Fahrlässiger Schusswaffengebrauch durch Angehörigen der Sowjetarmee
5. August 1968
Einzelinformation Nr. 836/68 über fahrlässigen Schusswaffengebrauch durch einen Angehörigen der sowjetischen Armee
Am 3.8.1968 fand in Ober-Cunnersdorf, Kreis Löbau, Bezirk Dresden, ein durch die FDJ organisierter Baudenabend statt. Zu dieser Veranstaltung waren auch drei sowjetische Offiziere als Gäste eingeladen. Einer dieser Gäste, ein sowjetischer Oberleutnant, hantierte in angetrunkenem Zustand an seiner Dienstwaffe, wobei sich ein Schuss löste. Von diesem Schuss wurde der Jugendliche [Name, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1950 in Herrnhut, wohnhaft [Straße, Nr.], Kreis Löbau, am Rückenhalswirbel verletzt. Es erfolgte die sofortige Überführung in das Krankenhaus Herrnhut. [Name] befindet sich außer Lebensgefahr. Die durchzuführende Operation (es handelt sich um einen Steckschuss) wird nach Auffassung der Ärzte unkompliziert verlaufen. Der sowjetische Oberleutnant verließ nach diesem Vorkommnis, nachdem ihm durch andere Offiziere die Waffe abgenommen worden war, die Veranstaltung, sodass von den sowjetischen Organen Fahndung eingeleitet wurde.
Er stellte sich jedoch kurze Zeit später den sowjetischen Organen. Durch die staatlichen und gesellschaftlichen Organe des Kreises Löbau (Volkspolizei-Kreisamt, SED-Kreisleitung, Nationale Front) sind sofort die entsprechenden Maßnahmen, insbesondere die notwendige Argumentation festgelegt worden. Bisher hat diese Vorkommnis noch zu keinen wesentlichen negativen Diskussionen und Diskussionen größeren Umfanges überhaupt unter der Bevölkerung geführt.
Bei der Übermittlung der Nachricht von der Verletzung [Name] an seine Eltern durch einen Angehörigen der sowjetischen Armee nahm der Vater des [Name] einen sachlichen Standpunkt ein und äußerte, dass solch ein Vorfall vorkommen könnte. Die Eltern des [Name] sind nicht politisch organisiert, aber fortschrittlich eingestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass von ihrer Seite negative Diskussionen ausgehen.