Information über einen Hubschrauberführer im Hubschraubergeschwader 31
6. November 1968
Einzelinformation Nr. 1223/68 über den Oberleutnant [Name 1, Vorname 1], Hubschrauberführer im Hubschraubergeschwader 31, Standort Brandenburg/Havel
Aufgrund der Untersuchungen, die durch die Organe des MfS gegen den Oberleutnant [Name 1, Vorname 1], geboren am [Tag, Monat] 1942, wohnhaft Brandenburg/Havel, [Straße, Nr.], Flugzeugführer im Hubschraubergeschwader 31, Standort Brandenburg/Havel, geführt wurden, ist Folgendes ermittelt worden:
Die Eltern sowie die Schwester der Ehefrau des [Name 1] wandten sich am 28.10.1968 brieflich an den Kommandeur des Hubschraubergeschwaders und teilten mit, dass die Eheverhältnisse der Familie [Name 1] zerrüttet seien.
Genosse Hauptmann [Name 2], Staffelkommandeur, wurde durch den Kommandeur des Hubschraubergeschwaders beauftragt, entsprechende Aussprachen mit den Angehörigen des [Name 1] zu führen.
Im Ergebnis dieser Aussprachen und der Untersuchungen durch die Organe des MfS, insbesondere bei der Schwester der Ehefrau des [Name 1], [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1949, Laborantin im Chemiefaserwerk Premnitz, wohnhaft Premnitz, [Straße, Nr.], wurde bekannt, dass [Name 1] seiner Ehefrau gegenüber geäußert haben soll, mit ihr und seinem Kind während eines Einzelfluges mit dem Hubschrauber fahnenflüchtig zu werden.
Die erfolgte Befragung der Ehefrau, [Name 1, Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1944, als Sekretärin im Stahl- und Walzwerk Brandenburg tätig, bestätigte diesen Hinweis. Die [Name 1] gab an, dass vor ca. zwei Jahren mit ihrem Ehemann eine Unterhaltung stattgefunden habe, in der [Name 1] Vergleiche über die Lebensbedingungen in der DDR und in Westdeutschland anstellte und zu der Feststellung gelangte, dass in Westdeutschland nur ein gutes »Organisationstalent« nötig sei, um »großzügig« leben zu können. Dabei räumte [Name 1] die Möglichkeit ein, mithilfe eines Hubschraubers nach Westdeutschland zu gelangen. Die Ehefrau will dieses Ansinnen kategorisch abgelehnt haben. In der Folgezeit sind nach Angaben der [Name 1] solche Fragen nie mehr Gegenstand von Unterhaltungen gewesen.
Die weiteren Untersuchungen ergaben, dass [Name 1] in Bezug auf Frauenbekanntschaften einen unmoralischen Lebenswandel unterhält, Westfernsehen empfängt und sich gegenüber seiner Ehefrau oftmals unwürdig verhält. Er bestreitet jedoch energisch, mit seiner Ehefrau über die Möglichkeit des Verlassens der DDR gesprochen zu haben.
Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen zu dieser Frage musste von einer strafrechtlichen Verfolgung des [Name 1] Abstand genommen werden.
Da [Name 1] aufgrund der angeführten Umstände einen Unsicherheitsfaktor darstellt, wurde seine Herauslösung aus der Hubschrauberstaffel veranlasst.
Die Untersuchungen werden fortgesetzt.