Brand in VEB Cowaplast Coswig
18. November 1968
Einzelinformation Nr. 1276/68 über einen Brand im VEB Cowaplast Coswig, [Kreis] Meißen, [Bezirk] Dresden, am 6. November 1968
Am 6.11.1968, gegen 12.28 Uhr, entstand im VEB Cowaplast Coswig an einer 4-Farben-Druckmaschine ein Brand. Diese Maschine dient dem Bedrucken von Plastefolien und ist ein westdeutsches Erzeugnis aus dem Jahre 1962. Es entsteht kein Produktionsausfall, da dem Betrieb Maschinen älteren Typs als Reserve zur Verfügung stehen.
Der Sachschaden an der Maschine beträgt ca. 140 000 Mark.
Der Brand war durch eine elektrostatische Entladung, d. h. Überspringen und Zünden eines Funkens beim Füllen der Maschine mit Druckfarbe entstanden, weil die entsprechenden Arbeitsschutzanordnungen, die für die Bedienung solcher Maschinen von der Betriebsleitung erlassen sind, nicht beachtet wurden.
Der Maschinenführer hatte am Tage des Brandausbruches vorschriftswidrig Schuhe mit Kreppsohlen anstatt mit Ledersohlen getragen. (Schuhe mit Ledersohlen leiten die Elektrizität ab, während Schuhe mit Kreppsohlen isolierende Eigenschaften haben.)
Bei Einfüllen der Druckfarbe in die Maschine berührte der Maschinenführer mit dem Fülltrichter kurzzeitig den Einfüllstutzen am Behälter der Maschine, wobei es dann zu der elektrostatischen Entladung, einem Funkenübergang zwischen Fülltrichter und Einfüllstutzen, kam. Durch den Funken wurden die aufsteigenden Dämpfe des Lösungsmittels der Druckfarbe entzündet. Die Stichflamme griff sofort auf die Druckfarbe, die Folie und den Arbeitsanzug des Maschinenführers über. (Der Maschinenführer wurde nicht verletzt.)
In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach festgestellt, dass bei Tragen von vorschriftswidrigen Schuhen die Bedienungskräfte bei einer Annäherung an die Maschine bis auf ca. 10 cm leichte, jedoch nicht schädliche Stromschläge erhielten.
An einer im VEB Thermoplast Bernsdorf/Cottbus aufgestellten 4-Farben-Druckmaschine italienischer Herkunft wurden trotz ordnungsgemäßer Erdung der Maschine gleiche Feststellungen getroffen.
Aus diesem Grunde schlägt das MfS im Interesse der Vermeidung größerer Schäden vor, in den plastverarbeitenden Betrieben der DDR, die mit gleichen oder ähnlichen Maschinen ausgerüstet sind, möglichst bald eine umfassende Auswertung dieser Vorkommnisse vorzunehmen.