Ausarbeitung einer Stellungnahme zur neuen Verfassung durch Dr. Hamel
28. März 1968
Einzelinformation Nr. 334/68 über eine interne Ausarbeitung einer Stellungnahme zum 1. Entwurf der neuen Verfassung durch Pfarrer Dr. Hamel, Rektor des Kirchlichen Oberseminars Naumburg, im Auftrage der evangelischen Bischöfe der DDR, und über das Auftreten Dr. Hamels während der Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Dem MfS wurde intern bekannt, dass durch Pfarrer Dr. Hamel,1 Rektor des Kirchlichen Oberseminars Naumburg, im Auftrage aller evangelischen Bischöfe der DDR – außer Bischof Mitzenheim2 – ein streng vertraulich gehaltenes schriftliches Material zum 1. Entwurf der neuen Verfassung der DDR3 ausgearbeitet wurde. Den Auftrag zur Ausarbeitung dieses Materials bekam Dr. Hamel von reaktionären Bischöfen der DDR im Verlaufe der Synode der »Evangelischen Kirche der Union«, die in der Zeit vom 9. bis 15.2.1968 als Teilsynode in Potsdam-Babelsberg4 tagte. Im Verlaufe dieser Teilsynode war Dr. Hamel mehrfach zu internen Beratungen der Bischöfe Fränkel5/Görlitz, Krummacher6/Greifswald und Präsident Hildebrandt7/Berlin hinzugezogen worden, von denen eine »Anleitung« und eine Erarbeitung der Thesen für das von Hamel zu erarbeitende schriftliche Material vorgenommen wurde.
Das von Dr. Hamel erarbeite Dokument existiert nur in acht Exemplaren und wurde den Bischöfen unter dem Hinweis – persönlich – am 11.3.1968 durch Sonderkurier als sogenannte Arbeits- und Argumentationsgrundlage zugeleitet.
Die Ausarbeitung richtet sich in ihrer Zielsetzung in massiver Form gegen den Inhalt des Entwurfs der neuen Verfassung. Dabei erfolgt eine völlig sinnentstellende Interpretation bestimmter Abschnitte und Artikel mit versteckten Angriffen auf die führende Rolle von Partei und Staat. Es werden Versuche unternommen, dem Verfassungsentwurf Widersprüche und unklare Formulierungen zu unterstellen und einen Gegensatz zwischen den Rechten und Pflichten der Bürger und den Interessen des sozialistischen Staates zu konstruieren. Die Hauptangriffe richten sich gegen den sozialistischen Inhalt der Verfassung. Die Ausarbeitung wird im Wortlaut in der Anlage beigefügt. Sie darf unter keinen Umständen Gegenstand einer publizistischen Auswertung sein.8
Die reaktionäre Haltung Hamels zum 1. Entwurf der Verfassung kam weiter in seinem Auftreten in der Plenardiskussion während der Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, die in der Zeit vom 15. bis 20.3.1968 in Halle tagte, zum Ausdruck. Hamel nahm dort ohne Einleitung zum 1. Entwurf der Verfassung Stellung und erläuterte den Brief der evangelischen Bischöfe der DDR zum Verfassungsentwurf, der im Februar an Genosse Walter Ulbricht9 gerichtet worden war.10 Hamel stellte sich dabei hinter die Meinung der Bischöfe und erklärte, sie hätten in ihrem Brief mit Recht den gesamten Entwurf infrage gestellt.
Hamel erläuterte seine persönliche Ansicht zum 1. Entwurf der Verfassung und zu politischen Fragen vor dem Gremium der Synode wie folgt:
- 1.
Die Verfasser der Verfassung machten kaputt, was sie aufbauen wollten. Wenn der Sozialismus als Menschengemeinschaft verwirklicht werden solle, dann müsse seine Verfassung die freie Partnerschaft der Bürger voraussetzen. Nur durch eigenen Entschluss der Bürger und nur in Freiheit werde echter Gemeinsinn der Bürger realisiert. Sozialistische Menschengemeinschaft setze die Respektierung der Freiheit des Andersdenkenden voraus. Der Verfassungsentwurf beschreibe die DDR als eine große Erziehungsanstalt.
- 2.
In der DDR würden wir dicht am Abgrund leben. Die Abrüstung gehe nicht vorwärts, und auch der Genfer Vertrag sei kein Abrüstungsvertrag. Der Vietnamkrieg drohe in einen Weltkrieg umzuschlagen. Hätten wir Deutsche angesichts dieser Weltlage nicht die Pflicht und Schuldigkeit, alles zu tun, um nicht Öl ins Feuer zu gießen? Die erste Frage an eine Verfassung sei heute, ob sie wirklich einer Friedensordnung diene.
- 3.
Es sei nicht ausgeschlossen, dass sich zwei deutsche Nationen bilden würden und die Bevölkerung der DDR deutsche Sondernation werde. Das sei möglich, zurzeit aber nicht wahrscheinlich. Noch bekenne sich das deutsche Volk in beiden deutschen Staaten in seinem Denken und Fühlen und in seiner Verantwortung vor der Zukunft zu einer Nation, und zwar von Köln bis Halle. Weil dies so sei, müsse jede Verfassung den nationalen Zielen des deutschen Volkes dienen. Zu diesen Zielen gehöre nicht das Streben nach einem vereinigten deutschen Nationalstaat mit einer Bevölkerung von 75 Millionen, weil ein solches Deutschland von keinem Staat der Erde ertragen werde. Dagegen sollte und müsste unser nationales Ziel sein, eine politische Gemeinschaft der Deutschen herzustellen – im Rahmen einer übergreifenden europäischen Völker- und Staatsordnung. Ein solches Ziel habe die jüngste Denkschrift der »Evangelischen Kirche in Deutschland« proklamiert. (An der Studie »Friedensaufgaben der Deutschen«, vorgelegt von der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD, soll Hamel mitgearbeitet haben.)11
- 4.
Die Experten in Ost und West seien sich darin einig, dass spätestens 1980 mit Hungerkatastrophen in Ländern der südlichen Halbkugel gerechnet werden müsse. Die Mächte in Ost und West hätten nur noch fünf Jahre Zeit, ihre Kräfte zusammenzufassen und die Mittel, die jetzt für Rüstungen eingesetzt würden, für Entwicklungshilfe nutzbar zu machen. Geschehe das nicht, dann würden die satten Völker in Ost und West schuldig am Hungertod ganzer Bevölkerungsteile in Ländern der südlichen Halbkugel. Er frage sich, schloss Hamel seinen Diskussionsbeitrag, ob der Verfassungsentwurf diesen Notwendigkeiten Rechnung trage.
Diese Information darf aus Gründen der Sicherheit der Quellen nicht publizistisch ausgewertet werden.
Anlage12