Überfall auf einen VP-Meister in Hohen Neuendorf/Oranienburg
31. Januar 1968
Einzelinformation Nr. 104/68 über einen Überfall auf einen VP-Meister in Hohen Neuendorf, [Kreis] Oranienburg, am 29. Januar 1968
Am 29.1.1968, gegen 17.00 Uhr, verließ der VP-Meister [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1934, wohnhaft Berlin, [Straße, Nr.], VP seit 19.11.1954, Streifenführer im VP-Revier Hohen Neuendorf, parteilos, das VP-Revier Hohen Neuendorf, um auftragsgemäß seine Streifentätigkeit zur Tiefensicherung des grenznahen Hinterlandes im Bereich der Staatsgrenze zum Westberliner Stadtteil Frohnau aufzunehmen.
Gegen 21.05 Uhr befand er sich in der Scharfschwerdtstraße in Höhe der Burghardtstraße (die Scharfschwerdtstraße verläuft in diesem Gebiet parallel zur Staatsgrenze). An dieser Stelle forderte er von zwei ihm entgegenkommenden männlichen Personen die Personalausweise zur Kontrolle, da die Personenfeststellung im unmittelbaren Grenzgebiet zu seinen dienstlichen Obliegenheiten gehört. Während er von der einen männlichen Person den Personalausweis überreicht bekam, wurde er von der zweiten Person noch vor Einsichtnahme in den Ausweis angegriffen und niedergeschlagen. Als er auf dem Boden lag, schlugen beide auf ihn ein und traten ihn mit Füßen. Zur Abwehr des Angriffs versuchte VP-Meister [Name] seine Waffe anzuwenden. Nachdem er die Pistolentasche geöffnet hatte, verlor er jedoch durch die massiven Gewalttätigkeiten das Bewusstsein. Nach Wiedererlangung des Bewusstseins stellte VP-Meister [Name] fest, dass die Täter seine Dienstpistole mit acht Schuss Munition geraubt und sich entfernt hatten. Das Reservemagazin befand sich noch in seinem Besitz. Schwer verletzt begab sich VP-Meister [Name] zu seiner Dienststelle, wo er gegen 21.30 Uhr den Überfall meldete.
Der Befund der Tatortuntersuchung stimmt mit der Schilderung des Tatherganges überein. Im weiteren Tatortbereich konnten drei Patronen (Kaliber 9 mm Makarow) sichergestellt werden. VP-Meister [Name] wurde zur stationären Behandlung in das Krankenhaus Hohen Neuendorf eingewiesen. Er erlitt bei dem Überfall eine Nasenbeinfraktur, Brillenhämatom, Stirnhämatom, zahlreiche Hautabschürfungen im Gesicht und eine Gehirnerschütterung. Akute Lebensgefahr besteht nicht.
Fahndungs- und verstärkte Sicherungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Im Bereich der für dieses Grenzgebiet zuständigen Grenzregimenter wurde kein Grenzdurchbruch festgestellt.
Weitere Untersuchungen und Ermittlungen zur Ergreifung der Täter werden durch das MfS geführt.