Schlägerei zwischen afrikanischen Bürgern und Jugendlichen in Arnstadt
18. September 1968
Einzelinformation Nr. 1053/68 über eine Schlägerei zwischen afrikanischen Bürgern und Jugendlichen in Arnstadt, [Bezirk] Erfurt
Am 15.9.1968 kam es nach Abschluss einer Tanzteeveranstaltung im Jugendclubhaus von Arnstadt, [Bezirk] Erfurt, zu einer Schlägerei zwischen den afrikanischen Bürgern [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1947 in Nola/Kongo, zzt. wohnhaft Arnstadt, Eremitage, und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1946 in Makoua/Kongo, zzt. wohnhaft Arnstadt, [Straße, Nr.], und mehreren Jugendlichen aus Arnstadt.
Bei vorgenannten Afrikanern handelt es sich um zwei Kongolesen, die augenblicklich im VEB Fernmeldewerk Arnstadt ein Praktikum absolvieren.
Ausgangspunkt für diese Schlägerei war das Verhalten der beiden Afrikaner, die während der Veranstaltung Arnstädter Mädchen unsittlich belästigten. Die daraufhin im Clubhaus begonnene tätliche Auseinandersetzung zwischen zunächst einem Jugendlichen und den Afrikanern wurde außerhalb des Clubhauses unter Beteiligung weiterer Jugendlicher fortgesetzt.
Die daraufhin über das zuständige VPKA eingesetzten Sicherungskräfte ermöglichten den beiden Afrikanern einen freien Abgang. Im Verlaufe dieser Handlungen kam es zu tumultartigen Szenen gegen die VP, da die ca. 130 bis 150 Jugendlichen, die sich vor dem Clubhaus aufhielten, von den VP-Kräften forderten, die Afrikaner zurückzuholen und zur Verantwortung zu ziehen. Von einem Jugendlichen wurde u. a. laut gerufen, man müsse die »Schwarzen« zusammenschlagen.
Einige der Jugendlichen widersetzten sich den Maßnahmen der VP zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung. Sie versuchten, die übrigen Jugendlichen gegen die VP aufzuhetzen und setzten sich teilweise auf die Straße, wodurch eine Verkehrsstockung eintrat, von der Fahrzeuge des Staatszirkus Praha betroffen wurden. Von einigen Jugendlichen wurden die Wagen des Zirkus geöffnet und die Insassen aufgefordert, sich ebenfalls auf die Straße zu setzen. Im Verlaufe dieser Handlungen kam es durch einzelne Jugendliche zu Sympathiebekundungen für die tschechoslowakischen Bürger bzw. zu hetzerischen Äußerungen im Zusammenhang mit den Ereignissen in der ČSSR. Unter anderem fielen solche Äußerungen wie: »Es lebe Dubček,1 wir wollen Gerechtigkeit!«, »Dubček, das Schwein, muss man erschießen!«. (Letztere Äußerung machte der Inhaftierte [Name 3], wie er in der Vernehmung aussagte, weil er Dubček hasse, da dieser Kommunist sei, die Grenzen nach Westdeutschland geschlossen hätte und die Streitkräfte der SU und der DDR hätte einmarschieren lassen.)
Aufgrund dieser Vorkommnisse wurden 18 Jugendliche dem VPKA Arnstadt zugeführt. Gegen acht Jugendliche wurde ein EV mit Haft gemäß § 215 StGB (Rowdytum)2 eingeleitet. Vier weitere Jugendliche wurden mit Ordnungsstrafen belegt. Bei den acht Inhaftierten handelt es sich um Jugendliche im Alter zwischen 18 und 22 Jahre, die teilweise wegen Körperverletzung, Diebstahl und Passvergehen vorbestraft sind und bei den rowdyhaften Handlungen am aktivsten in Erscheinung traten.
Die bisherigen Untersuchungsergebnisse lassen darauf schließen, dass die Handlungen der Jugendlichen keinen organisierten Charakter trugen und als spontane Handlungen zu werten sind. Ein Teil der Jugendlichen befand sich unter Alkoholeinfluss.
Die in die Schlägerei verwickelten kongolesischen Bürger sind in der Vergangenheit wiederholt wegen schlechten persönlichen Verhaltens gegenüber der Bevölkerung, am Arbeitsplatz sowie in der Öffentlichkeit – insbesondere bei Tanzveranstaltungen – angefallen. Mehrmalige Aussprachen mit ihnen durch verantwortliche Funktionäre zeigten bisher keinen Erfolg.
Die weiteren Untersuchungen über das Vorkommnis werden gemeinsam von VP und MfS durchgeführt.