Provokatorisches Verhalten der britischen Militärinspektion
3. Mai 1968
Einzelinformation Nr. 495/68 über das zunehmend provokatorische Verhalten von Angehörigen der britischen Militärinspektion bei Fahrten in der Hauptstadt der DDR
Das MfS hält es für erforderlich, auf das zunehmend provokatorische Verhalten von Angehörigen der britischen Militärinspektion, die in den letzten Tagen verstärkt mit Pkw Fahrten in der Hauptstadt der DDR durchführten, hinzuweisen.
Besonders in der Zeit vom 25.4. bis 1.5.1968 war festzustellen, dass Angehörige der britischen Militärinspektion in wachsendem Maße bei Fahrten in der Hauptstadt der DDR bewusst und in provokatorischer Absicht die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gröblichst verletzten bzw. nicht beachteten und damit Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer aufs Stärkste gefährdeten.
Die verkehrswidrige und oft sogar herausfordernde Fahrweise der britischen Militärpersonen zeigte sich insbesondere an folgenden Beispielen:
Das Fahrzeug 53 XB 52 der britischen Militärinspektion, besetzt mit drei Uniformierten, raste am 27.4.1968 mit überhöhter, nicht zulässiger Geschwindigkeit (bis zu 90 km/h) durch mehrere Straßen der Hauptstadt der DDR. Es kam dabei zu folgenden weiteren Verletzungen der Straßenverkehrsordnung: Überfahren von Stoppschildern, Durchbrechen zeitweilig notwendiger Absperrungen, Fahren ohne Licht bei Nacht, länger währende Benutzung der linken Fahrbahnseite mehrerer Straßen, Überfahren von Fußwegen und Parkplätzen, Überfahren von Fußgängerschutzwegen trotz starken Fußgängerverkehrs, Nichtbeachtung des Gegenverkehrs bei Überholmanövern.
Die Besatzungen anderer Fahrzeuge der britischen Militärinspektion, die in dem genannten Zeitraum Fahrten in der Hauptstadt der DDR durchführten, verhielten sich ähnlich herausfordernd auf den Straßen. Neben den bereits angeführten Verletzungen der Straßenverkehrsordnung hielten sie im Halteverbot und behinderten auf diese Weise den Verkehr.
Die Besatzung des erwähnten Fahrzeuges 53 XB 52 der britischen Militärinspektion durchbrach in der Nacht vom 27. zum 28.4.1968 mehrmals die Absperrungen der Regulierungskräfte und der VK-Posten anlässlich des Paradeeinsatzes, um Aufzeichnungen zu machen. In dieser Absicht ignorierte sie bewusst an mehreren Stellen die Sperrschilder »Verboten für Fahrzeuge aller Art« (z. B. an der Liebknechtbrücke, in der Friedrichstraße, in der Kronenstraße und in der Otto-Nuschke-Straße) und widersetzte sich den Anweisungen der Sicherungskräfte, was zu einer Störung hätte führen können, bis ihr Fahrzeug in der Otto-Nuschke-Straße von den Sicherungskräften gestoppt und blockiert und damit an der Weiterfahrt gehindert wurde. Nur durch die Blockierung des Fahrzeuges mittels Bremsklötzen, die mit Spikes versehen waren, konnte die Besatzung daran gehindert werden, ihre provokatorischen Fahrten fortzusetzen.
Als die Besatzung begann, Aufzeichnungen über vorbeifahrende Paradeeinheiten anzufertigen, mussten seitens der Sicherungskräfte die hinteren und Seitenfenster des britischen Fahrzeuges mit Decken verhangen werden.
Wie bekannt wurde, provozierten und beschimpften auch die Besatzungen anderer Fahrzeuge der britischen Militärinspektion in der Zeit des Paradeeinsatzes die Regulierungskräfte der NVA und bedrohten sie durch bewusst scharfes Heranfahren. Am 25.4.1968 mussten z. B. Regulierungskräfte der NVA an der Holzmarkt-/Ecke Markusstraße geistesgegenwärtig zur Seite springen, um nicht von dem Wagen 53 XB 66 angefahren zu werden.
Am 1.5.1968, gegen 13.00 Uhr, verursachte die Besatzung des Wagens 52 XB 40 der britischen Militärinspektion – besetzt mit einem Offizier und drei Mannschaftsdienstgraden – im Stadtbezirk Lichtenberg, Straße Alt-Friedrichsfelde in Höhe des Hauses Nr. 54,1 schuldhaft durch Nichtbeachten der Verkehrssituation und ungenügende Aufmerksamkeit des Fahrers einen Verkehrsunfall. Der Wagen fuhr auf einen vorschriftsmäßig geparkten »Trabant 600« Kombi mit dem polizeilichen Kennzeichen IS [Nr.] auf. Durch den Aufprall entstanden an dem Trabant folgende Schäden: Beschädigung der linken hinteren Leuchte, des Hinterkotflügels und der hinteren linken Stoßstangenecke. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 800 Mark. Personen kamen nicht zu Schaden.
Die Besatzung des Wagens 52 XB 40 wartete zwar nach dem Unfall auf das Eintreffen der Verkehrsunfallbereitschaft, verweigerte jedoch sämtliche Personen- und Führerscheinangaben.
Durch Nichtbeachten des Verkehrs auf der Friedrichstraße und rücksichtslose Fahrweise durch den Fahrer des Wagens 53 XB 52 wurde am 27.4.1968 der Fahrer eines Trabant gezwungen, stark zu bremsen und anzuhalten, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.