Festnahme eines Stabsoffiziers wegen Schädigung des Ansehens der NVA
1. Juni 1968
Einzelinformation Nr. 599/68 über die Festnahme eines Stabsoffiziers der LSK/LV wegen Schädigung des Ansehens der NVA am 30. Mai 1968 in Dresden
Oberstleutnant [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1931, wohnhaft Neubrandenburg, [Straße, Nr.], Geschwader-Kommandeur des JG-2, 3. LVD – Neubrandenburg, Mitglied der SED, reiste am 30.5.1968 in Zivil mit der Eisenbahn nach Dresden. Oberstleutnant [Name] hatte Urlaub, um seinen Schwiegervater beim Umzug innerhalb Dresdens zu helfen. Bereits während der Fahrt hatte er im Mitropa-Speisewagen größere Mengen Alkohol zu sich genommen. Unmittelbar nach seiner Ankunft in Dresden, gegen 20.20 Uhr, begab er sich mittels eines Taxis zunächst zur Tanzgaststätte »Lindengarten«. Während seines Aufenthaltes im Lokal kam es aus nicht näher bekannt gewordenen Gründen zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und einer unbekannten Zivilperson.
Als in der Gaststätte anwesende Angehörige der Transportpolizei den Streit schlichten wollten, zog [Name] seine Dienstpistole und bedrohte damit die Umstehenden. Daraufhin wurde Oberstleutnant [Name] von den Angehörigen der Transportpolizei entwaffnet und nach Prüfung seiner Personalien einer herbeigerufenen VP-Streife übergeben. Nach der Feststellung, dass es sich um einen NVA-Angehörigen handelt, wurde [Name] durch die VP-Streife dem OvD der in der Nähe befindlichen Militärakademie »Friedrich Engels« zugeführt. Auf der Fahrt zur Militärakademie beschimpfte [Name] die VP-Angehörigen und spie sie an, sodass diese ihm die Knebelkette anlegten.
Nach den bisherigen Untersuchungen wurden durch Oberstleutnant [Name] keine staatsfeindlichen Reden geführt. Oberstleutnant [Name] wurde am 31.5.1968 gegen 10.30 Uhr in der Militärakademie an den PKK-Vorsitzenden der 3. LVD übergeben und durch diesen seiner Dienststelle zugeführt, die die weitere Bearbeitung übernommen hat.