15–20 km/h auf den haltenden Leerwagengüterzug 19644 auf. Der aus Richtung Leninallee kommende Leerwagengüterzug 19644 hatte an der Blockstelle Ostkreuz Halt bekommen. Der Durchgangsgüterzug 6917, ebenfalls aus Richtung Leninallee kommend, hatte vom Stellwerk B 2, Bahnhof Frankfurter Allee, Ein- und Ausfahrt auf das besetzte Gleis erhalten, aber ohne dass vom Stellwerk B 2 eine Vorblockung an die Blockstelle Okn erfolgte. Dadurch war es möglich, dass vom Stellwerk B 2 das Ausfahrtsignal auf freie Fahrt gestellt werden konnte.
Der Schaden beträgt ca. 60 000 MDN. Vom Lgo 19644 sind zehn leere O-Wagen1 entgleist. Davon wurden fünf total zerstört, drei entgleiste Wagen stellten sich in Schräglage zum S-Bahngleis und zwei ragten in das Profil des Gleises zur Fernbahn.
Am Dg 6917 entstand lediglich an der Lok ein geringer Schaden. Personen wurden nicht verletzt.
Durch die Entgleisung war der S-Bahn-Verkehr zwischen Bahnhof Ostkreuz und Frankfurter Allee bis 9.12.1965, 1.00 Uhr, gesperrt. Der Verkehr wurde durch Omnibusse der BVG aufrechterhalten. Weiterhin war der Fernbahnverkehr gesperrt und ist ab 5.00 Uhr mit 30 km/h beiderseitig befahrbar wieder aufgenommen worden.
Schuldig ist der Stellwerksmeister [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1896, wohnhaft Berlin N 58, [Straße Nr.], seit 14.6.1955 als Stellwerksmeister auf dem Stellwerk B 2 Bahnhof Frankfurter Allee, weil er Handlungen durchführte, die lt. Dienstvorschrift dem Fahrdienstleiter obliegen (Streckenblockung und Signalstellung) und ohne hierfür die notwendige Prüfung abgelegt zu haben.
Der zuständige Fahrdienstleiter [Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1928, wohnhaft Berlin-Lichtenberg, [Straße Nr.], seit 26.9.1952 als Fahrdienstleiter auf diesem Stellwerk tätig, befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf dem Stellwerk. Er hatte gegen 17.15 Uhr das Stellwerk verlassen, um sich mit einem BGL-Mitglied der Wettbewerbskommission über Fragen des Wettbewerbs zu beraten. Bis zur planmäßigen Durchfahrt des Durchgangsgüterzuges 6917 wollte er wieder zurück sein. Die notwendigen Aufgaben hatte er dem Stellwerksmeister übertragen. Es war vorher nicht bekannt, dass der Leerwagenzug 19644 fährt, da dieser Zug als Sonderzug kurzfristig angemeldet wurde. Dadurch erfolgen die notwendigen Handlungen durch den Stellwerksmeister.
Durch die Transportpolizei wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.