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2. Information über die Synode der »Evangelischen Kirche der Union«

14. Februar 1968
2. Einzelinformation Nr. 159/68 über die Synode der »Evangelischen Kirche der Union« (EKU) vom 9. bis 15. Februar 1968 in Potsdam-Babelsberg

Die Teilsynode der EKU in Potsdam-Babelsberg begann den 3. Beratungstag am 12.2.1968 mit der Feststellung von Präses Kreyssig,1 es werde immer fühlbarer, wie die Tagung »auf die Nerven gehe«. Deshalb würden sie darum bitten, dass ihnen die Gemeinsamkeit mit den Brüdern im Westen wieder zuteilwerde. Er rief dann zu einer Minute des stillen Gedenkens an die in Westberlin tagenden Synodalen auf.

Danach wurde von Oberkonsistorialrat Dr. Kurt Ruben/Berlin (Kirchenkanzlei der EKU) eine Vorlage zur Neufassung der kirchlichen Verwaltungsgerichtsordnung eingebracht. Kreyssig wies darauf hin, dass diese Verwaltungsgerichtsordnung im entsprechenden Ausschuss der Teilsynode in Westberlin bereits behandelt worden ist. Diese Ordnung soll gleichermaßen für die Gliedkirchen DDR und West Gültigkeit besitzen, ohne spezifische und territoriale Besonderheiten zu berücksichtigen.2

In der Debatte, die im Wesentlichen kirchenrechtliche Probleme zum Inhalt hatte, stellte sich heraus, dass eine ganze Reihe von Landeskirchen in der DDR gegen diese Verwaltungsgerichtsordnung Einspruch erheben werden,3 sodass es unsicher erscheint, ob sie überhaupt während der gegenwärtig tagenden Synode beschlossen wird. Beanstandet wurde sie u. a. von Konsistorialpräsident Dr. Koch4/Magdeburg und Propst Ringhandt5/Berlin.

Konsistorialpräsident Dr. Koch/Magdeburg erklärte u. a. im Zusammenhang mit bestimmten Bedenken gegen den § 9 des Entwurfs, das Verwaltungsgericht sei für Bekenntnisfragen nicht kompetent; daher sei es auch günstiger, wenn die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes nicht gleichzeitig Mitglied der Kirchenleitungen wären. Die Situation sei sehr schwierig, weil die westlichen Gliedkirchen von den Gliedkirchen der DDR die Annahme der vorliegenden Verwaltungsgerichtsordnung verlangen würden. Die Gliedkirchen der DDR sollten sich jedoch sehr gut überlegen, ob sie für ihren Bereich diese Ordnung annehmen. Seine Landeskirche (Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen) würde diese Ordnung ablehnen. Im Interesse der westlichen Gliedkirchen solle man jedoch dieser Ordnung zustimmen, es aber ablehnen, sie für die Gliedkirchen der DDR anzuwenden.

Im Anschluss daran sprach die Synodale Irmgard Lent/Statistikerin, Berlin, [Straße, Nr.], zur Diskussion und erklärte u. a., die Mitglieder der Synode seien überwiegend kirchliche Amtsträger und nur ein kleiner Teil bestehe aus Laien. Sie selbst sei Laien-Synodale und habe ohne Schwierigkeiten von ihrer staatlichen Arbeitsstelle die Möglichkeit erhalten, an der Synode teilnehmen zu können. Deshalb müsse sie auch ihrem Betrieb und dem Staat gegenüber verantworten können, wie sie auf der Synode mitarbeitet. Die Synode solle in ihren Entscheidungen nicht nur innerkirchliche Gesichtspunkte gelten lassen, sondern auch an die denken, die als Laien einen Beitrag zur gesellschaftlichen Arbeit leisten.

Das Eingreifen in die Verfassungsdiskussion solle in allen Betrieben durch ein qualifiziertes Mitdenken erfolgen, wie es beispielhaft von Pfarrer Hamel6/Naumburg in seinem Vortrag aufgezeigt worden sei.

Am 13.2.1968, dem 4. Beratungstag, setzte die Teilsynode in Potsdam-Babelsberg ihre Beratungen mit ausgedehnten Ausschusssitzungen fort. Die Ausschüsse der Synode setzen sich wie folgt zusammen:

Ordnungsausschuss

  • Sanitätsrat Dr. Alfred Kaemmerer,7 Rathenow

  • Oberkonsistorialrat Dr. Alfred Kayser,8 Greifswald

  • Oberkonsistorialrat Dr. Hans-Joachim Weber,9 Greifswald

  • Präses Dr. Hans Schwidtal,10 Görlitz

  • Präses Helmut Waitz11 (Rechtsanwalt), Magdeburg

  • Superintendent Eberhard Neumann,12 Magdeburg

  • Synodaler Eduard Klinz (Buchdrucker), Halle

  • Prof. Dr. Erdmann,13 Halle, (Geologische Fakultät)

Theologischer und Agentenausschuss

  • Prof. Dr. William Nagel,14 Greifswald, (Theologische Fakultät)

  • Superintendent Erich Schuppan,15 Eberswalde

  • Propsteikatechet Gustav-Adolf Hartmann,16Quedlinburg

  • Studienrat a. D. Hermann Schaffner, Magdeburg

  • Kreiskatechet Johannes Löwe,17 Ballenstedt

  • Landesjugendpfarrer Günther, Potsdam18

  • Kaufmann Grauer, Dresden

  • Moderator Langhoff,19 Berlin

  • Dr. Reinhold Pietz,20 Berlin (Leiter des Predigerseminars Paulinum)

  • Oberkonsistorialrat Dr. Hafa,21 Berlin

  • Bischof Krummacher,22 Greifswald

  • Rendant Ludwig Lotzer, Berlin

  • Oberkonsistorialrat Heinrich Ammer,23 Magdeburg

  • Pfarrer Dr. Johannes Hamel,24 Naumburg (Leiter des Katechetischen Oberseminars Naumburg)

  • Bischof Fränkel,25 Görlitz

  • Kreisoberpfarrer Leopold Voigtländer, Dessau

Eingabenausschuss

  • Vizepräses Erwin Thiede, Prenzlau

  • Apothekerin Hildegard Kühling, Bad Schmiedeberg

  • Industrieangestellter Erich Steinhauer, Jessnitz

Finanzausschuss

  • Vizepräses Willi Woelke,26 Greifswald

  • Konsistorialpräsident Dr. Wilhelm Koch,27 Magdeburg

  • Verwaltungsamtmann Ernst Thormann, Mühlhausen

  • Pfarrer Karl Merker, Fürstenwalde

  • Steuerberater Kurt Melde, Spremberg

  • Präses Dr. Hans Schwidtal, Görlitz

  • Präses Gerhard Kootz,28 Dessau

Berichtsausschuss

  • Vizepräses Willi Woelke, Greifswald

  • Superintendent Dietrich-Wilhelm Zarneckow,29 Greifswald

  • LPG-Bauer Alfred Böhme, Letschin

  • Statistikerin Irmgard Lent, Berlin (Mitglied der Kirchenleitung)

  • Steuerberater Kurt Melde, Spremberg

  • Konsistorialpräsident Dr. Wilhelm Koch, Magdeburg

  • Dr. Joachim Rogge,30 Berlin (Evangelischer Sprachenkonvikt)

  • Bischof Schönherr,31 Berlin

  • Prof. Dr. Erich Hoffmann,32 Halle

  • Former Hermann Geiger, Erfurt

  • Landwirt Wilhelm Borchert, Nahrstedt

  • Bischof Jänicke,33 Magdeburg

  • Gerhard Wotz, Dessau

Ausschuss zum Hauptthema

  • Missionsinspektor Paul Wekel, Berlin

  • Dr. Ingeborg Freudel, Lehnin (Chefärztin)

  • Kirchenrat Dr. Gerhard Laudin, Berlin

  • Pfarrer Karl Merker, Fürstenwalde

  • Pastorin Inge Tischhäuser, Lübbenau

  • Frau Eva Pohle, Magdeburg

  • Diakon Fritz Hoffmann, Magdeburg

  • Prof. Dr. Hanfried Müller,34 Berlin (Theologische Fakultät)

  • Vizepräses Erwin Thiede, Prenzlau

  • Propst Siegfried Ringhandt, Berlin

  • Baurat Dipl.-Ing. Werner Richter, Ahrensfelde

  • Dipl.-Wirtsch. Christa Drummer, Gnadau

  • Oberkonsistorialrat Gerhard Juergensohn,35 Görlitz

  • Gerda Schmidt, Görlitz-Biesnitz

  • Dr. med. Heinrich Schiele, Naumburg

  • Pfarrer Dr. Johannes Hamel, Naumburg

  • Kirchenpräsident Dr. Müller,36 Dessau

  • Präses Dr. Werner Rautenberg,37 Greifswald

Zur Entgegennahme einer persönlichen Erklärung von Bischof Schönherr wurde am Vormittag zwischen den Ausschusssitzungen für kurze Zeit das Plenum einberufen. Schönherr erklärte, er wolle zu einigen Veröffentlichungen westlicher Rundfunkstationen und Presseorgane zur Synode und zu seiner Person Stellung nehmen, wobei es sich hauptsächlich um seinen Brief an den Staatssekretär für Kirchenfragen Seigewasser38 handele.39 (Schönherr hatte vor der Vorlage des Verfassungsentwurfes in der Volkskammer40 in einem persönlichen Schreiben an den Staatssekretär Seigewasser darum gebeten, die Formulierungen der alten Verfassung betreffs der Glaubensfragen unverändert zu übernehmen.) Offensichtlich ging es Schönherr in seinen Ausführungen vor der Synode um eine Richtigstellung westlicher Meldungen. Sinngemäß brachte er zum Ausdruck, dass es sich bei seinem Schreiben an Staatssekretär Seigewasser nicht um provokatorische Forderungen, sondern um sachliche Empfehlungen bzw. Bittstellungen gehandelt habe. Schönherr führte dazu im Einzelnen an: In seinem Brief habe er im Gegensatz zu westlichen Meldungen nicht gefordert, die neue Verfassung müsse sämtliche Bestimmungen über die Kirchen im Sinne der alten Verfassung übernehmen, er habe nur angedeutet, es wäre schön, in der dynamischen Entwicklung, in der sich die DDR befinde, doch in Kontinuität zum Geist der alten Verfassung weiterzuarbeiten. Sein Brief enthalte auch nicht eine solche Feststellung, der neue Verfassungsentwurf ließe viele Fragen offen. Diese Feststellung habe er überhaupt nicht treffen können, da er den Brief noch vor der Bekanntgabe des Verfassungsentwurfs geschrieben und abgeschickt habe.

Am Nachmittag des 13.2.1968 wurden im Plenum erste Berichte der Synodal-Ausschüsse entgegengenommen. Im Namen des Ordnungsausschusses erläuterte Superintendent Schuppan/Eberswalde Fragen des Alten Testaments. Er unterbreitete den Vorschlag, ein neues Gebetsheft herauszugeben. Im Zusammenhang mit diesem Vorschlag und der beabsichtigten Herausgabe eines dritten Agendenbandes entspann sich eine Diskussion, bei der stärkere Differenzen auftraten. (Der dritte Agendenband soll ein Gebetsbuch sein, welches Formen und Gebete für Jugend-, Kinder-, Schulgottesdienste usw. umfassen soll. Bei den westlichen Gliedkirchen ist ein solches Buch bereits vorhanden.) Im Wesentlichen ging es bei der Diskussion darum, ob in einem »kommunistischen Staat« schriftliche Vorlagen für Schulgottesdienste überhaupt noch erforderlich seien, da an den Schulen die Christenlehre nicht mehr erteilt werde. Außerdem wurden mehrfach die bereits vorhandenen Gebetsbücher als ausreichend bezeichnet.

Präses Kreyssig41 erklärte daraufhin, mit dieser Diskussion und einer eventuellen Nichtzustimmung zu dem dritten Agendenband entstünden Differenzen zu dem, was auf der westlichen Teilsynode erarbeitet werde. Er beschwor die Synodalen, es nicht zu solchen »Widersprüchen« kommen zu lassen. Kreyssig wurde von Präsident Hildebrandt42/Berlin unterstützt.

Daraufhin wurde die Herausgabe eines allgemeinen Gebetsbuches beschlossen. Der ganze Komplex des dritten Agendenbandes wurde erneut an den Ausschuss zurückgewiesen mit der Empfehlung, in der weiteren Zeit geeignetes Material zur Gestaltung von Jugendgottesdiensten zu sammeln.

Für den Ordnungsausschuss sprach weiter der Synodalpräses der Kirchenprovinz Sachsen, Waitz/Magdeburg, zu den Ratsverordnungen (Verordnung über die Änderung der Verordnung über zusätzliche Altersversorgung der nichtbeamteten Mitarbeiter; Siegelordnung; Verwaltungsgerichtsordnung;43 Mitarbeitervertretung). Er stellte fest, dass der Ausschuss keine Beanstandungen vorzubringen habe. Bei der Erläuterung der einzelnen Verordnungen setzte sich Waitz teilweise über die Unkenntnis der Synodalen über diese Gesetzesvorlagen hinweg und erklärte, sie könnten ruhig den Fachleuten vertrauen und diese auch entscheiden lassen.

Kirchenpräsident Müller/Dessau stellte zum Abschluss der Diskussion zu diesem Thema fest, bei der Behandlung dieser Fragen sei die Trennung der Synode wieder äußerst sichtbar geworden, da es sich um Verordnungen handele, die von beiden Teilsynoden gleichermaßen verabschiedet werden müssten.

Am 13.2.1968, gegen 19.30 Uhr, wurde, nachdem die Arbeit in den Ausschüssen fortgesetzt worden war, überraschend und ohne Angabe von Gründen von Präses Kreyssig erneut das Plenum einberufen. Kreyssig erklärte den Synodalen, dass er sie bitten müsse, zum Schutze der Person von Bischof Fränkel/Görlitz eine Erklärung des Konsistorialrates Bunzel44/Görlitz entgegenzunehmen. Bunzel erklärte anhand eines schriftlich ausgearbeiteten Berichts, dass am 12.2.1968 abends in Görlitz eine Veranstaltung der CDU mit dem Hauptvorstandsmitglied der CDU Heyl45 stattgefunden habe,46 in der dieser die schwersten Angriffe gegen Bischof Fränkel unternommen habe. Die Angriffe hätten von Äußerungen, die Fränkel bei verschiedenen Anlässen gemacht haben soll, bis zur massiven Drohung gereicht.47

Nach den Ausführungen von Heyl solle Bischof Fränkel z. B. gesagt haben, in der Mitgliedschaft zur »Evangelischen Kirche in Deutschland« liege die Nichtanerkennung der DDR verankert. Weiter solle er Jugendliche aufgefordert haben, Schlesien als ganz zu Deutschland gehörig zu betrachten und diese ehemaligen deutschen Gebiete zurückzuholen. Bischof Fränkel sei weiter vorgeworfen worden, erklärt zu haben, in diesem Staat solle man zwar arbeiten, aber langsam und nicht so gut. Des Weiteren solle Fränkel in Wittenberg eine Erklärung abgegeben haben, über deren Inhalt sogar die ökumenischen Gäste erschrocken gewesen seien. Fränkel würde für all das noch verantwortlich gemacht werden, habe Heyl angekündigt.48

Bunzel erklärte weiter, er habe als Teilnehmer der Veranstaltung der CDU das Wort genommen und die notwendigen Richtigstellungen vorgenommen. Seine Ausführungen seien mit viel stärkerem Beifall aufgenommen worden als die Äußerungen von Heyl.49

Danach ergriff Bischof Fränkel selbst das Wort und gab eine schriftliche Erklärung ab, die zur Teilsynode Berlin-Spandau überbracht werden soll. Fränkel stellte in dieser Erklärung die »Anwürfe« von Heyl in Abrede und erklärte, dass die Äußerungen unwahr seien. Fränkel erklärte, er sei über die Entwicklung der Dinge tief betroffen. An der Einheit der »EKD« müsse er jedoch festhalten. Durch diese jüngsten Vorfälle sei eine neue Situation entstanden, durch die auch die anderen Landeskirchen mit neuen Problemen konfrontiert würden. Er werde sich dafür einsetzen, dass nunmehr die positiven Stellungnahmen zum Entwurf der Verfassung in den Beschlüssen und Materialien der Synode gestrichen werden.

Auf die von Bunzel vorgetragenen Erklärungen im Einzelnen eingehend, dementierte Fränkel entschieden, Jugendliche zur Rückeroberung von Schlesien aufgefordert zu haben. Er stehe zur Denkschrift der »EKD« zur Oder-Neiße-Grenze.50 Was die Stellung des Christen in unserem Staat betreffe, so habe er stets dafür gesprochen, dass sich ein Christ in allen Situationen als solcher zu verhalten habe und aus seiner Überzeugung keinen Hehl machen dürfe. Eine von ihm in Wittenberg abgegebene Erklärung stellte er in Abrede.

Nach dieser Erklärung versicherte Präses Kreyssig Bischof Fränkel die volle Solidarität der Synode.51 Er stellte den Antrag, die Erklärung von Bischof Fränkel dem Ältestenrat der Synode weiterzuleiten. Gegen diesen Antrag stimmte Prof. Dr. Hanfried Müller/Berlin. Stimmenthaltung übte Landesjugendpfarrer Günther/Potsdam.

Aus internen Gesprächen wurde bekannt, dass eine Reihe von Synodalen die Ausbreitung der Vorwürfe gegen Fränkel vor dem Plenum als peinlich empfunden hat. Bischof Krummacher/Greifswald erklärte in diesem Zusammenhang, es sei zu erwarten gewesen, dass der »Schuss« in Görlitz losgeht; er halte dies nicht für zufällig. Es würden wohl noch manche »derartige Sachen von der CDU gestartet« werden. Die gegen Fränkel erhobenen Vorwürfe bezeichnete Krummacher als »nicht so gravierend«, um sie vor dem Plenum der Synode, dazu noch durch einen herbeigeeilten Konsistorialrat, auszubreiten. Ihm sage man ja Ähnliches nach, aber alles sei nicht so schlimm.

Dem MfS wurde aus internen Gesprächen weiter bekannt, dass sich Präses Kootz/Dessau und Bischof Schönherr/Berlin dahingehend äußerten, seitens des Berichtsausschusses würde keine Stellungnahme zur Verfassung erarbeitet. (Am Vortage war von der Leitung der Teilsynode noch intensiv die Auffassung vertreten worden, eine Stellungnahme zum Entwurf der neuen Verfassung der DDR vorzubereiten.) Kootz und Schönherr äußerten, die Linie sei gegenwärtig so, dass der Verfassungsentwurf im Bericht dieses Ausschusses nur allgemein angesprochen werden soll, und zwar in der Form, die Christen sollten sich an der allgemeinen Aussprache der Bevölkerung beteiligen. Die Problematik der »Evangelischen Kirche in Deutschland« solle nach ihren Äußerungen ebenfalls zunächst ausgeklammert werden.52

Am 13.2.1968 tauschten die Teilsynoden DDR und West Grußtelegramme53 aus, die auf beiden Synoden verlesen wurden.

Die in Potsdam-Babelsberg tagenden Synodalen der EKU richteten folgendes Grußwort an die Synodalen der Teilsynode West: »Wir grüßen Euch in getrennter Nähe über Wannsee und Havel hinweg. Zwischen uns liegen nicht nur Wannsee und Havel, sondern der weltanschauliche und politische Zwiespalt zweier Welthälften. Aber uns verbindet auch mehr und anderes als Herkunft, Sprache und Geschichte: die im gemeinsamen Evangelium beschlossene Verantwortlichkeit für eine bessere Gerechtigkeit und für wirklichen Frieden unter den Völkern und die Freiheit, dafür über nationale, weltanschauliche und konfessionelle Grenzen hinweg zusammen einzustehen. In der Hoffnung, den weltanschaulichen Zwiespalt in der gemeinsamen Hinwendung zu den Millionen vom Hungertod bedrohter Menschenbrüder zu überwinden, finden wir uns vor die Frage einer neuen Verfassung gestellt, in der der sozialistische Staat deutscher Nation sein Selbstverständnis proklamiert. Wir können die Antwort auf diese Frage, für die wir allein einstehen, nur selbst finden. Bittet aber für uns, dass sie zum Guten und zur Versöhnung helfe. Die Frage ist auch nicht uns allein, sondern allen Christen und Kirchen in der DDR gestellt. Habt darum Geduld mit uns im Blick auf die uns im Übrigen gemeinsam gestellten Aufgaben. In dieser Geduld helft ihr uns, die Gemeinsamkeit festzuhalten. Vertraut mit uns dem Wort, dass uns in Gestalt der Losungen für die Tage des gemeinsamen Dienstes mitten in den Gerichten Gottes seiner Gnade und Treue versichert.«

Das Grußtelegramm aus Berlin-Spandau an die Teilsynode in Potsdam-Babelsberg lautet: »Der in Spandau versammelte Teil der Synode der Evangelischen Kirche der Union grüßt die Brüder und Schwestern auf ihrer Synodaltagung in Potsdam-Babelsberg mit dem neutestamentlichen Zeugnis des Phil. Briefes 3,20 – 4,1,54 unter dem wir nach Eröffnung der Synode hier gemeinsam gestanden haben. Wir sind dankbar, dass unser Herr Christus und die gemeinsame Heimat gegeben, mit seiner Zusage die lebendige Hoffnung uns die Gewissheit verliehen hat, dass er auch alle Dinge in der Welt, denen wir mit Ohnmacht gegenüberstehen, sich untertänig machen kann. Von dieser Christusgabe her glaubt und preist der Apostel die über alle äußere Trennung hinweg vorhandene Gemeinschaft, die allen Freude und Sehnsucht erweckt und sie täglich neu mit dem Mut erfüllt, »fest in den Herrn« zu bleiben, und aufgrund der von ihm verliehenen Gaben seinen Auftrag für diese Welt zu erfüllen.«55

Diese Information darf aus Gründen der Sicherheit der Quellen nicht öffentlich ausgewertet werden.

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    15. Februar 1968
    3. Einzelinformation Nr. 165/68 über die Synode der »Evangelischen Kirche der Union« (EKU) in der Zeit vom 9. bis 15. Februar 1968

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    14. Februar 1968
    Einzelinformation Nr. 146b/68 über die Festnahme von zwei indonesischen Staatsbürgern wegen Verdacht der Schleusung und erwiesener Gold- und Devisenschiebung [Langfassung]