Geplante Filmveranstaltung in Botschaft der VR China am 27.1.1968
23. Januar 1968
Einzelinformation Nr. 74/68 über eine geplante Filmveranstaltung in der Botschaft der VR China in der DDR am 27. Januar 1968
Dem MfS wurde vertraulich bekannt, dass durch die chinesische Botschaft in der DDR alle in der Hauptstadt der DDR lebenden chinesischen Staatsbürger mit ihren Familienangehörigen anlässlich des »Frühlingsfestes« (Feiertag in China am 31.1.) zu einem Filmcocktail am Sonnabend, dem 27.1.1968, 19.00 Uhr, im Gebäude der Botschaft in Berlin-Karlshorst,1 eingeladen wurden.
Von den in der Hauptstadt der DDR lebenden Chinesen sind sechs mit Ehepartnern verheiratet, die die DDR-Staatsangehörigkeit besitzen. Außer den in Berlin ansässigen sechs DDR-Bürgern, die Ehepartner von Chinesen sind, gibt es in Karl-Marx-Stadt drei und in Leipzig zwei mit Chinesen verheiratete DDR-Bürger. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass auch die in der DDR lebenden chinesischen Staatsbürger mit ihren Familienmitgliedern zu dieser Veranstaltung anreisen.
Da entsprechend den Festlegungen des MfAA durch den Missionsschutz der VP alle DDR-Bürger, die nicht im Besitz einer Genehmigung des MfAA sind, vor dem Betreten der chinesischen Botschaft zurückgewiesen werden, wird vorgeschlagen zu entscheiden, inwieweit ausnahmsweise den betreffenden Ehepartnern, die DDR-Bürger sind, der Zutritt zu dieser und eventuellen ähnlichen Veranstaltungen im Gebäude der Botschaft gestattet werden sollte. Es wäre zweckmäßig, darüber eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem MfAA und dem MdI herbeizuführen.
Bei der Entscheidung sollte beachtet werden, dass zu einer eventuellen Zurückweisung der Ehepartner, die DDR-Bürger sind, der Einsatz von ca. 20 VP-Angehörigen erforderlich wäre, wobei keinesfalls die Entstehung tumultartiger Ausschreitungen vor der Botschaft auszuschließen ist.