Herbstsynode der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg (Kurzfassung)
12. November 1968
Einzelinformation Nr. 1248b/68 über die Herbstsynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg in der Zeit vom 1. bis 5. November 1968 in Berlin-Weißensee [Kurzfassung]
Die Herbstsynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg tagte in der Zeit vom 1. bis 5.11.1968 unter dem Thema »Diakonie« im Stephanusstift1 Berlin-Weißensee. (Die Tagung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg/West wird in der Zeit vom 15. bis 19.11.1968 unter dem gleichen Thema in Westberlin/Spandau durchgeführt.)
An der Tagung im Stephanusstift nahmen von 166 Synodalen des Zuständigkeitsbereiches 160 teil. Außerdem waren eine Reihe Gäste, wie Vertreter der »Evangelischen Kirche der Union«, des Lutherischen Kirchenamtes und der einzelnen Landeskirchen der DDR, anwesend.
Die Tagung stand unter dem Vorsitz von Präses Superintendent Fritz Figur.2 Der Rechenschaftsbericht wurde vom Verwalter im Bischofsamt, Generalsuperintendent Schönherr3 gegeben.
Die Tagung befasste sich neben theologischen und innerkirchlichen Fragen – die den Hauptteil der Synode ausmachten – mit Problemen des Verhältnisses Staat – Kirche, der Stellung der Kirche zu politischen Tagesfragen, der strukturellen Gestaltung der evangelischen Landeskirchen in der DDR und der weiteren Einbeziehung von Laien in die kirchliche Tätigkeit.
Neu war – und das wurde insbesondere im Referat von Schönherr sichtbar – die große Anstrengung der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg, sich in organisatorischer Hinsicht auf die Veränderungen im gesellschaftlichen Leben, die sich im Zusammenhang mit der wissenschaftlich-technischen Revolution und der Bildung von Kooperationsverbänden auf dem Lande ergeben, einzustellen. Das kam weiter in verschiedenen der Synode vorgelegenen und zum Teil beschlossenen Drucksachen zum Ausdruck, z. B. in der größeren Einbeziehung von Synodalen, Laien, Ältesten usw. in die unmittelbare Arbeit der Kirchengemeinde, im befristeten Einsatz von Pfarrern in Kirchengemeinden und im Mitspracherecht der gesamten Gemeinde. Offensichtlich soll damit eine »Demokratisierung« in der Struktur der evangelischen Kirche und der »Abbau überholter Leitungsformen« eingeleitet bzw. vorgetäuscht werden.
Im Referat von Bischof Schönherr waren folgende Abschnitte von Bedeutung:
- –
Verhältnis Staat – Kirche
»Die Kirchenleitung und ihr Vorsitzender haben versucht, was an ihnen liegt, diese Beziehungen nicht nur im Sinne eines frostigen Nebeneinander, sondern zu einem Miteinander bei solchen Aufgaben zu gestalten, die auch im Bereich des kirchlichen Auftrages liegen … Es gelang erst sehr spät, mit dem Herrn Oberbürgermeister von Berlin ein Gespräch herbeizuführen, da der Magistrat von Groß-Berlin es zu unserem Bedauern ablehnt, den von der Kirchenleitung beauftragten Generalsuperintendenten (gemeint ist Generalsuperintendent Schmitt)4 zu empfangen … Ein Kirchentreffen wurde abgesagt, da der Magistrat wegen der Situation Berlins im Allgemeinen und besonders in dieser Zeit Einspruch erhoben hatte … Das Problem der Zulassung zur Erweiterten Oberschule ist erneut brennend geworden. Die gesellschaftliche Betätigung der Schüler und die Einstellung des Elternhauses sind neben den Leistungen wieder zu bestimmenden Faktoren geworden …« Im Zusammenhang mit dem Abriss der Garnisonkirche in Potsdam5 und den Bemühungen der Kirche um deren Erhaltung wird festgestellt, »dass das Verhalten der Staatsorgane nicht als eine gute Auslegung des verfassungsmäßigen Mitbestimmungsrechts angesehen werden könne …«
Im Zusammenhang mit der Annahme der sozialistischen Verfassung der DDR erwähnte Schönherr, die Landeskirche Berlin-Brandenburg sei in der Diskussion um die neue Verfassung6 sehr aktiv gewesen, wobei er insbesondere die Eingaben von sieben leitenden Geistlichen der Landeskirche positiv hervorhob. Außerdem wurde im Rechenschaftsbericht die Stellungnahme der Kirchenleitung Berlin-Brandenburg an die im Ökumenischen Rat zusammengeschlossenen Kirchen der ČSSR zu den Maßnahmen des 21.8. lobend erwähnt. (In dieser Stellungnahme war das Vorgehen der fünf sozialistischen Staaten verurteilt worden.)7
In einem besonderen Abschnitt seiner Rede ging Schönherr auf die »Einheit der EKD« ein und betonte demagogisch, die beiden Teile der Kirche Berlin-Brandenburg8 wären völlig frei und unabhängig voneinander. Dieser Behauptung steht der Fakt entgegen, dass bei jeder für die Grundordnung wichtigen Maßnahme die Zustimmung der Teilsynode in Westberlin erforderlich ist.
Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Strukturkommission der evangelischen Kirchen in der DDR (die nach Annahme der sozialistischen Verfassung9 gegründet worden war und die Aufgabe hat, Vorschläge für eine strukturelle Neugestaltung der Landeskirchen der DDR zu erarbeiten) wies Schönherr darauf hin, dass eine Ordnung für einen zu bildenden »Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR«10 ausgearbeitet worden sei, der im Entwurf der Synodalen der »EKD« bereits während einer Informationstagung in Halle zur Kenntnis gegeben worden sei. Schönherr betonte, auch eine inzwischen überarbeitete Fassung würde »keine Absage an die Kirchen in Westdeutschland bedeuten, mit denen wir in der Gemeinschaft der EKiD zusammen sind, wenn sich die Kirchen in der DDR selbstständige Organe gemeinsamer Vertretung schaffen. Sie werden die Pflicht haben, die fälligen Aufgaben unabhängig anzugehen, ohne die Gemeinschaft, die die Christen auch in Deutschland verbindet, aufzugeben.«
Nach einer heftigen Debatte zum Rechenschaftsbericht der Kirchenleitung, die im Wesentlichen von progressiven Vertretern der Landeskirche, besonders hinsichtlich der Bildung eines »Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR« bestimmt wurde (von diesen Vertretern wurde u. a. die Zubilligung rechtlicher Befugnisse des »Bundes«, die eine Unabhängigmachung vom westdeutschen/Westberliner Teil der Kirche gewährleistet, gefordert), nahm Bischof Schönherr eine zwiespältige Haltung ein. Er beharrte in seinen Diskussionsbeiträgen einerseits auf der »Gemeinschaft mit allen Christen des anderen Deutschlands«, andererseits machte er Zugeständnisse in der Richtung, es müsse alles unternommen werden, um sich »mit der Staatsführung einzuspielen«.
Ausführlich nahm Propst Ringhandt,11 Berlin, zu der Frage der Bildung eines »Bundes evangelischer Kirchen in der DDR« Stellung. Er teilte mit, dass im Sommer die Hoffnung bestanden habe, auf dieser Synode einen fertigen Entwurf vorlegen zu können. Es sei aber unmöglich gewesen, diesen Plan zu realisieren. Zu dem vorliegenden Entwurf sollen die Landeskirchen bis zum 15. November Stellung nehmen. Im Frühjahr 1969 solle voraussichtlich eine Sondersynode stattfinden, auf der dieser Entwurf zu diskutieren, zu korrigieren und zu verabschieden sei. Nicht zu allen Punkten habe es in der Strukturkommission Einigkeit gegeben. Es habe jedoch Einigkeit darüber bestanden, dass es für die acht Landeskirchen der DDR bestimmte gemeinsame Aufgaben gibt, die auch in der Zukunft gemeinsam zu verantworten seien. Es würde weiter Übereinstimmung darüber bestehen, dass es für alle Landeskirchen wieder eine gemeinsame Synode geben müsse. Die evangelischen Kirchen sollten zusammenwachsen zu Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaften und zur gemeinsamen Verantwortung nach außen. Schließlich würde die Aufgabe bestehen, die Gemeinschaft mit den evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik aufrechtzuerhalten und an dieser Gemeinschaft, die seit Jahren bestehe, festzuhalten. Wörtlich sagte er: »Es geht also nicht, dass der Bund sich feindselig oder polemisch gegen eine gemeinsame Verantwortung der evangelischen Christenheit in Deutschland wendet. Es gibt Anlass zur Sorge, dass manche Kirchenleitungen eine solche intensive Zusammenarbeit vorläufig noch nicht ohne Hemmung bejahen können.« Die Verhandlungskommission, die für Verhandlungen mit dem Staat gebildet wurde, bezeichnete Ringhandt als sogenannte Alarmeinrichtung, die unter dem Aspekt zusammengerufen wurde, dass von staatlichen Stellen Vereinbarungen gewünscht werden. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Verhandlungskommission keine Vollmachten habe, sondern nur Verhandlungswünsche entgegennehmen könne. Sie habe auch keine Vollmacht, für den künftigen »Bund evangelischer Kirchen der DDR« zu sprechen.
Die Uneinheitlichkeit der Synode Berlin-Brandenburg zu den Strukturfragen drückte sich in der heftigen Diskussion und in der Abstimmung zu der vorgelegten Drucksache 11712 aus. Die Drucksache 117 enthält unter dem Gesichtspunkt der Bildung eines »Bundes evangelischer Kirchen in der DDR« folgende Vorschläge:
- 1.
die Bildung eines Synodalausschusses, der sich eingehender mit der Konzeption der Strukturkommission befasst;
- 2.
dass die Kirchenleitung diesem Synodalausschuss das entsprechende Material zur Verfügung stellt;
- 3.
die Strukturkonzeption rechtzeitig den Synodalen bekanntzugeben, damit man sich ausführlich mit ihr beschäftigen kann.
- 4.
Die Kirchenleitung nimmt Einfluss auf die Vertiefung der Kontakte zwischen den einzelnen Gemeinden und der Bildung einer zwischenkirchlichen Kommission, die die Anregungen der Gemeinden verarbeitet.
Von den progressiven Kräften – zu denen besonders Prof. Hanfried Müller,13 Humboldt-Universität Berlin, gehört – kam der Einwand, dass vor Annahme endgültiger Beschlüsse Grundsatzfragen diskutiert werden müssten, zu denen u. a. das Ausscheiden aus dem Rechtsverband der »EKD« und die völlige Lösung aus der »EKD« als unumgängliche Notwendigkeit gehörten. Außerdem wurde von diesen Kräften beanstandet, dass den Synodalen bisher kein Entwurf der Ordnung des »Bundes« vorliegen würde, über den bereits entscheiden werden solle. Dagegen wurde insbesondere von Schönherr und Ringhandt darauf gedrängt, zu einer positiven Entscheidung zur Bildung des »Bundes« zu kommen.
Die Abstimmung über die Drucksache 117 ergab:
Die Punkte 1 und 2 wurden mit
- –
72 Gegenstimmen (u. a. Generalsuperintendent Schmitt,14 Berlin, Superintendent Steinlein,15 Finsterwalde, Präses Figur, Berlin, Generalsuperintendent Lahr,16 Potsdam);
- –
49 Ja-Stimmen (u. a. Bischof Schönherr, Berlin, Generalsuperintendent Jacob,17 Cottbus);
- –
19 Stimmenthaltungen
abgelehnt.
Die Punkte 3 und 4 wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Berichterstatter Pfarrer Bräuer18 bedauerte in seinem Schlusswort die Ablehnung der Punkte 1 und 2, weil dadurch alles noch »komplizierter und schwieriger« geworden sei. Der an der Ausarbeitung der Drucksache 117 maßgeblich beteiligt gewesene Superintendent Furian,19 Nauen, zeigte sich nach der Ablehnung der Punkte 1 und 2 entsetzt und schockiert. Mitglieder des Berichtausschusses sollen der schwankenden Haltung Bischof Schönherrs zu dieser Frage die Schuld an der Entscheidung der Synode gegeben haben.
In der folgenden Pause trat die Kirchenleitung kurz zusammen und teilte anschließend mit, sie sei der Auffassung, dass die abgelehnten Punkte der Drucksache 117 künftig nicht unbeachtet bleiben sollten. Die Kirchenleitung wolle zum Problem der Strukturveränderung Konsultationen mit Synodalen durchführen.
Präses Figur, Berlin, betonte in seinem Schlusswort zur Synode, hinsichtlich der Strukturveränderung sei es notwendig, durch bessere Information Vertrauenslücken zu schließen. Die Entscheidungen der Kirchenleitung müssten durchsichtig und für alle verständlich sein. Er teilte mit, dass die nächste ordentliche Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg im Frühjahr 1970 stattfinden wird. Zu den Strukturfragen solle im Frühjahr 1969 eine Wochenendtagung stattfinden. Diese Tagung würde zwar einen Kostenaufwand von 15 000 Mark erfordern, aber das habe man eingeplant.
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