Notlandung eines dänischen Sportflugzeuges
16. Mai 1968
Einzelinformation Nr. 538/68 über die Notlandung eines dänischen Sportflugzeuges im Gebiet der DDR am 14. Mai 1968
Am 14.5.1968, gegen 18.50 [Uhr], wurde ein dänisches Sportflugzeug vom zivilen Luftclub Kopenhagen auf dem Segelflugplatz Güstrow-Bockhorst zur Landung gezwungen, da es die Lufthoheit der DDR im Bereich Wustrow – Wismar verletzt hatte.
Bei dem Piloten handelt es sich um den [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1943 in Kopenhagen, wohnhaft Kopenhagen, [Straße, Nr.], Beruf Postangestellter.
Die Untersuchungen stehen kurz vor dem Abschluss. Nach den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen ist zu erwarten, dass [Name] am 17. oder 18.5.1968 entlassen werden kann. Es ist beabsichtigt, ihn mit der Fähre nach Kopenhagen zurückzuschicken.
Wie dem MfS bekannt wurde, hat der Stellvertreter des Ministers für Verkehrswesen der DDR, Genosse Wilpert,1 auf Anfrage der dänischen Luftfahrtgesellschaft bereits mitgeteilt, dass das dänische Sportflugzeug auf dem Gebiet der DDR notgelandet ist. Über die Rückführung des Piloten und des Flugzeuges wurden dabei keine Angaben gemacht.