Brand in Gebäude der SED-Kreisleitung Friedrichshain
9. Januar 1968
Einzelinformation Nr. 17/68 über einen Brand im Gebäude der SED-Kreisleitung Berlin-Friedrichshain am 8. Januar 1968
Am 8.1.1968, gegen 23.45 Uhr, nahm der neben der SED-Kreisleitung Berlin-Friedrichshain wohnhafte [Name 1, Vorname] Brandgeruch wahr. Er versuchte daraufhin, den Wachschutz der SED-Kreisleitung zu verständigen. Da ihm dies nicht gelang, begab er sich zurück in seine Wohnung. Gegen 3.05 Uhr versuchte er nochmals, den Wachschutz der SED-Kreisleitung zu erreichen, da sich die Rauchentwicklung verstärkte. Nach entsprechenden Hinweisen durch den [Name 1] wurde vom Wachschutz der Kreisleitung die Feuerwehr alarmiert.
Der Brandraum befindet sich im 3. Stock und wurde von der Abteilung Feuerwehr verschlossen aufgefunden. Es handelt sich dabei um die Räume des 2. Sekretärs, Genossen Sonnenschein, des Abteilungsleiters, Genossen [Name 2], und der Sekretärin, Genossin [Name 3]. Der unmittelbare Brandherd befand sich im Raum der Sekretärin an der Durchgangstür zum Zimmer des 2. Sekretärs.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass es sich um einen Schwelbrand handelte. Am unmittelbaren Brandherd befand sich ein Sessel mit Polsterkissen, der völlig vernichtet wurde. Die Zwischenwand zum Zimmer des Genossen Sonnenschein hat auf einer Fläche von ca. 1 m² starke Einbrennungen. Der Schwelbrand zog sich durch den Fußboden, griff auf die darunter liegende Zwischenwand über und verursachte durch herabfallende Glut auf dem Fußboden im 2. Stock weitere Einbrennungen.
Nach bisherigen Feststellungen waren bis ca. 17.30 Uhr Genosse Sonnenschein, Genosse [Name 2], Genossin [Name 3], und Genossin [Name 4] im Brandraum anwesend, wobei auch geraucht wurde. Nach Dienstschluss, gegen 17.30 Uhr, wurde das Zimmer vom Genossen [Name 2] verschlossen. Gegen 18.30 Uhr wurde das Zimmer 34, in dem sich der Brandherd befand, durch den Diensthabenden des Wachschutzes, Genossen [Name 5], kontrolliert. Dabei wurden keine besonderen Feststellungen getroffen. In der Folgezeit wurde das Zimmer – entgegen den Arbeitsanweisungen des Wachschutzes – jedoch nicht mehr kontrolliert. Laut Anweisung ist alle zwei Stunden ein Kontrollgang durch das Gebäude durchzuführen und u. a. auch das Zimmer 34 zu kontrollieren.
Die Brandursache konnte noch nicht konkret ermittelt werden. Hinweise auf eine vorsätzliche Handlung liegen nicht vor. Der lang anhaltende Schwelbrand lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Brand durch glimmende Gegenstände entstanden ist. Der Brandschaden beträgt ca. 6 000 Mark.
Weitere Untersuchungen werden durch das MfS geführt.