Kinderbrandstiftung im VEB Glaswerk Lauscha
11. Oktober 1968
Einzelinformation Nr. 1123/68 über eine Kinderbrandstiftung im VEB Glaswerk Lauscha, [Kreis] Neuhaus, [Bezirk] Suhl, am 5. Oktober 1968
Am 5.10.1968, gegen 17.30 Uhr, brach im Sodabunker des VEB Glaswerk Lauscha, [Kreis] Neuhaus, [Bezirk] Suhl, ein Brand aus. Durch den Brand wurden ca. 100 m² Dach des Sodabunkers (Holzfachwerkbau), 2 t Holzwolle und die E-Anlage sowie weitere Materialien vernichtet. Der Gesamtschaden beträgt etwa 50 TM, es entsteht kein Produktionsausfall.
Die eingeleiteten Ermittlungen der VP und des MfS ergaben, dass das Kind [Name, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1960 in Lauscha, wohnhaft Lauscha, [Straße, Nr.], den Brand ausgelöst hat. Das Brandobjekt befindet sich in etwa 100 m Entfernung von einer umliegenden Wohnsiedlung, deren Bewohner Angehörige des Glaswerkes sind.
Die Kinder spielen meist in dem Gelände zwischen Wohnsiedlung und dem Sodabunker, obwohl das Spielen durch die Werkleitung untersagt wurde, u. a. auch wegen des Vorhandenseins eines Rangiergleises. Durch einen schadhaften Drahtzaun gelangen die Kinder ständig auf dieses Gelände und in den Sodabunker. Dabei benutzen die Kinder auch die im Sodabunker lagernde Holzwolle zum »Höhlenbau«. Bei diesen Aufenthalten fertigen die Kinder mitunter Knallkörper und »Stinkbomben« an.
So entzündete auch am 5.10.1968 der [Name, Vorname] eine derartige »Stinkbombe«, die aus einem in Silberpapier eingewickelten Kunststoff-Lineal bestand, wodurch Holzwolle Feuer fing und zur Brandausbreitung führte.
In der weiteren Bearbeitung ist eine Auswertung dieses Vorkommnisses mit den Eltern, in der Schule und im Betrieb vorgesehen.