Großbrand im VEB Flachsröstwerk Döhren
1. Juni 1968
Einzelinformation Nr. 598/68 über einen Großbrand im VEB Flachsröstwerk Döhren, [Kreis] Haldensleben, Bezirk Magdeburg, am 25. Mai 1968
Am 25.5.1968, gegen 5.30 Uhr, brach in der Abteilung Hechelei des VEB Flachsröstwerk Döhren, [Kreis] Haldensleben, [Bezirk] Magdeburg, ein Großbrand aus, durch den das gesamte Produktionsgebäude vernichtet wurde. Durch den Brand entstand nach Angaben der DVA ein Schaden von 1,3 Mio. Mark. (Der VEB Flachsröstwerk Döhren liegt ca. 150 m von der Staatsgrenze West der DDR entfernt.)
Die eingeleiteten Ermittlungen der VP und des MfS zur Aufklärung der Brandursache haben folgendes Ergebnis: Der Brand entstand innerhalb der Hechelmaschine durch Reibungswärme infolge von Wickelbildung. An zwei Lagerwellen der Bürstenrollen dieser Maschine wurden Anlauffarben, die bei ca. 300°C entstehen, und verkohlte Flachswickel festgestellt, sodass eindeutig auf die Brandentstehung durch Wickelbildung geschlossen werden kann. Diese Feststellungen von Sachverständigen werden durch Aussagen der unmittelbar an der Hechelmaschine tätigen Personen bestätigt. Diese haben während des laufenden Produktionsprozesses durch die an der Maschine befindliche Sichtscheibe ca. 15 cm hohe Flammen innerhalb der Maschine wahrgenommen. Die sofort unternommenen Löschversuche mit Handfeuerlöscher blieben ergebnislos, da die starken Staubablagerungen und das eingesetzte trockene Material die schnelle Ausbreitung des Brandes begünstigten.
Obwohl auch die Feuerwehr sofort verständigt wurde und diese gemeinsam mit einer Pioniereinheit der NVA die Brandbekämpfung durchführte, konnte die vollständige Vernichtung des Produktionsgebäudes nicht verhindert werden.
Die vom Brand betroffene Hechelmaschine wurde vor ca. einem Jahr aus der Sowjetunion importiert und von sowjetischen Monteuren aufgestellt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und technischen Mängeln gab es bis auf kleinere unbedeutende Störungen dann keine besonderen Vorkommnisse an dieser Maschine mehr.
Begünstigend für die Brandentstehung und Brandentwicklung wirkte sich der Umstand aus, dass die Abteilung F. keine Auflagen zur Erhöhung der Brandsicherheit in diesem Objekt erteilt hatte, z. B. Einbau einer Berieselungsanlage, obwohl sie dieses Objekt selbst als brandgefährdetsten Betrieb des Kreises Haldensleben eingeschätzt hat.